Moin zusammen, kann ich genau so bestätigen. Habe Ende November meine Gassachverständigen Prüfung abgelegt. Grundlage war dato die Neu Aufgelegte G607 Bibel des Verbandes( der übrigens ein E.V. ist und komischerweise über 90 % Firmen mit Inhaltlichen Bezug zu dem Thema haben). Auch hier ist nix raus gekommen. Damals hieß es, die Einspruchsfrist sei bis ende September. Und was ist passiert - NIX, genau Nix.
Meine Niederländischen Freunde fragen mich immer, ob wir in DE keine anderen Probleme hätte ![]()
Auch habe ich, durch mein Ehrenamt beim DRK, meine FF -Freunde gefragt wie das mit dem ausbauen der GasTankFlasche denn so wäre, z.b. bei einem Brand:
Antwort so im Sinne: wir sind doch nicht Irre und bauen da was aus. es wird gekühlt/gelöscht und Sie hätten schon Werkzeug das, schnellstmöglich, dann aus zu bauen.
Für mich hört sich das iwie immer an wie irgend ein "Gebietsschutz" oder so in der Richtung. Wie gesagt, für fest eingebaute, mit dem Fahrzeug verbundene große Gastanks gibt es eindeutige Regelungen.
Beste Grüße in die Runde - wirklich ein klasse Forum!!!!

