Niederlande: Wohnmobile bleiben mautfrei.

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  • Hallo allerseits,

    gute Nachrichten für Camper Wohnmobile bleiben von der neuen niederländischen Lkw‑Maut ausgenommen.

    Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande eine neue, kilometerabhängige Lkw‑Maut für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ein. Viele Reisende mit größeren Wohnmobilen waren verunsichert doch nun steht fest:


    Wohnmobile sind ausdrücklich von der neuen Lkw‑Maut ausgenommen.


    Auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen keine Lkw‑Maut zahlen.

    Es ist keine Registrierung nötig und keine On‑Board‑Unit erforderlich.

    Die Systeme erkennen automatisch, ob es sich um ein Wohnmobil oder einen Lkw handelt.


    Lediglich auf der A24 (seit Dezember 2024) sowie künftig einer weiteren Mautstrecke bei Arnheim gilt eine separate Pkw‑Maut, die für alle Fahrzeuge fällig wird – unabhängig vom Gewicht.


    Den vollständigen Artikel findest du HIER

    Gruß Erich

  • Hallo allerseits,
    Danke an Lars für den Hinweis und den Link zur offiziellen RDW‑Seite.
    Die Aussage von maut1.de ist leider falsch.

    Die RDW schreibt ausdrücklich, dass ausländische Wohnmobile zur Befreiung gemeldet werden müssen, damit sie nicht als Lkw eingestuft werden.
    Gruß Erich

  • Hallo Lars,

    hallo Erich,


    nochmal zum Verständnis, die Maut-Probleme treffen nur WoMo‘s über 3,5 Tonnen, verstehe ich das richtig?

    Sorry, aber Ihr kennt ja den Spruch:

    Er war ein guter Jurist, und auch sonst von mäßigem Verstand :D


    Viele Grüße aus Frankreich

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar, 120 AH Lifepo

  • Ja!

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Hallo Stefan ich verstehe das so:

    Die niederländische Lkw‑Maut (Vrachtwagenheffing) betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Wohnmobile sind zwar gemäß Gesetzgebung von der Mautpflicht ausgenommen, jedoch nur dann, wenn sie im System eindeutig als Wohnmobil (Fahrzeugklasse SA bzw. ‚Wohnmobil‘ in der Zulassungsbescheinigung) erkannt werden. Daher ist eine Registrierung ausschließlich für Wohnmobile über 3,5 t erforderlich, um eine fehlerhafte Einstufung als mautpflichtiges Nutzfahrzeug zu verhindern. Wohnmobile bis 3,5 t unterliegen weder der Lkw‑Maut noch einer Registrierungspflicht.


    Gruß Erich

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