TÜV und Co, ist die Zeit der Mängelschleife vorbei?

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Feiertag?
  • Hallo allerseits.


    Zukünftig ist geplant, die sogenannte Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung zu eliminieren.
    Höhere Ausgaben und zusätzliche Anstrengungen bei der TÜV-Prüfung könnten auf Wohnmobilbesitzer zukommen, bedingt durch eine Änderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).


    Weitere Informationen dazu finden ihr HIER.


    Gruß Erich
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    Keiner weiß mehr, wie wir alle zusammen.
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008 Klein, aber fein, alles drin, alles dran.

  • Hallo Zusammen,
    auch dies passt doch wieder prima in die heutige Zeit - die Prüforganisationen suchen mit allen Mittel nach Wegen um ihren Profit zu maximieren , es gab doch schon Anläufe die Prüfungen jährlich zu verlangen - ich nenne das die pur Gier ! echt zum kotzen !

    Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten :)
    Liebe Grüße aus Leverkusen
    H.Joachim

  • Hallo Saratoga,
    Stimme voll zu.


    Gerecht wäre nach gefahrenen Kilometern z.B. 20.000 km und spätest nach 3 Jahren TÜV zu machen.
    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo allerseits!


    Mit Beginn des 20. Mai werden Autofahrer in Deutschland mit einigen neuen Vorschriften bei der TÜV-Hauptuntersuchung konfrontiert.


    Hier sind die wichtigsten Änderungen:


    1. Mangeleinstufung “Gefährlicher Mangel”: Es wird eine neue Mangeleinstufung namens “Gefährlicher Mangel” eingeführt. Diese liegt zwischen den bisherigen Kategorien “Erhebliche Mängel” und “Verkehrsunsicher”. Wenn ein Fahrzeug diesen Mangel aufweist, besteht eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes. Der Fahrzeughalter wird auf diesen besonderen Gefährdungstatbestand im Prüfbericht hingewiesen. Dennoch ist eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur innerhalb eines Monats weiterhin zulässig.


    2. Prüfung von Daten-Komponenten: Neu ist auch die Prüfung von Daten-Komponenten, wie zum Beispiel das elektronische Notrufsystem eCall. Dieses System ist seit dem 1. April 2018 für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend. Weitere Systeme, die zukünftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens werden, werden ebenfalls geprüft. Der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, dass alle Fahrzeughersteller die relevanten Softwareinformationen für die elektronische Prüfung bereitstellen.


    3. Änderungen beim Reifendruck: Die Beschreibung und europaweite Harmonisierung einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können, werden ebenfalls angepasst. Beispielsweise ändert sich die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsysteme (RDKS).


    Info entnommen aus EU-Richtlienen


    Gruß Erich
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    Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008

  • Hallo allerseits!


    Habe ich nur das Problem mit der Texteingabe und dem verschwundenen Texteditor?



    Gruß Erich
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008

  • Nein hast Du nicht. Gestern hat ein Update das System zerschossen... :(

  • Hallo zusammen!


    Ich kann euch beruhigen; die Mangelschleife gibt es nach wie vor! Und sie war auch keine Erfindung der Prüforganisationen. Die waren dagegen!!
    Den "gefährlichen Mangel gibt es schon lange; ist doch gut, wenn den bis Dato niemand kannte!
    Das Auslesen der Daten -"FSD-Systemdaten" heißen die- ist auch schon seit einigen Jahren Pflicht für alle Fahrzeuge ab einer EZ 01.04.2006. Das RDKS System ist nun Mal vorgeschrieben. Das heißt, wenn die Typgenehmigung für dein Auto mind. Am 1.11.2014 erstellt worden ist (nicht die Erstzulassung des Fahrzeugs) dann muss dein Auto es haben, ob du willst oder nicht!


    Gruß Lars

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Hallo Lars


    Bundesministerium erläutert Sachlage zur Mängelschleife!


    Das klingt hier aber anders!


    Gruß Erich
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008

  • Hallo Erich, Hallo zusammen!


    Also mal kurz die Mangelschleife erklärt;
    Wird ein Mangel festgestellt, so kann dieser vor Ort instand gesetzt werden, wenn es die Gegebenheiten zulassen. Z.B. ihr lasst euer Auto in einer Werkstatt prüfen, der Prüfer stellt fest, dass z.B. das Licht nicht geht oder die Motor Kontrollleuchte an ist. Dies sind beides Mängel, welche als erheblich eingestuft werden. Hier kann die Werkstatt die Mängel beheben, solange der Prüfer vor Ort ist. Dann kann hier eine Mangelschleife dokumentiert werden.
    An einer Prüfstation der jeweiligen Organisation sieht das offiziell anders aus; rechtlich gesehen dürfen die Prüfer nicht am Auto reparieren oder gar im Zuge der Prüfung demontieren.
    Wir haben auf Nachfrage bei DMBV keine Aussage zur Aufhebung der Mangelschleife bekommen.
    Also war es anscheinend wieder mal angedacht, aber mehr kommt aktuell nicht.
    Zu deinem Bericht nochmal; eine Mangelschleife kann durchaus auch bei erheblichen Mängeln dokumentiert werden.
    Im Normalfall bekommen wir (die Prüforganisationen) immer als erstes Bescheid, aber mehr als Zeitungsartikel gibt es nicht; also von offizieller Seite.


    Wir warten ab!


    Beste Grüße aus dem sonnigen Renesse!

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Hallo Larsen


    Vielen Dank für die Erklärung! 😊


    Sollte mein Verständnis korrekt sein, besteht nach wie vor ein Unterschied für die Anwendung einer Mangelschleife zwischen einem Prüfstützpunkt und einer offiziellen Prüfstation (wie TÜV & Co).


    Vor Ort in der Werkstatt (Prüfstützpunkt)


    kann die Werkstatt diesen Mangel sofort beheben, solange der Prüfer noch vor Ort ist. Dies ermöglicht eine schnelle Instandsetzung, ohne dass das Fahrzeug erneut zur Prüfung vorgeführt werden muss.


    An einer offiziellen Prüfstation:


    dürfen die Prüfer während der Prüfung nicht am Auto reparieren oder Teile demontieren.
    Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, kann dennoch eine Mangelschleife dokumentiert werden. Das bedeutet, dass der Mangel separat aufgezeichnet wird, und der Fahrzeughalter muss das Auto zur Reparatur bringen und erneut prüfen lassen.


    Es ist interessant zu wissen, dass die Prüforganisationen normalerweise als Erste über Änderungen informiert werden.



    Gruß Erich
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    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
    Klein aber fein, alles drin, alles dran, let's go

  • Hi!
    Ja genau so ist es!
    Normalerweise wäre es auch logisch, dass die Prüforganisationen sowas als erstes erfahren. Immerhin sind es ihre Spielregeln......aber wir leben nach wie vor in Deutschland 😉


    Gruß Lars

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

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