Beiträge von Griffon

Partner:
Feiertag?

    Erst jetzt haben wir realisiert, dass das Heck des H. Optimas oT V65GE etwas höher als die "Schnauze

    Hallo Moni,

    das ist völlig normal, die Hersteller bewegen sich da in gewissen Toleranzen. Grundsätzlich gilt:

    Neigungen bis ca. 3° sind noch im Rahmen und werden nicht als kritisch gesehen , egal ob Schlafkomfort, Küche, Kühlschrank oder Fahrkomfort. Erst darüber merkt man’s deutlich. Beim Abwasser liegt die Grenze etwas höher, ab über 4° wird’s problematisch.

    Heißt: Auch ohne Luftfedern hat der Optima eine gewisse Grundneigung, die aber innerhalb dieser Toleranz liegt. Mit den Luftfedern habt ihr das Heck zusätzlich angehoben, dadurch kommen die gemessenen 4° zustande und das liegt eben schon über der Komfortgrenze.

    Gruß Erich

    Hallo allerseits,

    das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat eine neue App eingeführt, mit der der Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone hinterlegt werden kann. Dadurch entfällt die Pflicht, das Originaldokument ständig mitzuführen.

    Zentrale Funktionen der App:

    • Fahrzeugschein jederzeit verfügbar – auch ohne Internetverbindung
    • Offiziell anerkannt bei Verkehrskontrollen in Deutschland
    • Automatische Push-Benachrichtigungen zum nächsten TÜV-Termin
    • Regelmäßige Aktualisierung der HU-Daten
    • Möglichkeit zur zeitlich begrenzten Freigabe des Fahrzeugscheins (z. B. bei Verleih)

    Weitere Informationen: Artikel zur i-KFZ-App

    Offizielle Seite des KBA: i-KFZ-App beim Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt

    Download für Android: i-KFZ-App bei Google Play Google Play

    Download für iOS: i-KFZ-App im App Store App Store


    Gruß Erich

    Hallo Brigitte, hallo Ralf,

    ein herzliches Willkommen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis hier im Hobby-Forum! Ich wünsche euch viel Freude und Erfolg bei eurer Kaufentscheidung, sodass ihr schon bald zahlreiche schöne Abenteuer erleben und unvergessliche Urlaube genießen könnt.


    Gruß Erich

    Hallo Dirk,

    aus dem Madonnenländchen (Badisch Franken) ein herzliches Willkommen hier im Hobby Forum.

    Wünsche euch allzeit erlebnisreiche und sichere Fahrten.


    Gruß Erich

    Servus Alexander,

    ein herzliches Willkommen hier im Hobby-Forum aus dem Neckar-Odenwald-Kreis!

    Ich wünsche dir und deiner Familie viel Erfolg bei der Suche nach dem passenden Fahrzeug, damit ihr schon bald viele schöne Abenteuer und unvergessliche Urlaube erleben könnt.


    Gruß, Erich

    Hallo Jörg,


    Willkommen in der Runde! Danke für deine ausführliche Vorstellung. Es ist schade, dass du gleich mit solchen Defekten konfrontiert wurdest, das ist wirklich frustrierend bei einem Neufahrzeug. Hoffentlich findet sich schnell eine Lösung, damit du bald sorgenfrei auf Tour gehen kannst.


    Gruß Erich

    Hallo allerseits,

    mein Hinweis zur Vignette war lediglich als ergänzende Information gedacht, da sie ebenfalls Teil der Maut-Thematik ist. Wer diese Angabe nicht benötigt, kann sie einfach überlesen, für andere mag sie durchaus hilfreich sein.

    Dabei sollte man berücksichtigen, in welchem Bereich des Forums Thomas’ und mein Beitrag eingestellt ist: nämlich in der Quassellecke. Erst mit dieser Einordnung wird eine Bewertung oder Einschätzung sinnvoll.


    Gruß Erich

    Hallo allerseits,

    in Deutschland ist ja die Nutzung von Blinkleuchten im § 53a StVZO geregelt.


    Danach dürfen tragbare Warnleuchten (Blinkleuchten) in Deutschland eingesetzt werden allerdings nur zusätzlich zum Warndreieck, nicht als Ersatz.


    Verpflichtend gilt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Warnleuchte mitführen müssen-.


    Für Pkw ist erlaubt dass man eine Warnleuchte nutzen darf, aber sie ersetzt nicht das Warndreieck.


    Quelle: § 53a StVZO – Gesetze im Internet


    Gerade deshalb wirkt es umso unverständlicher, dass auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung getroffen wurde. Statt eine klare Linie für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen hat man wieder einmal eine Chance vertan, den bestehenden Flickenteppich an Vorschriften in der EU abzubauen. Das Ergebnis: Reisende müssen sich weiterhin mit unterschiedlichen nationalen Bestimmungen auseinandersetzen, was die Verkehrssicherheit und Rechtsklarheit unnötig erschwert.


    Gruß Erich

    sind wir doch in der EU, was ist denn das schon wieder,

    Hallo Erich,

    auf den Punkt gebracht: Spanien macht hier von seiner nationalen Kompetenz Gebrauch. Die EU schreibt zwar bestimmte Fahrzeugtechnik verbindlich vor, doch nicht jede Detailregel zur Verkehrssicherheit. Deshalb können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie Warndreiecke, Warnwesten oder wie Spanien ab 2026 die V16-Warnleuchte verpflichtend machen.

    Das Ergebnis ist ein echter Flickenteppich an Vorschriften quer durch Europa. Für Wohnmobilisten wie auch alle anderen Reisenden heißt das: Vor jeder Fahrt ins Ausland prüfen, welche Pflichtausstattung dort verlangt wird sonst können schnell Bußgelder fällig werden.

    Gruß Erich

    Hallo Ulf,

    vielen Dank für die Richtigstellung. In mehreren Pressemitteilungen wurde fälschlicherweise angegeben, dass die Regelung auch für Urlauber gilt. Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch Urlauber mit ausländischen Fahrzeugen die V16-Leuchte verwenden dürfen. Zudem wird ihre Nutzung klar empfohlen, da sie mehr Sicherheit bietet und das Betreten der Fahrbahn überflüssig macht.

    Gruß Erich

    Hallo allerseits,
    a
    b Anfang 2026 dürfen auf spanischen Autobahnen keine klassischen Warndreiecke mehr genutzt werden. Stattdessen ist die sogenannte V16-Warnleuchte vorgeschrieben. Sie haftet magnetisch am Fahrzeugdach, funktioniert mit Akku und übermittelt den Standort des Fahrzeugs per Mobilfunk. Ziel ist es, die Sicherheit bei Pannen und Unfällen deutlich zu erhöhen.
    Für Wohnmobilfahrer, die nach Spanien reisen, bedeutet das: rechtzeitig informieren und die passende Warnleuchte anschaffen. In Deutschland bleibt das Warndreieck weiterhin Pflicht, die V16-Leuchte ist hier nur eine freiwillige Ergänzung.

    Den vollständigen Artikel findet ihr hier: Spanien: V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht für Autofahrer


    Gruß Erich

    in Skandinavien unterwegs und haben noch nicht einmal Bargeld gebraucht

    Hallo Wilfried , hallo allerseits,

    die skandinavischen Länder sind beim bargeldlosen Bezahlen weit voraus , allen voran Schweden. Doch gerade Schweden zeigt uns nicht nur die Vorteile einer modernen Zahlungsinfrastruktur, sondern macht auch die Schattenseiten sichtbar. Welche Probleme auf Deutschland zukommen könnten, wird in diesem Artikel deutlich:

    was-deutschland-daraus-lernen-kann

    Gruß Erich

    Ich denke das wird schon noch eine ganze Weile dauern.

    Hallo Ingo, hallo allerseits,

    sehe ich auch so, bis zur vollständigen Abschaffung des Bargelds wird es in Deutschland. (wenn überhaupt? ) noch eine ganze Weile dauern.

    Die Empörung über die Maßnahme des bargeldlosen Zürcher Weihnachtsmarkt habe ich auch HIER gelesen.

    Die Bereitschaft, auf Bargeld zu verzichten, ist hierzulande nach wie vor gering. Laut einer aktuellen Erhebung der Bundesbank (Stand: April 2025) spielt Bargeld weiterhin eine zentrale Rolle im Alltag der Menschen. Es wird von vielen als sicher, praktisch und unverzichtbar empfunden.


    Quelle: Bundesbank Monatsbericht April 2025 Link zur Quelle


    Gruß Erich