Zitat von "Jensemann post=81924 userid=5829"
Wir haben ein ehem. Vermietungsfahrzeug Modell und Baujahr 21 ins Auge gefasst und beten drum das damit dann auch die Kinderkrankheit schon raus ist.
Meint ihr, wir könnten Glück haben?
Moin,
der Händler wird kaum eine bessere Qualitätskontrolle abliefern, nur weil das Fahrzeug kurzzeitig auf seinem Namen läuft.
Mal provokant gefragt: Welche Motivation sollte der Händler haben, bei einem Fahrzeug aus seiner Mietflotte die Kinderkrankheiten auszumerzen? Der macht sich doch als sein eigener Kunde nicht noch selbst Druck. Seine Werkstatt ist sowieso ausgebucht. Ist ja bei allen Händlern wohl so. Solange das Fahrzeug so halberlei "vermietbar" ist, wird das doch in diesem Zustand belassen. Bei der Übergabe an den Mieter heisst es:"Läuft kein Wasser durch das Fahrzeug? Leuchten alle Lämpchen am Kühlschrank? Geht das Licht? Prima, das Fahrzeug ist o.k. Gute Fahrt. Schönen Urlaub".
Wenn ich mal bei unserem Fahrzeug Revue passieren lasse:
Kratzer, Macken, Flecken im Polster, Unsauberkeiten in der Verarbeitung, Dreck unter der Dekorfolie, Fehlstellen in der Lackerung (mit dem Potential einer Durchrostung): Das sind dann Gebrauchsspuren von der Vermietung. Mit jedem Mietvorgang nutzt sich das Fahrzeug ja etwas ab. Kein Grund, für den Händler, während der Mietzeit irgend etwas zu unternehmen
Bei der Technik sind viele Mietfahrzeuge ja mehr oder weniger in der Hobby Grund-(Voll)-ausstattung) unterwegs; vielleicht noch ein Fahrradträger dran, das war's. Da gibt's dann schon mal weniger, was kaputt gehen kann oder nicht funktioniert, wie zum Beispiel, Solar, Ladebooster, Wechselrichter., DuoControl, Backofen, Abzugshaube.etc.
Anderes Beispiel: Unser Bemängelung, dass bei unserem Kühlschrank die Kühlleistung auf Gas schlecht ist. Würde der Händler als Vermieter sagen "Is halt ein Absorber-Gerät, die kühlen schlechter als der Kompressor daheim in der Einbauküche. Gehört zum Camping-Feeling. Soll der Mieter sich halt an Landstrom hängen - und dann auch keine bessere Kühlleitung bekommen.
Oder schlechter Ladungszustand der AGMs, wenn nur über die Lichtmaschine geladen wird. Sagt der Händler :"Ja haben sie denn keinen Landstrom auf dem Campingplatz? Sie müssen doch regelmäßig nachladen. Steht in der Bedienungsanleitung. Da ist nix verkehrt. Das muss so!"
Dann können vielleicht Mieter aufgrund der kurzen Nutzungszeit (Mietdauer 1 - 4 Wochen), gar nicht jeden Fehler im Fahrzeug erkennen. Was ist normaler Zustand, was ist Fehlbedienung, was ist definitiv eine echter Fehler? Wie schlecht das Blaupunkt-Navi ist, habe ich auch erst nach einem halben Jahr gemerkt. Vorher dachte ich immer, der Fehler läge bei mir und ich mache was falsch. Deshalb: Fehler, die nicht bemängelt werden, werden auch nicht behoben.
Einzig das Ärgernis, dass die Reifendrucksensoren häufig einen "Serienfehler" (Batterie leer, kaputt, falsche Montageposition) haben, muss der Händler lösen. Das fällt dem Mieter sofort auf, sobald das Fahrzeug gestartet wird. Dann kommt die RDKS Fehlermeldung und die Warnlampe leuchtet ihn an. So etwas erkennt er ja von seinem privaten PKW als "kritischen Fehler".
Das Ex-Mietfahrzeug wird vermutlich nicht besser dastehen, als ein nagelneues WoMo. Beim Modell 2021 hast Du ja dann noch 1 bis 1,5 Jahre Gewährleistung von Hobby, und musst dem Händler Feuer machen. Ist halt so." Wer einen "Hobby" kauft, hat ein Hobby - oder zwei."