“Speed Limitation ACC”, “Regelgeschwindigkeit ACC”, “Config ACC” 90Kmh

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  • Guten Ihr lieben


    Wie ja schon mal erwähnt haben wir seit einer Woche den Hobby Prestige Van 640 ET.

    Das ist ein Fiat Ducato der 9. Generation.


    Nun habe ich auf der Autobahn festgestellt, dass das ACC / Tempomat nur bis 90 Kmh geht. Das schein eine LKW Einstellung zu sein. Hat jemand eine Idee wie oder wer das ändern kann. Üblich wäre meiner Recherche nach 130 Kmh.

    Es geht um das Cruse Control und nicht um den Speed Limiter.

  • Hallo Andre,


    die Sache mit der ACC-Begrenzung auf 90 km/h bei manchen Fahrzeugen der 9. Generation scheint tatsächlich kein Zufall zu sein. Das ist wohl ab Werk so eingestellt – meistens hängt’s mit der Fahrzeugklassifizierung oder der Software zusammen. Hab ich schon öfter gehört und gelesen.

    Ein möglicher Grund: Dein Van könnte in den Papieren als LKW (Klasse N) eingetragen sein. Und genau das sorgt dann für die Bremse bei 90 km/h – zumindest was das ACC angeht.

    Ändern kannst du, glaube ich, nur über die OBD- Schnittstelle eventuell muss die Software angepasst werden ,vorausgesetzt, die Einstufung lässt das zu.


    Ich würde das Ganze über eine FIAT Werkstatt kläre lassen.


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • Hi Griffon


    Danke Dir für Deine Einschätzung. Ich habe bereits mit Hobby telefoniert und die haben mich auch an Fiat Professional verwiesen. Daher habe ich jetzt am 28.07. dort einen Termin. Ich melde mich wieder nachdem ich dort war.

  • Hallo


    Kurze Rückmeldung.

    Mein Hobby war nun 2 Tage in der Werkstatt bei Fiat Professional und sie haben wir gesagt das alles jetzt richtig funktioniert. Leider ist es aber nicht so.
    Weiterhin geht der Tempomat nur bis 90kmh.

    Da die Werkstatt aber auch wirklich voll verpeilt war, werde ich noch eine weitere Werkstatt aufsuchen. Das kann ja nicht richtig sein.

    Wenn Ihr noch eine Idee habt dann gern ansonsten halte ich Euch hier auf dem Laufenden.

  • Dein Van könnte in den Papieren als LKW (Klasse N) eingetragen sein.

    Da der Van seine Dokumente (noch) nicht lesen kann, liegt´s daran nicht ;) . Aber der Schluß ist vollkommen richtig: es mit dem Auslieferungszustand des Basisfahrzeugs zusammen.

    Danach richtet sich auch die Kodierung im Steuergerät. Ausschliesslich ein Fahrzeug, daß als Klasse M1 geleifert wurde gilt nach unserer alten Nomenklatur als "PKW" und hat damit alle Rechte und Pflichten dieser Fahrzeuggattung.

    Alle anderen verlassen das Werk erstmal als Fahrzeug der Klasse N; auch Windlauf und Fahrgestell. Primär sind die also für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.


    Um alle Eventualitäten (und vor allem Rechtsstreitigkeiten) auszuschliessen werden sie wohl prinzipiell mit den Speedlimitern bei 90 (wahrscheinlich eher 89) programmiert. Limiter und cruise control hängen aber signal- und steuerungsseitig nah zusammen (ich kenne das stellantis-Steuergerät jetzt natürlich nicht im Detail, denke aber, daß dort das Rad auch nicht neu erfunden wurde).


    Da alle unsere Fahrzeuge in der EG mit einer sogenannten Stufengenehmigung (1. Stufe Stellantis, 2. Stufe ...) das Licht des Strassenverkehrs erblicken habe ich den Verdacht, daß Fiat professional angewiesen wurde, die diesbezügliche Kodierung nicht zu ändern. Das wäre dann genau genommen "Erlöschen der Betriebserlaubnis"; das Fahrzeug entspricht ja nicht mehr dem Lieferzustand der ersten Stufe.


    Zuständig wäre nämlich dann der Hersteller der nächsten, spätestens aber der letzten Stufe. Warum das nicht passiert, kann ich nur in einem wirtschaftlich zu hohen Aufwand vermuten (oder ist das etwa noch gar nicht bis zu den dortigen Verantwortlichen vorgedrungen :/ ?).


    Bleibt als Lösung nur der "hacker", der auch andere Parameter im Steuergerät frei-und/oder umschalten kann; ich bin kein Jurist, denke aber, das die Änderung der Funktion in Bezug auf die Höhe der Geschwindigkeit der cruise control eine lässliche Sünde ist.

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

  • daß als Klasse M1 geleifert wurde gilt nach unserer alten Nomenklatur als "PKW" und hat damit alle Rechte und Pflichten dieser Fahrzeuggattung.

    Hallo Charly,

    durch deine Aussage kam mir gerade folgender Gedanke: Wenn das Fahrzeug zwar als M1 verkauft wurde, sich jedoch funktional wie ein N-Fahrzeug verhält , etwa durch die ACC-Limitierung auf 90 km/h könnte man dies durchaus als Sachmangel bewerten. Und zwar unabhängig von etwaigen Garantieansprüchen. Aus meiner Sicht wäre das ein juristisch sauberer Weg, um eine Nachbesserung zu verlangen, wobei ich natürlich kein Jurist bin.


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • "Erlöschen der Betriebserlaubnis"; das Fahrzeug entspricht ja nicht mehr dem Lieferzustand der ersten Stufe.

    Hallo Charly,

    die EG-Stufengenehmigung legt den Auslieferungszustand eines Fahrzeugs fest, schließt jedoch nachträgliche Änderungen nicht grundsätzlich aus. Voraussetzung ist, dass diese fachgerecht dokumentiert und gegebenenfalls durch eine Einzelabnahme (z. B. gemäß §21 StVZO) bestätigt werden. In solchen Fällen liegt keine „Erlöschung der Betriebserlaubnis“ vor, sondern eine zulässige Modifikation.

  • Mmh :rolleyes: . Ein interessanter Ansatz.


    Vielleicht noch wichtig: unsere Fahrzeuge sind "nur" verkehrsrechtlich ein "M1"; allerdings mit besonderer Zweckbestimmung (hier: "SA").

    Fraglich ist, denke ich, inwieweit eine nicht vorgeschriebene Funktion überhaupt eingeklagt werden kann. ACC ist nicht vorgeschrieben, aber vorhanden, funktioniert auch; nur eben über einen eingeschränkten Bereich.


    Gibt´s hier vielleicht einen Juristen, der aufklären kann?

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

  • Hallo Charly,

    die EG-Stufengenehmigung legt den Auslieferungszustand eines Fahrzeugs fest, schließt jedoch nachträgliche Änderungen nicht grundsätzlich aus. Voraussetzung ist, dass diese fachgerecht dokumentiert und gegebenenfalls durch eine Einzelabnahme (z. B. gemäß §21 StVZO) bestätigt werden. In solchen Fällen liegt keine „Erlöschung der Betriebserlaubnis“ vor, sondern eine zulässige Modifikation.

    Hallo Erich,


    das stimmt schon; darüber hab ich auch nachgedacht; die Nachrüstung eines ACC ist ja geregelt und auch prüffähig.


    Ich weiß aber nicht, ob das auf die Änderung des Steuergeräts an dieser Stelle auch zutrifft.

    Grüßle


    Charly



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  • Funktion überhaupt eingeklagt werden kann

    Hallo Charly,

    die rechtliche Bewertung hängt maßgeblich von der vertraglichen Grundlage ab. Wurde beim Kauf ausdrücklich eine Geschwindigkeitsbegrenzung vereinbart, etwa im Kaufvertrag oder in der technischen Beschreibung, kann auf die Einhaltung dieser Vereinbarung bestanden werden. Fehlt eine solche Regelung, ist eine nachträgliche Drosselung rechtlich nur schwer durchsetzbar.


    Gruß Erich

  • Hallo Erich,

    das deckt sich mit meinem Rechtsverständnis.

    Bedeutet also: in der Kaufvereinbarung müsste explizit vereinbart worden sein, dass eine Geschwindigkeitsregelanlage verbaut ist, die von XX km/h bis XXX km/h aktiviert werden kann.

    Hab ich das so richtig wiedergegeben?

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

  • Hallo Erich,

    so weit klar; aber da geht´s ja ausschließlich um Geschwindigkeitsregler MIT Begrenzer (Vorhandensein, Deaktivierung, Nichtbenutzung ..).


    Aber wie steht´s um den "Tempomat" (Geschwindigkeitsregler OHNE Begrenzer)?

    Dazu fällt mir aus meiner beruflichen Tätigkeit nichts ein; das sonst allwissende Netz sagt da auch wenig bis nix dazu X/.

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

  • Hallo Charly,

    das ist für mich eigentlich klar, ein Tempomat beeinflusst nicht die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs.

    Er kann jederzeit vom Fahrer übersteuert oder deaktiviert werden.

    Gruß Erich

  • Ich meinte eigentlich:



    es gibt Fahrzeuge, bei denen eine Geschwindigkeitsregelanlage MIT Limiter VORGESCHRIEBEN ist; was ist aber mit Fahrzeugen, wo das NICHT vorgeschrieben ist?

    Grüßle


    Charly



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  • Hallo Charly,

    meinst du damit so eine Kombi aus Tempomat und Limiter? :/ Quasi der Tempomat hält die Geschwindigkeit schön konstant, und der Limiter ist wie so ’ne eingebaute Vorsichtsmaßnahme, der sagt dem Auto bis hierhin und nicht weiter, egal wie fest man aufs Gas drückt.


    Gruß Erich

  • Hallo zusammen,

    meine Meinung als ehemaliger Anwalt dazu ist, dass dann ein Sachmangel vorliegt, wenn ein Tempomat im Vertrag vereinbart oder im Prospekt als Bestandteil beschrieben wurde. Wenn dann bei der Auslieferung das Fahrzeug unter 3,5 to Gesamtgewicht hatte, muss der Tempomat auch über 100 km/h funktionieren. Wenn das Fahrzeug aber bei Erstauslieferung mit mehr als 3,5 to Gesamtgewicht eingetragen war, reicht es aus, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit Tempomat gefahren werden kann.

    In jedem Falle ist ein Mangel nur in der Gewährleistungsfrist kostenfrei zu beheben.


    So hätte ich früher als Anwalt im Klagverfahren argumentiert.


    Viele Grüße aus der verregneten Lüneburger Heide

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar

  • Hallo Charly,

    ich nehme an, du meinst damit die sogenannte „Tempobremse“, auch bekannt als Intelligent Speed Assistance (ISA). Seit 2022 ist dieses System für alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben.

    Es handelt sich dabei um ein Fahrerassistenzsystem, das Tempolimits automatisch erkennt, zum Beispiel mithilfe von Verkehrsschildern oder digitalen Karten und die Geschwindigkeit entsprechend drosselt. Wird das Limit überschritten, reduziert das System die Motorleistung und warnt den Fahrer akustisch und visuell.

    Dennoch bleibt die Kontrolle beim Fahrer: ISA lässt sich übersteuern und bei Bedarf deaktivieren.


    Gruß Erich

  • Hallo Stefan,


    vielen Dank für Deine Einschätzung. Da bin ich bei Dir👍

    Grüßle


    Charly



    Optima de Luxe T70GE, Mj. 2019, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 177 PS, 2 x 100Wp Solar, 2 x Aufbaubatterie, 2 x Alphatronics-TV, Blaupunkt Naviceiver, Dometic Klima, Dieselstandheizung umschaltbar, AHK, elektr.hydr. Hubstützen, Zusatzluftfeder hinten

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