Hallo allerseits.
Stellt Euch vor, es gäbe so eine neue Vorschrift für Namensgebung, die so streng wäre, dass bei Nichteinhaltung eine "Namensgebungsstrafe" drohen würde. In einem Land wie dem unseren, das für seine Liebe zu Ordnung und Regeln bekannt ist, wäre das vielleicht gar nicht so abwegig.
Was passiert mit denjenigen, die sich dieser Anordnung widersetzen?
Vielleicht müssten die eine Runde auf dem Campingplatz drehen und jedem erzählen, warum Dein Wohnmobil namenlos ist. Oder Du bekommst einen zufälligen Namen zugewiesen – und zwar von den anderen Campern, im schlimmsten Fall gegen eine Gebühr vom Platzwart.
Nehmt an, dass der folgende Name zugewiesen wird „NO-GO“
Einen Taufnamen „No-Go“ wer möchte schon mit einem Wohnmobil reisen, das sich anhört, als dürfte es nirgendwo hingehen, nur weil Du Dich nicht für einen Namen für Dein Wohnmobil selbst entscheiden kannst.
Natürlich ist das alles fiktiv und die tatsächliche Gesetzeslage in Deutschland sieht eine gesetzliche Verankerung des Namensrechts für Wohnmobile nicht vor.
Es ist also unwahrscheinlich, dass es zu einer "Namensgebungsstrafe" kommen wird, aber es ist immer amüsant, sich die Möglichkeiten vorzustellen!
Also, liebe Hobbyisten, atmet auf – euer rollendes Zuhause kann namenlos bleiben, ohne dass ihr eine Strafe befürchten müsst. Aber vielleicht inspiriert Euch dieser kleine Ausflug in die Welt der fiktiven Vorschriften ja dazu, Eurem Gefährt einen passenden Namen zu geben und hier vorzustellen. Nur für den Fall, dass die Campingplatzwächter eines Tages doch auf die Idee kommen sollten und dass man ohne einen passenden Namen für sein Gefährt nicht einmal den Campingplatz betreten darf!
Gruß Erich
_____________________________________________
Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen
_____________________________________________
Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008
Klein aber fein, alles drin, alles dran.

