Neue Bußgeld‑Regel ab 1. Juli

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  • Hallo allerseits,

    ab dem 1. Juli wird die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide bei Verkehrsverstößen von 3 auf 6 Monate verlängert.

    Das bedeutet: Die Behörden haben künftig doppelt so viel Zeit, einen Bescheid zuzustellen. Gerade wenn man länger unterwegs ist oder selten in den heimischen Briefkasten schaut, kann das relevant werden.

    Begründet wird das Ganze mit überlasteten Ämtern und zu knappen Fristen. Für uns Fahrer heißt es aber: Ein möglicher Bescheid kann deutlich später noch auftauchen.


    Quelle MSN / Auto‑News

    Gruß Erich

  • ist schon seltsam das die Ämter sich einfach ihre Fristen verlängern können ,weil sie unfähig sind - können wir Bürger das auch ;)

    Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten :)
    Liebe Grüße aus Leverkusen
    H.Joachim

  • Hallo H. Joachim und an alle,
    die ihren Humor trotz der Bürokratie noch nicht verloren haben,

    bevor wir uns hier weiter über neue Regeln und Bußgelder den Kopf zerbrechen, dachte ich mir: Ich erzähle euch mal meine Begegnung mit der deutschen Bürokratie – eine kleine Episode aus dem Wohnmobilalltag, die zeigt, dass man manchmal nur noch lachen kann, um nicht zu verzweifeln.

    Ich wollte eigentlich nur eines: Mit meinem Wohnmobil kurz am Straßenrand anhalten, um die widerspenstige Navi‑Halterung festzuziehen. Nichts Großes, nichts Dramatisches. Zwei Minuten Arbeit, maximal.

    Kaum hatte ich den Motor aus, hörte ich hinter mir dieses typische deutsche Räuspern. Ein Räuspern, das ankündigt: Gleich kommt ein Formular.

    Ich drehe mich um und da steht er:

    Ein Ordnungsbeamter mit Klemmbrett, Warnweste und dem Gesichtsausdruck eines Mannes, der seit Jahren keinen Spaß mehr hatte.

    „Guten Tag. Sie stehen hier.“

    Ich nicke. „Ja. Das ist ein Parkplatz.“

    „Das war einmal. Seit der neuen Regelung ab 1. Juli gilt das hier als temporäre Sondernutzung des öffentlichen Raums mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Haben Sie das Formular 47b‑Erich ausgefüllt?“

    Ich starre ihn an. „Den… was?“

    Er blättert in einem Ordner, der so dick ist wie mein Wohnmobil‑Handbuch.

    „47b‑Erich. Speziell für Personen, die Erich heißen und ein Wohnmobil besitzen. Wir mussten das differenzieren, weil es zu viele Erichs gibt, die einfach irgendwo stehen.“

    Ich atme tief durch. „Ich wollte nur die Halterung festziehen.“

    „Ah! Dann brauchen Sie zusätzlich das Formular 47b‑H. H wie Halterung. Und das Umweltverträglichkeitsblatt für spontane Reparaturen.“

    Ich schaue auf die Halterung. Dann auf ihn. Dann wieder auf die Halterung.

    „Und wenn ich einfach weiterfahre?“

    „Dann benötigen Sie das Formular 12f. Antrag auf Nicht‑Stehen. Aber Achtung: Wenn Sie während der Fahrt die Halterung anfassen, ist das eine mobile Reparaturmaßnahme und fällt unter die Kategorie 12f‑R.“

    Ich schließe die Augen. Ich öffne sie wieder. Er steht immer noch da.

    „Wissen Sie was?“, sage ich. Ich starte den Motor. „Ich fahr jetzt einfach auf den Campingplatz. Da ist die Bürokratie wenigstens vorhersehbar.“

    Der Beamte nickt zufrieden. „Sehr gut. Dann denken Sie bitte daran, dort das Formular 88‑C einzureichen.“

    „Was ist das denn?“

    „Antrag auf Erholung.“



    Es Grüßt ER – der Typ, der’s erlebt ICH – der Typ, der’s erzählt

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • Hallo zusammen,

    die Behörde kann noch mehr!!! Ein die Verjährung unterbrechende Handlung, zB. Einholung von Meldedaten der Betroffenen, unterbricht die Verjährung.

    Selbst musste ich in der Vergangenheit 2 mal feststellen, daß diese Maßnahmen in der Akte eingetragen wurden, um die Verjährung zu unterbrechen. Leider waren die Anfragen zu spät erfolgt. Um das Ziel der Unterbrechung der Verjährung zu erreichen, wurde kurzerhand die Anfrage so eingeheftet, dass die Frist gewahrt wurde. Leider war der Sachbearbeiter so nachlässig, dass er die Nummerierung der Akte nicht veränderte und so nachweisbar war, dass die Akte manipuliert wurde.

    Der eine Sachbearbeiter hatte dann nicht mehr die Gelegenheit, weiter Akten zu frisieren, er war dann im Friedhofsamt tätig.

    Also es hat nicht der Verlängerung der Verjährungsfristen bedurfte.🤪

    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar, 120 AH Lifepo

  • Hallo Stefan,

    ich musste beim Lesen wirklich schmunzeln .

    Die Formulierung klang im ersten Moment so, als hätte der Kollege einen sehr endgültigen Karrierewechsel hingelegt. Ich gehe aber stark davon aus, dass er lediglich ins Friedhofsamt versetzt wurde und nicht gleich persönlich dort geblieben ist.


    Duck und weg … ;)


    Gruß Erich

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