Hallo zusammen,
die Behörde kann noch mehr!!! Ein die Verjährung unterbrechende Handlung, zB. Einholung von Meldedaten der Betroffenen, unterbricht die Verjährung.
Selbst musste ich in der Vergangenheit 2 mal feststellen, daß diese Maßnahmen in der Akte eingetragen wurden, um die Verjährung zu unterbrechen. Leider waren die Anfragen zu spät erfolgt. Um das Ziel der Unterbrechung der Verjährung zu erreichen, wurde kurzerhand die Anfrage so eingeheftet, dass die Frist gewahrt wurde. Leider war der Sachbearbeiter so nachlässig, dass er die Nummerierung der Akte nicht veränderte und so nachweisbar war, dass die Akte manipuliert wurde.
Der eine Sachbearbeiter hatte dann nicht mehr die Gelegenheit, weiter Akten zu frisieren, er war dann im Friedhofsamt tätig.
Also es hat nicht der Verlängerung der Verjährungsfristen bedurfte.🤪
Viele Grüße
Stefan

