Hallo Clelia ,hallo Andreas,
aus der Blecker-Stadt Buchen ein herzliches Willkommen hier im Hobby-Forum.
Ich wünsche euch viel Spaß bei eueren Touren mit vielen schönen und unvergesslichen Erlebnissen.
Gruß Erich
Hallo Clelia ,hallo Andreas,
aus der Blecker-Stadt Buchen ein herzliches Willkommen hier im Hobby-Forum.
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Gruß Erich
Die Diskussion hier hat sich sehr weit vom eigentlichen Ursprungsthema entfernt und ist dermaßen off-topic.
Hallo Marcus,
Hmm, komisches Anschreiben hier, hallo Lars, hallo Erich.
Beide angesprochen, obwohl Lars und ich zwei völlig unterschiedliche Grundhaltungen vertreten. Unsere Aussagen bezogen sich ausschließlich auf die Sicherheit einer Gasanlage.
Die Kernaussage von Lars: Er warnt grundsätzlich vor jeglichen Arbeiten an Gasgeräten durch Laien. Meine Aussage: Ich unterscheide klar zwischen Diagnose (erlaubt) und Eingriff (Fachbetriebspflicht) und habe Peter damit eine Hilfestellung zu seiner konkreten Frage gegeben:
„Spricht etwas dagegen, den Brenner zum Testen mit einem Feuerzeug zu zünden?“
Wir waren uns einig, und H. Joachim hat beide Positionen korrekt verstanden und bestätigt.
Und dann kommt von dir, Marcus, plötzlich eine Grundsatzdebatte über Fachbetriebe und deren Kompetenz – obwohl das weder Peters Thema war noch etwas, das Lars oder ich angesprochen hätten.
Beim Durchsehen älterer Beiträge bin ich dann auf deine eigene frühere Empfehlung gestoßen, in der du selbst geschrieben hast, man könne den Brenner „als Erste-Hilfe“ manuell mit Feuerzeug, Streichholz oder USB‑Feuerzeug zünden.
Genau diese Handlung ist sicherheitsrelevant, weil dabei eine offene Flamme an einer Gasinstallation eingesetzt wird.
Und genau das zeigt, dass solche Arbeiten eben nicht in den Bereich von Laien gehören, sondern in den eines Fachbetriebs.
Mit deiner eigenen Empfehlung bestätigst du also ungewollt genau das, was du jetzt kritisierst: dass bestimmte Arbeiten an Gasgeräten Fachwissen und Fachbetriebspflicht erfordern.
Mir geht es nicht darum, dir etwas vorzuhalten, sondern darum, das Missverständnis aufzulösen.
Unsere Hinweise zielten nicht darauf ab, „alles zu verbieten“, sondern darauf, zwischen erlaubter Diagnose und sicherheitsrelevantem Eingriff zu unterscheiden.
Deshalb wäre es sinnvoll, zuerst zu klären, wie du aus unseren sachlichen Hinweisen herausliest, wir würden pauschal alles dem Fachbetrieb überlassen wollen – obwohl deine eigene frühere Empfehlung genau das Gegenteil zeigt.
Mir geht es einzig darum, beim Thema zu bleiben und dem Fragesteller Peter eine sichere und fachlich korrekte Orientierung zu geben.
Gruß Erich
Hallo allerseits,
als Ergänzung zu meiner vorherigen Erklärung zur Düse möchte ich noch einen Punkt einbringen, der zeigt, warum diese Baugruppe vom Hersteller so ausgeführt ist, wie sie ist.
Die Düse am Kühlschrank ist nicht ohne Grund durch den konischen Sitz und den Sicherungslack gegen Verdrehen und Verstellen geschützt. Sie bestimmt die Gasmenge und damit das Flammenbild, und schon kleine Abweichungen können die Verbrennung beeinflussen. Das ist ein sicherheitsrelevanter Bereich.
Dass das nicht theoretisch ist, zeigt ein Fall, der von der Kriminalpolizei Güstrow dokumentiert wurde. Dort wurde ein Wohnmobilbrand untersucht, bei dem die Brandursache im Bereich des gasbetriebenen Kühlschranks lag.
Der Bericht ist hier einsehbar:
„Brandursache: gasbetriebener Kühlschrank im Wohnmobil“ – Brand‑Feuer.de
In diesem Fall führte eine Fehlfunktion im Brennerbereich zu einer Überhitzung, die letztlich das gesamte Fahrzeug zerstört hat. Die Ermittler beschreiben sehr deutlich, wie sensibel die Brennereinheit ist und wie schnell Abweichungen im Gasweg oder im Flammenbild zu Problemen führen können.
Der Bericht richtet sich nicht speziell auf die Düse, aber er zeigt, warum Bauteile wie die Düse so konstruiert sind, dass man sie nicht ohne Weiteres lösen oder verstellen kann. Es geht nicht darum, jemandem etwas „abzusprechen“, sondern darum, dass bestimmte Einstellungen im Brennerbereich fachgerecht erfolgen müssen, weil sie sicherheitsrelevant sind.
Gruß Erich
Hallo allerseits,
die Gasdüse eines Absorberkühlschranks dichtet nicht über das Gewinde ab, sondern über einen präzise gefertigten konischen Metall‑auf‑Metall‑Sitz. Das Gewinde dient lediglich dazu, die Düse in diesen Sitz zu ziehen, damit die Dichtflächen sauber aneinanderliegen und der Gasdurchfluss exakt definiert bleibt. Weil dieser Dichtsitz nur zuverlässig funktioniert, wenn die Düse sich nicht verdreht oder lockert, wird sie zusätzlich mit rotem Sicherungslack fixiert. Dieser Lack hat keinerlei abdichtende Funktion, sondern wirkt wie eine niedrigfeste Schraubensicherung, die verhindert, dass sich die Düse durch die Vibrationen während der Fahrt löst.
Im Wohnmobil ist diese Sicherung besonders wichtig, weil der Kühlschrank dort unter deutlich ungünstigeren Bedingungen arbeitet als ein stationäres Gasgerät. Die Kombination aus ständigen Erschütterungen, engen Brennkammern, kleinen Düsenbohrungen und einer offenen Flamme macht die Position der Düse sicherheitsrelevant. Schon minimale Veränderungen können das Flammenbild, die Verbrennung und die Abgasqualität beeinflussen. Der rote Lack sorgt deshalb nicht nur für Vibrationssicherheit, sondern dient gleichzeitig als Plombe. Wird die Düse gelöst, reißt der Lack, und ein Prüfer erkennt sofort, dass ein Eingriff stattgefunden hat – was für Garantie, Gasprüfung und Haftung entscheidend ist.
Gruß Erich
Hallo Markus,
dein Beitrag liest sich schon so, als würdest du Lars und mir ein bisschen ans Bein pinkeln. Nicht böse gemeint, aber der Ton kommt halt so rüber, gerade wenn du schreibst, du seist irritiert und stellst in Frage, ob Fachbetriebe überhaupt mehr Kompetenz haben als irgendwer mit Werkzeugkoffer.
Lass mich deshalb kurz erklären, worum es mir eigentlich geht und warum das nichts mit „Kompetenz absprechen“ zu tun hat, sondern schlicht mit den Regeln, die im Caravan‑Gasbereich gelten.
1.) Flaschentausch‑Regel:
Als Nutzer darf ich nur die leere Flasche gegen eine volle tauschen und den Druckminderer per Hand am Linksgewinde anschrauben. Punkt. Alles, was darüber hinausgeht – z. B. den Gasschlauch von einer festen Rohrleitung lösen – gilt rechtlich schon als Eingriff in die Gasanlage. Und so ein Eingriff braucht eine Fachabnahme, sonst ist die Betriebserlaubnis futsch.
2.) 30‑mbar‑Caravan‑Regel:
In Wohnmobilen müssen alle Bauteile, Leitungen, Regler, Düsen und Geräte für 30 mbar zugelassen sein. Sobald man an Düsen, Leitungen oder Ventilen schraubt, ist man automatisch im Bereich der fachbetriebspflichtigen Arbeiten. Da geht’s nicht um Können, sondern um Zulassung, Haftung und Sicherheit.
3.) 10‑Jahres‑Ablaufregel: Bestimmte Bauteile wie Hochdruckschläuche, Druckminderer oder Crash‑Sensor‑Regler müssen nach zehn Jahren raus – egal wie gut sie aussehen. Das ist Teil der G‑607‑Sicherheitsvorgaben.
Deshalb hat das nichts mit „sensibel sein“ zu tun, wie du es formulierst, sondern damit, dass wir regel‑ und gesetzeskonform handeln und das auch klar so benennen. Diagnose – klar, das darf jeder. Aber sobald man eine Schraube löst, eine Düse rausdreht oder ein Ventil öffnet, ist das eben kein „bisschen Basteln“ mehr, sondern ein regelrelevanter Eingriff.
Ich finde es super, wenn Leute ihr Wissen teilen – das mache ich ja selbst. Aber wir müssen sauber trennen zwischen Fehleranalyse und Eingriff in die Gasanlage. Und genau da lagen wir in der Diskussion auseinander.
In einem anderen Thread hast du meine Aussagen zu den geltenden Regeln nicht „geraderückt“, sondern eher auseinandergezogen und mit KI‑Texten aufgeblasen, die am Ende gar nicht mehr zum Thema passten. Wenn man mich schon kritisiert, dann bitte wenigstens auf Basis dessen, was ich wirklich geschrieben habe und nicht auf Grundlage von KI‑Interpretationen, die sich selbst widersprechen.
Man sollte schon wissen das eine KI keinen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Originaldokumente, und viele technische Regelwerke sind nur über spezialisierte oder kostenpflichtige Quellen verfügbar. KI‑Antworten beruhen daher zwangsläufig auf frei zugänglichen Sekundärinformationen. In komplexen Themenfeldern führt das schnell zu fachlichen Fehlern und falschen Schlussfolgerungen.Wer KI‑Ergebnisse weitergibt, sollte sich bewusst sein, dass sie einer eigenen Prüfung bedürfen.
Gruß Erich
Hallo Stefan,
ich musste beim Lesen wirklich schmunzeln .
Die Formulierung klang im ersten Moment so, als hätte der Kollege einen sehr endgültigen Karrierewechsel hingelegt. Ich gehe aber stark davon aus, dass er lediglich ins Friedhofsamt versetzt wurde und nicht gleich persönlich dort geblieben ist.
Duck und weg … ![]()
Gruß Erich
Hallo Stefan,
du schaust da halt aus der juristischen Ecke drauf. Ich dagegen eher technisch. Für mich war das nur eine kleine Zustandsprüfung, kein Eingriff in die Gasanlage.
Sowas ändert ja nichts am Gerät und haut weder Garantie noch Gewährleistung kaputt.
Reparieren soll natürlich trotzdem der Händler – da sind wir uns einig.
Gruß, Erich
Hallo Lars,
danke für deinen Hinweis.
Nur zur Klarstellung:
Der von mir beschriebene Schritt ist eine reine Diagnose und greift nicht in die Gasanlage ein. Es wird lediglich geprüft, ob Gas am Brenner ankommt – mehr nicht.
Die von dir angesprochenen Bestimmungen gelten erst, wenn man tatsächlich in die Anlage eingreift, z. B. Düse ausbauen, Leitungen lösen oder Ventile öffnen. Das gehört selbstverständlich in die Hände eines Fachbetriebs.
Mir ging es nur darum, Peter eine erste Orientierung zu geben, damit er einschätzen kann, wo das Problem liegen könnte.
Gruß Erich
Hallo H. Joachim und an alle,
die ihren Humor trotz der Bürokratie noch nicht verloren haben,
bevor wir uns hier weiter über neue Regeln und Bußgelder den Kopf zerbrechen, dachte ich mir: Ich erzähle euch mal meine Begegnung mit der deutschen Bürokratie – eine kleine Episode aus dem Wohnmobilalltag, die zeigt, dass man manchmal nur noch lachen kann, um nicht zu verzweifeln.
Ich wollte eigentlich nur eines: Mit meinem Wohnmobil kurz am Straßenrand anhalten, um die widerspenstige Navi‑Halterung festzuziehen. Nichts Großes, nichts Dramatisches. Zwei Minuten Arbeit, maximal.
Kaum hatte ich den Motor aus, hörte ich hinter mir dieses typische deutsche Räuspern. Ein Räuspern, das ankündigt: Gleich kommt ein Formular.
Ich drehe mich um und da steht er:
Ein Ordnungsbeamter mit Klemmbrett, Warnweste und dem Gesichtsausdruck eines Mannes, der seit Jahren keinen Spaß mehr hatte.
„Guten Tag. Sie stehen hier.“
Ich nicke. „Ja. Das ist ein Parkplatz.“
„Das war einmal. Seit der neuen Regelung ab 1. Juli gilt das hier als temporäre Sondernutzung des öffentlichen Raums mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Haben Sie das Formular 47b‑Erich ausgefüllt?“
Ich starre ihn an. „Den… was?“
Er blättert in einem Ordner, der so dick ist wie mein Wohnmobil‑Handbuch.
„47b‑Erich. Speziell für Personen, die Erich heißen und ein Wohnmobil besitzen. Wir mussten das differenzieren, weil es zu viele Erichs gibt, die einfach irgendwo stehen.“
Ich atme tief durch. „Ich wollte nur die Halterung festziehen.“
„Ah! Dann brauchen Sie zusätzlich das Formular 47b‑H. H wie Halterung. Und das Umweltverträglichkeitsblatt für spontane Reparaturen.“
Ich schaue auf die Halterung. Dann auf ihn. Dann wieder auf die Halterung.
„Und wenn ich einfach weiterfahre?“
„Dann benötigen Sie das Formular 12f. Antrag auf Nicht‑Stehen. Aber Achtung: Wenn Sie während der Fahrt die Halterung anfassen, ist das eine mobile Reparaturmaßnahme und fällt unter die Kategorie 12f‑R.“
Ich schließe die Augen. Ich öffne sie wieder. Er steht immer noch da.
„Wissen Sie was?“, sage ich. Ich starte den Motor. „Ich fahr jetzt einfach auf den Campingplatz. Da ist die Bürokratie wenigstens vorhersehbar.“
Der Beamte nickt zufrieden. „Sehr gut. Dann denken Sie bitte daran, dort das Formular 88‑C einzureichen.“
„Was ist das denn?“
„Antrag auf Erholung.“
Es Grüßt ER – der Typ, der’s erlebt ICH – der Typ, der’s erzählt
Hallo allerseits,
ab dem 1. Juli wird die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide bei Verkehrsverstößen von 3 auf 6 Monate verlängert.
Das bedeutet: Die Behörden haben künftig doppelt so viel Zeit, einen Bescheid zuzustellen. Gerade wenn man länger unterwegs ist oder selten in den heimischen Briefkasten schaut, kann das relevant werden.
Begründet wird das Ganze mit überlasteten Ämtern und zu knappen Fristen. Für uns Fahrer heißt es aber: Ein möglicher Bescheid kann deutlich später noch auftauchen.
Quelle MSN / Auto‑News
Gruß Erich
Spricht was dagegen den Brenner zum Testen mit einem Feuerzeug zu zünden?
Hallo Peter,
zum Testen kannst du einen Zündstab nehmen. Damit siehst du sofort, ob Gas am Brenner ankommt, ohne mit einer offenen Flamme (Feuerzeug) direkt am Gerät zu arbeiten.
Zündet er damit sauber, liegt es nicht an der Gasversorgung, sondern an der eingebauten Zündung.
Zündet er auch damit nicht, kommt kein Gas am Brenner an – dann wäre die Gaszufuhr der nächste Ansatzpunkt.
Gruß Erich
Hallo Sebastian,
aus der Blecker‑Stadt Buchen ein herzliches Willkommen hier im Hobby‑Forum!
Zu deinem Thema im neuen Ausbildungsberuf hatte ich dir an anderer Stelle ja bereits ausführlicher geantwortet. Schau dort gern noch einmal rein.
Gruß Erich
Hallo Eggi,
das, was du da beschreibst, ist leider ein Klassiker, wenn ein IHK‑Betrieb in HWK‑Strukturen rutscht.
Die Kammern haben ihre eigenen Abläufe, aber für dich als Azubi darf das eigentlich kein Nachteil sein.
Keine Kapazitäten ist auch keine wirkliche Begründung , die HWK muss überstellte Azubis grundsätzlich mit berücksichtigen. Gerade bei neuen Berufsbildern kommt es da öfter zu Reibereien.
Mein Tipp:
Geh schriftlich über deinen Ausbildungsberater bei der IHK. Das ist genau deren Aufgabe. Die IHK kann eine Kooperationslösung mit der HWK einfordern, das ist nichts Ungewöhnliches. Die fehlende Eintragung in der Handwerksrolle betrifft deinen Betrieb, aber nicht deine Teilnahme an den Lehrgängen.
Zusätzlich kann es helfen, wenn sich dein Betrieb auch mal an die zuständigen Verbände wendet. Beim neuen Beruf „Caravan‑ und Reisemobiltechnik“ sind z. B. CIVD oder DCHV stark eingebunden. Die kennen die typischen Probleme zwischen IHK und HWK und können im Zweifel vermitteln oder Druck machen.
Und keine Sorge:
Deswegen musst du nicht die Fachrichtung wechseln. Das Problem liegt nicht an der Ausbildung, sondern an der Abstimmung zwischen den Kammern.
Bleib dran, sobald die IHK das offiziell aufgreift (und ggf. ein Verband mit drauf schaut), bewegt sich da meistens recht schnell etwas.
Gruß Erich
Hallo Benjamin,
ein herzliches Willkommen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis!
Ich wünsche euch bei euren Touren eine tolle Zeit mit vielen schönen und beeindruckenden Erlebnissen.
Und was die schwedischen Schotterpisten angeht: Wenn euer Optima jemals die Goldschmitt-Teststrecke in Walldürn übersteht – die liegt bei uns in Buchen ja quasi vor der Haustür – dann ist er für Schweden definitiv überqualifiziert.
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Hier der Link zur legendären Test-Strecke.
Gruß Erich
Hallo Reto,
aus der Blecker‑Stadt Buchen ein herzliches Willkommen hier im Hobby‑Forum.
Ich wünsche dir auf all deinen Touren eine tolle Zeit mit vielen schönen und beeindruckenden Erlebnissen.
Gruß Erich
PS: Was glotz’n du? – Do guggsd, gell? Gugge mol, wie i gugge kann.
Hallo H.Joachim,
deine Lösung mit der eingelegten Alufolie ist für den Moment völlig nachvollziehbar und erklärt auch, warum der Kocher wieder funktioniert. Auf Dauer ist das aber eher eine provisorische Variante, weil die Folie sich mit der Zeit zusammendrücken oder verschieben kann. Dann hast du das gleiche Problem irgendwann wieder.
Der eigentliche Auslöser ist der verschlissene Kunststoffzapfen im Bedienknopf. Das kommt bei den älteren Cramer/Dometic‑Kochern tatsächlich öfter vor. Wenn dort ein paar Zehntelmillimeter fehlen, rastet das Magnetventil nicht mehr zuverlässig ein, genau so, wie du es beschrieben hast.
Ein neuer Knopf kostet nicht viel und stellt den korrekten Hubweg wieder her. Damit bist du langfristig auf der sicheren Seite und musst nicht weiter improvisieren.
Gruß Erich
Hallo Michaela,hallo Karl-Heinz,
ein herzliches Willkommen aus dem Madonnenländchen!
Schön, dass ihr da seid und Glückwunsch, ihr bringt hier den ersten Journey C 680 GE ins Forum. Ein echter Erstgeborener also. Wir freuen uns auf eure Erfahrungen und wünschen euch viele gute Touren mit dem neuen Hobby‑Sprössling.
Gruß Erich
Heißt:
In Italien droht im Sommer ein Bußgeld, wenn der Speedindex zu niedrig ist – und unabhängig davon kann die deutsche Versicherung meckern, wenn die Reifen im Ernstfall nicht gut genug waren.
Nur damit man’s auf dem Schirm hat, bevor man losrollt.
Gruß Erich
Hallo Lars,
was die Versicherung betrifft:
Relevant wird es erst, wenn gasführende Verbindungen gelöst oder verändert werden. Das ist hier nicht der Fall.
Und zu deinem PS:
Das mit den Pferden kenne ich tatsächlich – ich war viele Jahre derjenige, der den Reitern die „Rezepte“ überhaupt ausgestellt hat: als Ausbildungsleiter und IHK‑Prüfer für Gas‑/Wasserinstallateure, Heizungsbauer, Rohrnetzbauer, Hochdruckrohrschlosser und Anlagenmechaniker.
Genau deshalb kann ich die Funktionsweise dieser Sicherheitseinrichtungen sehr gut einschätzen.
Gruß Erich
PS: Was passiert denn, wenn dieser Flammwächter trotz gut gemeinter Reparatur nicht mehr funktioniert?
Hallo Lars,
zu deinem PS noch eine Ergänzung: Ein Flammwächter kann im Fehlerfall technisch nur abschalten, nicht freigeben. Das Verhalten entspricht einem Türkontakt an einer Waschmaschine: Wenn der Kontakt nicht korrekt arbeitet, startet die Maschine nicht oder sie stoppt sofort. Sie läuft aber nicht mit offener Tür an.
Beim Flammwächter ist es identisch. Wenn er nicht richtig funktioniert, bleibt die Flamme aus oder er schaltet sie ab. Ein Gasfluss ohne Flamme ist konstruktiv ausgeschlossen.
Gruß Erich
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