Hallo,
könnte auch noch was zur Verwirrung/oder auch Klarstellung?
beitragen aus meinen Erfahrungen zum Einbau/Betrieb.
- Auf Anfrage per email bei Alugas, ob irgendeine Eintragung der Flasche ins 'Gelbe' oder gar in den KFZ-Schein erforderlich sei:
NEIN, "manche Einbaubetriebe tragen das ins 'Gelbe' ein"
- Der feste/nicht leicht lösbare Einbau der Flasche mit dazu verkauften Halterungen ist auch Ad Absurdum geführt,
nachdem für die Rettungsdienste die Flasche wieder einfach lösbar sein soll.
Die Gastante verkauft dafür nun auch schon Flügelschrauben, nachdem sie uns die 'fixe' Halterung aufgeschwätzt hat.
Nach meinem Verständnis war die fixe Arretierung auch nur erforderlich, damit die Flasche z.B. mit Entnahme 'auf die Straße' nicht schräg stehend betankt werden kann,
also mit 'verbogenem' Tankfüllstopp.
- Meiner Ansicht nach ist 'unsere' Gastankflasche kein Tank wie z.B. für der für Antriebszwecke.
Bei uns wird das Gas gasförmig entnommen, wie auch von einer Tauschflasche,
bei einem Tank wird das Gas flüssig entnommen (glaub ich zu wissen).
Daraus könnte man auch ableiten, dass die Forderung nach 20g-Festigkeit nur für diese Tanks gilt (geht ja eh nicht im Gaskasten,
ob mit manuell lösbaren Schrauben oder solchen mit Werkzeug).
- de fakto ist Einbau des Einfüllstutzen oben oder unten egal schon allein, weil seit Jahren Beides praktiziert wird
Unbefriedigend ist halt die unklare Rechtslage, über 'Gelbes', TÜV, etc.
Eiglich gibts keine Rechtslage dazu.
Oder halt nur Schattenboxen: hat man schon mal gehört von vielen & auffälligen bösen 'Vorfällen' mit Tank- oder Tauschflaschen in/mit Wohnmobilen oder Wohnwagen ?
Grüße,
Charly