Hallo allerseits,
dann mal der Versuch das Thema mit Paragrafen rüber zu bringen. 
Ob nagelneu oder gebraucht, bei Wohnmobilen spielt § 438 Abs. 2 BGB eine wichtige Rolle. Und so sieht so aus:
Neufahrzeug:
Die Verjährungsfrist startet, sobald du das Wohnmobil übergeben bekommst ,also mit dem Moment, in dem du die Schlüssel in der Hand hältst. Die Erstzulassung ist dabei völlig nebensächlich und hat keinen Einfluss auf den Fristbeginn.
Wie lange gilt die Frist?
In der Regel hast du zwei Jahre Zeit, falls sich Mängel zeigen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Es sei denn, du und der Verkäufer habt etwas anderes vereinbart dann gilt natürlich das, was im Vertrag steht.
Gebrauchtfahrzeug
Auch bei gebrauchten Wohnmobilen gilt grundsätzlich das gleiche Spiel:
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe, also dann, wenn du das gute Stück übernimmst.
Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Frist verkürzt werden und das passiert auch ziemlich oft. Viele Händler setzen die Verjährung auf ein Jahr, was rechtlich erlaubt ist (§ 475 Abs. 2 BGB).
Das muss klar und ausdrücklich im Kaufvertrag stehen. Sonst gilt die normale Zweijahresfrist.
Gruß Erich