Hallo,
für das Wohnmobil über 3,5 Tonnen ist wie schon geschrieben eine Schwerlastabgabe zu zahlen. Für den Anhänger mit weniger als 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht benötigt man dann noch eine Vignette, falls die Fahrt über Autobahnen und Nationalstraßen führen soll. Ohne die Nutzung von Autobahnen oder Nationalstraßen kommt man kaum durch die Schweiz, von daher kann man sagen, dass der Anhänger nicht kostenfrei mitgenommen werden darf und es sollten die Kosten für die "Autobahnvignette" einkalkuliert werden.
Wenn man ohne Vignette am Anhänger auf der Autobahn oder auf einer Nationalstraße erwischt wird, ist das richtig teuer.
Die Auskunft habe ich von einem Schweizer Zöllner erhalten. Beim Studium der Unterlagen wird dies irgendwie nicht so klar.
Dubioser weise steht auf der Seite von Tolltiket: 3. Brauche ich für einen Anhänger oder einen Wohnwagen, der von einem PKW gezogen wird, zusätzlich eine Vignette?
Ja, Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t, welche von einem vignettenpflichtigen Kraftfahrzeug gezogen werden, brauchen eine eigene Vignette.
Dies erweckt den Anschein, dass man nur eine Vignette benötigt, wenn der Anhänger von einem vignettenpflichtigen Fahrzeug gezogen wird. Das würde sich dann aber nicht mit der Aussage des Zöllners decken. Eigentlich müssten sich die Zöllner aber mit der Schwerlastabgabe und den Vignetten auskennen.
Viele Grüße
Reinhard

