Hallo Erich,
es gibt letztendlich keine Vorschrift zur Behandlung des Wassers im Wohnmobil. Von daher kann da auch nichts falsch eingehalten, oder falsch interpretiert werden.
Um das einfacher und verständlicher darzustellen, vielleicht folgendes Beispiel:
Als Eigentümer eines Hauses, welches ich selbst nutze, habe ich keine Vorschrift zur Überprüfung der Wasserqualität oder zB der Legionellen Prüfung. Bis zum Hausanschluss ist der Versorger für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich, ab dem Hausanschluss wird es zu Brauchwasser und unterliegt meiner persönlichen Verantwortung.
Sobald ich Eigentum vermiete, miss ich die gesetzlichen Regeln und Normen einhalten und entsprechende Nachweise erbringen. Dann werde ich nämlich auch nach dem Hausanschluss zum „Versorger bzw. Bereitsteller“ des Trinkwassers.
Zapft der Mieter hieraus in sein Wohnmobil, wird es ab dieser Stelle zum Brauchwasser des Mieters.
Gruß
Olaf

