Hallo Lars,
Hier steht es genau:
Wann ist das Abweichen vom Rechtsfahrgebot zulässig?
Paragraph 7 Absatz 3c StVO legt unter anderem fest, dass außerorts bei Straßen mit drei Fahrspuren vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden kann, wenn die rechte Spur von anderen befahren wird. Des Weiteren ist bestimmt, dass LKW über 3,5 t und Gespanne die linke Spur nur befahren dürfen, wenn sie links abbiegen.
Und auch das sagt die Rechtsprechung:
Ab 3,5 Tonnen gelten Wohnmobile rechtlich als Lkw.

