Änderungen im Bereich der Teiletypgenehmigung

Feiertag?
  • Hallo allerseits.


    Die Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes ersetzt ab dem 20. Juni 2025 das bisherige Teilegutachten. Warum diese Änderung? Ganz einfach: Es geht darum, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualitätsstandards für Fahrzeugteile zu verbessern.


    Die neue Regelung bringt einige wichtige Neuerungen mit sich:

    Strengere Kontrollen: Das KBA kann die Konformität der Fahrzeugteile überprüfen und Genehmigungen widerrufen, falls Mängel festgestellt werden.

    Kennzeichnung: Teile mit einer nationalen Teiletypgenehmigung sind an einer sechsstelligen Kennzeichnung („KBA XXXXXX“) erkennbar, während die bisherige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit einer fünfstelligen Kennzeichnung („KBA XXXXX“) fortgeführt werden kann.


    Übergangsfrist: Teilegutachten bleiben bis zum 20. Juni 2028 gültig, danach sind sie nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO zulässig.

    Hintergrund: Die Änderung wurde notwendig, da bei der Marktüberwachung eine hohe Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt wurde.


    Diese Umstellung soll nicht nur die Sicherheit auf den Straßen erhöhen, sondern auch die Qualität der Fahrzeugteile langfristig sichern.


    INFO dazu:

    Kraftfahrt-Bundesamt - Pressemitteilungen - Ab 20. Juni 2025: Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab


    Gruß Erich

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!