Hallo Allerseits ,
Ich fahre selbst mit 3,85t und halte mich an das Überholverbot für LKW.
Ja, für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,85 Tonnen gilt das Überholverbot für Lkw.
Hier sind die entscheidenden Punkte:
* Gewicht als Kriterium: In Deutschland ist die maßgebliche Grenze für das Überholverbot für Lkw nicht die Fahrzeugart, sondern das zulässige Gesamtgewicht. Das Verkehrszeichen 277, das das Überholverbot anzeigt, gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen.
* Wohnmobile über 3,5t: Da Ihr Wohnmobil mit 3,85 Tonnen über dieser Grenze liegt, fällt es unter diese Regelung. Es wird in diesem Fall verkehrsrechtlich wie ein Lkw behandelt, auch wenn es als Wohnmobil zugelassen ist.
* Ausnahmen: Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Pkw und Kraftomnibusse.
* Konsequenzen: Wenn Sie das Überholverbot missachten, können Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sobald Ihr Wohnmobil die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet, müssen Sie die speziellen Verkehrsregeln für schwere Fahrzeuge beachten, zu denen auch das Überholverbot gehört.
Es bleibt also irgendwie offen, aber wenn ich mich daran orientiere, fahre ich günstiger. Jedes Überholverbot hat mal ein Ende
Gruß Ingo