EU kippt den lebenslangen Führerschein.

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  • Das ist doch schon ein Paar Jahre alt und nicht wirklich neu und schon lange bekannt. Es ist nicht die Fahrerlaubnis betroffen, sondern nur das Dokument. Ich habe mich aber auch schon seit einem halben Jahr vor dem Umtausch gedrückt. :/ War bisher auch egal.

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • Hallo Andreas,
    du liegst nicht falsch – aber es gibt ein paar aktuelle Punkte, die man nicht unter den Tisch fallen lassen sollte.

    Du sagst ja selbst, dass du dich seit einem halben Jahr vor dem Umtausch drückst – und genau das zeigt doch, warum das Thema jetzt wieder hochkommt. Die Regel ist alt, klar. Aber die Fristen laufen eben gerade aus, und für viele wird’s dadurch erst jetzt relevant.

    Dazu kommt, dass die EU 2024 nochmal an der Richtlinie gedreht hat. Nicht weltbewegend, aber genug, dass die Medien das Thema wieder aufgreifen. Unterm Strich ist es also nicht nur „alter Hut“, sondern gerade ziemlich aktuell.

    Gruß Erich

  • Hallo zusammen,

    hallo Erich,

    diese Regelung halte ich zumindest in Deutschland für bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig.

    In Deutschland gilt ein Rückwirkungsverbot, das dazu führt, dass abgeschlossene Vorgänge nicht nachträglich geändert werden können. Das führt meines Erachtens dazu, dass die Eigenschaften der Fahrerlaubnis nicht nachträglich geändert werden dürfen und eine Befristung für ursprünglich unbefristet erteile Fahrerlaubnisse nicht nachträglich eingeführt werden kann.

    Ich hoffe, dass mein ehemaliger Berufsstand dagegen vorgeht. Ich werde meinen unbefristeten Führerschein aufgrund meiner unbefristeten Fahrerlaubnis nicht tauschen.

    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar, 120 AH Lifepo

  • Moin Erich und Stefan,

    die Fahrerlaubnis ist anstelle des Führerscheins gekommen?

    Kann man eine Erlaubnis nicht neu definieren?

    Die Wortänderung in dem Zusammenhang scheint für mich der Hinweis das neue Definitionen möglich sind.

    Gruß Schorsch :/

  • Hallo Schorch,

    das halte ich für unwahrscheinlich. Die Wortänderung ist kein Hinweis, sondern schlicht Bürokratie, die sich selbst beschäftigt. ;)


    Gruß Erich

  • Hallo Schorsch,


    die Fahrerlaubnis ist die eigentliche Erlaubnis, die man durch die bestandene Prüfung erhält, der Führerschein ist nur das Stück Papier bzw Plastik.


    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar, 120 AH Lifepo

  • Moin Erich, moin Stefan, danke für Aufklärung. Wenn die EU da zu einem Beschluss kommt muss das vermutlich noch in deutsches Recht umgesetzt werden, das wird dann nochmal spannend.

    Gruß Schorsch

  • Hallo Schorsch,
    ich glaube, da gibt es ein kleines Missverständnis. Die entsprechenden EU‑Regelungen sind tatsächlich schon seit Jahren in deutsches Recht übernommen worden – unter anderem in die Fahrerlaubnis‑Verordnung. Deshalb laufen ja auch die aktuellen Umtauschfristen und die Befristung der Führerscheindokumente bereits.

    Für die jetzt diskutierten Punkte braucht es daher keine erneute Umsetzung ins deutsche Recht. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet, nur das Dokument wird regelmäßig erneuert.


    Gruß Erich

  • Hallo Erich,


    nach meinem Eindruck werden hier hinsichtlich der Umsetzung in deutsches Recht tatsächlich zwei unterschiedliche EU-Regelungen vermischt bzw. verwechselt.


    Bisherige Regelungen


    Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (am 19. 01.2007 in Kraft getreten) sind bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. 01.2013 ausgestellt wurden, in den „neuen“ EU-Führerschein mit einer Gültigkeit von 15 Jahren umzutauschen. Diese EU-Regelung wurde in Dtl. bereits vor Jahren umgesetzt. Mit der Befristung der Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.


    Bei diesem Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit ausdrücklich nicht verbunden.


    Die entsprechenden Details und Fristen findet man hier:


    Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten | Bundesregierung
    Für den Führerscheintausch gelten gestaffelte Fristen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2027. Hier finden Sie den Zeitplan und weitere Infos.
    www.bundesregierung.de


    Wer nach dieser Regelung „vergisst“, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von verkraftbaren 10 € rechnen.


    Neue Regelungen (noch nicht in nationales Recht umgesetzt)


    Am 05.11.2025 wurde jetzt die Vierte EU-Führerscheinrichtlinie veröffentlicht (am 25.11.2025 in Kraft getreten). Die dort genannten neuen EU-Vorgaben müssen jedoch erst noch in nationales Recht überführt werden, was bisher offensichtlich noch nicht geschehen ist. Dafür hat der deutsche Gesetzgeber drei Jahre Zeit.


    Informationen zu den beabsichtigten Änderungen findet man z.B. hier:


    https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2024/


    Nach der neuen Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten u.a. bei der Ausstellung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich des Sehvermögens und Herz-Kreislauf-Zustands) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen. Ob und inwieweit das in Dtl. umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.


    Interessant für einige Wohnmobilfahrer ist insbesondere auch, dass die neue Führerscheinrichtlinie Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 t erlaubt.


    Gruß, Stefan

    ____________________________
    „La Bomba“: Optima Ontour Edition V65 GE Modell 2021, 140 PS, 180W Solar, 2. AGM 95A, Gastank usw.
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    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.

  • hinsichtlich der Umsetzung in deutsches Recht tatsächlich zwei unterschiedliche EU-Regelungen vermischt bzw. verwechselt.

    Hallo Stefan, hallo Schorch

    mein erster Beitrag bezog sich auf die neue EU‑Richtlinie, über die aktuell überall berichtet wird. Durch Andreas’ Hinweis bin ich dann kurz gedanklich auf die ältere, bereits umgesetzte Richtlinie gewechselt, die den Umtausch bis 2033 regelt – ich wollte Andreas da nicht direkt widersprechen.

    Danke dir, Stefan, für deine Klarstellung. Das zeigt ganz gut, wie schnell man bei diesem Thema zwischen alter und neuer Regelung hin‑ und herspringt.

    Mir ging es ursprünglich nur darum, dass die neue EU‑Regelung gerade wieder in den Medien ist, während parallel die alten Umtauschfristen auslaufen.


    Für die jetzt diskutierten Punkte braucht es daher keine erneute Umsetzung ins deutsche Recht.

    Sorry Schorch


    Gruß Erich

  • Moin Erich, moin Stefan, das alles wird seinen Sinn haben, im Wesentlichen verselbstständigt sich die Bürokratie.

    Ich danke euch für die umfangreichen Erörterungen des Themas. :/

    Gruß Schorsch

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