Camping in Frankreich – schon mal gehört, aber jetzt wieder ins Gedächtnis gerufen…

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Feiertag?
  • Hallo allerseits,

    viele wissen das gar nicht oder haben es irgendwann mal gehört und wieder vergessen: Auf französischen Autobahnen dürfen weder der ADAC noch Schutzbrief-Anbieter helfen. Das ist gesetzlich geregelt.

    Für Fahrzeuge bis 3,5 t gelten feste staatliche Tarife, die 2026 angehoben wurden. Über 3,5 t dürfen Abschleppdienste ihre Preise selbst festlegen und das kann schnell vierstellig werden. Bei Gespannen wird grundsätzlich das komplette Gespann abgeschleppt.

    Wichtig bei einer Panne:


    • Alle Insassen müssen raus und hinter die Leitplanke

    • Warndreieck nur aufstellen, wenn es sicher ist

    • Abgeschleppt wird zur nächsten geeigneten Werkstatt

    • Alternativ max. 5 km weiter, wenn gewünscht


    Mehr dazu zu im Artikel von auto motor und sport, HIER


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

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