Hallo allerseits,
ich bin kein Jurist, aber die Begründung der Werkstatt mit den angeblich hohen Versicherungskosten wegen der Standzeiten wirkt für mich nicht wirklich überzeugend. Aus meiner Sicht entsteht die Haftung einer Werkstatt nicht automatisch nur dadurch, dass ein Fahrzeug bei ihr steht. Entscheidend ist doch immer, ob eine Pflicht verletzt wurde und ob die Werkstatt das Fahrzeug so behandelt, wie es branchenüblich und zumutbar ist.
Im Zusammenhang mit dieser Frage gibt es auch ein Urteil des OLG Hamm vom 06.12.2024 (9 U 196/23). Das zeigt, dass die Haftung einer Werkstatt nicht automatisch greift, sondern immer von den konkreten Umständen abhängt. Mehr lässt sich daraus aber nicht ableiten – vor allem nichts, was die Preisgestaltung oder Versicherungsbeiträge einer Werkstatt betrifft.
Vielleicht können das die Juristen unter uns besser einordnen, ich lasse mich da gerne belehren.
Gruß Erich

