Abschalteinrichtung EuGH-Urteil

Feiertag?
  • Hallo allerseits,


    der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die in Millionen PKW eingebauten Abschalteinrichtungen illegal sind.


    Aktuelles EuGH-Urteil vom 17.12.2020, Rechtssache C-693/18 INFO hier


    Gruß Erich
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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Und wieder:


    wird es die Gerichte überlasten


    die Beteiligten stressen


    Anwaltskanzleien bereichern


    Die Rechtsschutzversicherungen (und damit wieder uns) um Unsummen bringen


    der Umwelt keinen Mehrwert bringen!!!


    den Rechthabern ?
    auch nichts helfen


    My 2 cents
    Charly

    Unser Hobby ist unser Womo!

  • Hallo Charly
    Du siehst das auch mit offenen Augen.Die meisten von uns hier wissen dass da nichts raus kommt.Die Wohnmobil freunde die im Hinterkopf noch gehofft haben dass Sie da ankämpfen können mit dem EUGH entscheid.Heute wurde bekannt dass Fiat Chrysler zu PSA gehen somit ist die Sache vom Tisch.Ich Persönlich bin froh dass ich ein Fiat habe.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Zitat

    Heiner schrieb:
    Heute wurde bekannt dass Fiat Chrysler zu PSA gehen somit ist die Sache vom Tisch.


    Hallo Heiner,


    diese Aussage von dir versteh ich nicht, wieso soll durch eine Fusion von Fiat Chrysler mit PSA die Sache vom Tisch sein?



    Gruß Erich
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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Hallo Erich
    Bei einer Fusion steht die PSA als Konzern da.Das heisst die PSA hat sich da kein Ärger mit eingekauft.
    So nebenbei mal habe mit Fiat Deutschland Telefoniert und habe fr meine Fragen auch die Antworten bekommen.Denn die Firma Hobby geht mit uns nicht ehrlich um was Garantien am Fahrzeug angeht.Man kauft ein Wohnmobil und der Händler erklärt das Fahrzeug hat 2 Jahre Garantie wo gar nicht möglich ist wenn das Fahrzeug schon mehre Monate bei Hobby im Hof steht bis der Aufbau drauf kommt.Das wurde erst bekannt wo meine Garantie Überprüfung durch eine Fiat Werkstatt war.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Hallo Heiner,


    war mir so auch nicht bekannt mit der Garantie, danke für die Information.


    Wünsch euch ein besinnliches Weihnachtfest.


    Gruß Erich
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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
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  • Hallo ,
    bei unserem Fiat - Händler hatte ich ab dem Tag der Zulassung 2 Jahre Garantie . Unser Womo hatte schon fast 2 Jahre als Aussteller in der Halle des Händlers gestanden . Hatte bei Garantieanspruch null Probleme . Habe sogar ca 1 3/4 Jahren nach Erstzulassung Starterbatterie und Bremsen (Hinterachse) neu bekommen ohne Zuzahlung .


    LG
    Andreas

    Gruß von Mops Teddy , Bianca und Andreas


    Knaus SUN I 900 LX , Skyteam Gorilla 125

  • Hallo zusammen,


    also die Aussage des Fiat- Mitarbeiters, dass die Firma Hobby mit uns nicht ehrlich umgehe, finde ich schon sehr merkwürdig.
    Wer nicht ehrlich war, sind doch die Autokonzerne (vermutlich auch Fiat) selbst.
    Die Gelackmeierten werden jetzt eher die Wohnmobilhändler sein.
    Mit dem EuGH- Urteil liegt ein klarer Sachmangel vor, der innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung (egal wann das Basisfahrzeug gebaut wurde) ab Kaufdatum auch per Softwareupdates eher nicht zu beheben sein wird.
    Fiat verhält sich ruhig, bei viele Händlern werden zunehmend Schreiben der Anwaltskanzleien eintreffen, die sich darauf spezialisiert haben.


    Gruß,
    Andreas

  • Hallo Andreas
    (egal wann das Basisfahrzeug gebaut wurde) ab Kaufdatum auch per Softwareupdates eher nicht zu beheben sein wird.Andreas den satz verstehe ich nicht .Wenn dein Basisfahrzeug 2 Jahre Alt ist und steht immer noch bei Hobby ohne Aufbau dann bekommst Du noch 2 Jahre Garantie dann rufe mal bei Fiat in Frankfurt an.Habe auch bei Hobby angerufen und die waren feige die dafr zuständig waren gingen nicht ans Telefon und per Mail kommt auch keine Antwort.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Hallo,


    Zitat

    Mit dem EuGH- Urteil liegt ein klarer Sachmangel vor, der innerhalb der 2 Jahren Gewährleistung (egal wann das Basisfahrzeug gebaut wurde) ab Kaufdatum auch per Softwareupdates eher nicht zu beheben sein wird.
    Fiat verhält sich ruhig, bei viele Händlern werden zunehmend Schreiben der Anwaltskanzleien eintreffen, die sich darauf spezialisiert haben.


    Von diesen Schreiben hat mir schon ein Händler berichtet...


    Es liegt aber auch an uns/also denen, die da 'vorgehen' wollen.
    In der Tiguan-Story hab ich von den Anwälten ausdrücklich gefordert, GEGEN VW und NICHT gegen den Händler vorzugehen.
    Hat dann auch funktioniert.
    Im Womo-Bereich würden wir die Händler doch grad 'plattmachen'. Und sie können dafür so wenig wie wir.


    Und überhaupt:
    ich mach mich da nicht (mehr) kirre. Erstmal schauen was da kommt, welche Motoren wirklich betroffen sind, usw.
    Und dann zieht sich's doch auch wieder.
    Das Affentheater mit VW hat mir mal grad gereicht...


    Lass mir den Spass am Womo nicht verderben, restez cool.


    Grüße,
    Charly

    Unser Hobby ist unser Womo!

  • Hallo Heiner,


    egal welche Ansichten Fiat zum Alter deines Baisfahrzeuges und zu möglichen (Garantie-) Ansprüchen hat. Solltest Du dich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistung (betrifft Neufahrzeuge) bewegen, ist stets der Händler dein Ansprechpartner.
    Dieser haftet für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Auch für Schäden Mängel, die sich erst später bemerkbar machen.
    Stellt sich also jetzt bei deinem Fiat- Motor heraus, dass die Abgaswerte die angegebene Euro Norm nicht erfüllen, kannst Du als Käufer dies als Sachmangel geltend machen und dein Verkäufer ist für die Mängelbeseitigung zuständig.
    Ohne den Mangel zu melden, droht dir ein Wertverlust für dein Fahrzeug, ggf. auch die Gefahr der Stillegung deines Wohnmobils!


    charly: Wäre ich Betroffener (innerhalb der Gewährleistungsfrist) würde sich mein Mitleid mit dem Händlern aus den oben genannten Gründen eher in Grenzen halten. Schließlich handelt es sich hier um eine gesetzliche Regelung.
    Die Händler sind sicherlich wie wir Kunden unschuldig (sehe ich auch so), müssen sich den entstanden Schaden dann von den Schadenverursachern/Automobilherstellern wieder erstreiten.
    Bei unserm Fahrzeug ist die Gewährleistung leider vor 13 Monaten abgelaufen, die Abgaswerte für Euro 5 sind wahrscheinlich ebenfalls nicht erfüllt.
    Hier dürfte ein juristisches Vorgehen gegenüber Fiat sicherlich schwieriger sein, wobei auch hier Fristen beachtet werden müssen.
    Fiat erweckt bei mir den Eindruck, absichtlich „auf Zeit zu spielen“. um potentiell Anspruchsberechtigte in die Verjährung laufen zu lassen.
    Wir sind uns selbst noch unschlüssig, ohne Rechtsschutzversicherung juristisch tätig zu werden. Werde mal die aktuell laufenden Klagen beobachten.


    Gruß,
    Andreas

  • Hallo Andreas
    Danke für deine Antwort.
    Warum solltest Du ein Wertverlust habe und warum soll das Fahrzeug Still gelegt werden .Andreas das Fahrzeug läuft und die Älteren Fahrzeuge werden auch nicht Stillgelegt.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

  • Hallo Heiner,


    eine Stillegung könnte z.B. drohen, wenn (analog VW) jetzt ein Autokonzern, bei dem der illegale Einbau einer Abschalteinrichtung vorliegt mit Rückrufaktionen und Softwareupdates versucht, die Abgaswerte deines Fahrzeugs zu optimieren. Bei diesem Eingriff gibt es diverse Bedenken (z.B. Kraftstoffmehrverbrauch und weitere Motorprobleme). Verweigerst Du aber das Update, droht wohl die Stilllegung.durch die Behörden. Wird vermutlich aber nicht passieren, da wohl auch bestimmte Politiker hinsichtlich der Genehmigungen von dreckigen Basisfahrzeugen (hier wird der Ducato bei meisten Wohnmobilherstellern verbaut) auch durch regionale Lobbyarbeit nicht primär dem Umweltaspekt gefolgt sind!


    Eine Wertminderung wird auf jeden Fall eintreten, wenn ich mein Fahrzeug verkaufen möchte. Potentiellen Käufern wird es egal sein, wieviel ich für mein Fahrzeug gezahlt habe. Hier wird sicher die nicht korrekte Euro- Norm (einhergehend mit Ausweitung von Fahrverboten für weitere Städte,...) genannt, um den Preis zu drücken, oder der Kauf solcher manipulierter Fahrzeuge wird von vornherein ausgeschlossen.


    Aus diesen Überlegungen heraus werden vielleicht doch einige Womobesitzer überlegen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wie schon zuletzt angedeutet, hält sich (als selbst Betroffener) mein Mitleid in Grenzen. Für mich gilt “Betrug ist Betrug”!
    Inwieweit meine Ausführungen hier völlig korrekt sind, weiß ich nicht.
    Bin ja auch kein Jurist, soll also nur meine Meinung zum Dieselskandal aufzeigen
    Letztendlich muss auch jeder selbst für sich entscheiden, ob er sich gegen den Betrug wehren möchte.
    Ich hoff dass alle ihr Hobby im Hobby 2021 wieder erleben können.


    Somit allen Lesern alles Gute für die Zukunft!


    Andreas

  • Moin ihr Urteiler,
    auch zu diesem Thema wird kein Nenner gefunden werden.
    So, wie zum Thema Corona, Klimawandel usw....
    Da baut sich ja nun jeder seine eigene Meinung auf.
    Was dabei am Ende herauskommt, können wir vielleicht nur spekulieren, aber noch nicht beurteilen.
    Wenn jemand handelt, muss er selber entscheiden, wie und wie weit.
    Wie man es macht, ist es vielleicht verkehrt.
    Macht man nichts, erst recht.
    Kann jeder selber interpretieren.
    Aber es gibt es immer den einen, der den richtigen Weg zuerst findet.
    Drücken wir ihm die Daumen, dass es für uns alle ist...

  • Hallo allerseits,


    das EuGH-Urteil ist bemerkenswert, weil es mehr Klarheit bei der Einschätzung durch die nachgelagerten Gerichte schafft.


    Bekanntlicher Weise hat EU-Recht Vorrang und demzufolge sind EuGH-Urteile für nationale Gerichte bindend.


    Wenn man die erfolgten Reaktionen auf das EuGH-Urteil ansieht, nimmt jeder für sich in Anspruch mit seiner Rechtsauffassung richtig gelegen zu sein.


    Zum EuGH-Urteil einige Pressemitteilungen:


    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hier


    Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) hier


    Deutsche Umwelthilfe (DUH) hier



    Zur Stilllegung.


    Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung ist es rechtens, Fahrzeuge, die nicht oder nicht mehr den Vorschriften entsprechen aus dem Verkehr zu ziehen.


    Dieser Verstoß gegen die Vorschriften (Illegalität temperaturgesteuerter Abschalteinrichtungen) wurde dem Urteil zugrunde gelegt.


    Die Fahrzeugzulassungsverordnung erhielt eine Erweiterung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf Grundlage einer gemeinsamen Verständigung zwischen den Hersteller der entsprechenden Dieselfahrzeuge und dem Kraftfahrt-Bundesamt. Dies recht sich jetzt, denn mit dem Urteil, ist meine Meinung nach, jede erdenkbare Richtung möglich.
    Fahrverbote (Umweltzone eingeschränkte Mobilität), Stilllegung durch Rücknahme der Typgenehmigung, Rücknahme der Fahrzeuge, Umrüstung ………..,


    Bin gespannt welcher Weg eingeschlagen wird.


    Gruß Erich
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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Hallo an Alle,
    ja die Gerichte haben extra lange mit dem Urteil gewartet. So kurz vor der Verjährung wird es wohl für viele schwierig werden nmoch etwas rauszuholen.
    Gruß
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Paul schrieb:
    So kurz vor der Verjährung wird es wohl für viele schwierig werden nmoch etwas rauszuholen.


    Hallo allerseits,
    es gibt ja den [url=https://So kurz vor der Verjährung wird es wohl für viele schwierig werden nmoch etwas rauszuholen. Hallo allerseits, es gibt ja den § 852 BGB Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung. Sieht man das gefällte EuGH-Urteil im Kontext mit dem § 852 BGB entsteht eine völlig neue Verjährungsfrist. Gruß Erich ______________________________________________________________________________________ Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben. ______________________________________________________________________________________Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008 Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__852.html]§ 852 BGB[/url] Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung.
    Sieht man das gefällte EuGH-Urteil im Kontext mit dem § 852 BGB entsteht eine völlig neue Verjährungsfrist.


    Gruß Erich

  • Moin moin liebe Forumsgemeinde,
    Wer hat sich denn zu diesem Thema schon rechtlichen Beistand geholt oder beabsichtigt dieses zu denn tatsächlich zu tun ?
    Die Sachlage wird ja m. E. sehr kontrovers diskutiert, ob man hier als Einzelperson tätig werden muss, einfach nur abwarten sollte, oder ob dieses wieder einmal ausgeht wie das "Hornberger Schiessen". Die Rechtsanwaltsgilde rät ja den betroffenen Wohnmobilisten zum Einspruch und der ADAC wird von diesen angeprangert.
    Unser WoMo ist von 2014 mit Euro 5 und niemand weiss so richtig ob das überhaupt dazu gehört.
    Der Händler ist schon aus der Garantie und damit aussen vor.
    Sollte man sich hier juristische Unterstützung holen oder ist das nicht notwendig ?
    Mir geht es nicht um mögliche finanzielle Erstattungen sondern möchte nur einer eventuellen Stillegung des Fahrzeuges vorbeugen.
    Gruss aus Flensburg
    Manfred

    Liebe Grüsse aus dem schönen Flensburg
    Sonja und Manfred



    ich bin dann mal wech .......🤗


    seit Oktober 2014 Siesta V65 GE Edition, Goldschmitt Luftfederung hi., 2 x Solar 220 W, SAT Anlage von Alden, Sawiko Träger Velo III,

  • Hallo allerseits


    bundesweit geht von den Landratsämtern derzeit über die Kfz-Zulassungsbehörden Post an die Fahrzeugeigentümer, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben. Sie werden erneut aufgefordert, an dieser Rückrufaktion teil zunehmen, sonst droht ihnen der Entzug der Zulassung.


    Kurioserweise ist in diesem Schreiben nicht mehr die Rede, das diese Rückrufaktion aufgrund von Konformitätsabweichung, sondern wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erfolgt.
    Dabei berufen sich die Behörden auf Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamts


    Bisher wurde den Betroffenen Halter weisgemacht, dass ein Aufspielen eines Software - Update den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herstellt und Schadensansprüche damit abgedeckt sind


    Nun wurde die Katze aus dem Sack gelassen, den unzulässige Abschalteinrichtung stellen ein Sachmangel dar.


    HIER dazu ein Link .


    Gruß Erich


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    Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahren zu geben, sondern den Jahren mehr Leben.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein , aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Hallo Erich
    Eine Rückrufaktion hat auch Sinn so dass der Hersteller nachbessern kann.Wer diesem Aufruf nicht nach kommt muss auch mit einer Stilllegung rechnen.Denken wir zurück mit unseren Hobby Dachfenster war das gleiche.
    Zu deinem Bericht der hat nix mit Fiat zutun,dann den Link von Rechtanwälte das verstehe ich nicht.Zum stand von Fiat ist alles noch offen ein Hersteller von Wohnmobile in deinem Bundesland hat geklagt und dazu sollte es am 25 Januar ein Urteil geben vom gericht .Gibts aber noch keins.Bin im Automobilbau und wenn ich dann immer sowas lese da mach ich mir große gedanken fahren wollen alle .Wenn einer noch immer glaubt dass der Diesel die größte Dreck schleuder ist der liegt sehr Falsch ob alt oder neu.Erich hast du schon mal mit Fiat gesprochen das würde ich mal tun und nicht immer gleich in die Tasten klopfen.

    Schöne grüße aus Oberbayern Ingolstadt


    Anne und Heiner ;)


    Von Mai 2012 mit einem Hobby Toskana unterwegs bis September 2018
    Von Dezember 2018 mit einem Hobby OPTIMA DE LUXE T 65 HGQ

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