Es besteht zur Zeit noch keine Eintragungspflicht für Solaranlagen.
Im Jahr 2025 wurde das TÜV-Verband-Merkblatt 769 veröffentlicht. Es trägt sinngemäß den Titel „Anbau von Photovoltaikanlagen an Fahrzeugen“ und enthält technische Empfehlungen bzw. Anforderungen für die sichere Montage und Prüfung von nachgerüsteten PV-Anlagen an Fahrzeugen. Der TÜV Thüringen beschreibt es ausdrücklich als „Orientierung“ und als Prüfgrundlage für Sachverständige.

