Niederlande: Wohnmobile bleiben mautfrei.

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  • Hallo allerseits,

    gute Nachrichten für Camper Wohnmobile bleiben von der neuen niederländischen Lkw‑Maut ausgenommen.

    Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande eine neue, kilometerabhängige Lkw‑Maut für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ein. Viele Reisende mit größeren Wohnmobilen waren verunsichert doch nun steht fest:


    Wohnmobile sind ausdrücklich von der neuen Lkw‑Maut ausgenommen.


    Auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen keine Lkw‑Maut zahlen.

    Es ist keine Registrierung nötig und keine On‑Board‑Unit erforderlich.

    Die Systeme erkennen automatisch, ob es sich um ein Wohnmobil oder einen Lkw handelt.


    Lediglich auf der A24 (seit Dezember 2024) sowie künftig einer weiteren Mautstrecke bei Arnheim gilt eine separate Pkw‑Maut, die für alle Fahrzeuge fällig wird – unabhängig vom Gewicht.


    Den vollständigen Artikel findest du HIER

    Gruß Erich

  • Hallo allerseits,
    Danke an Lars für den Hinweis und den Link zur offiziellen RDW‑Seite.
    Die Aussage von maut1.de ist leider falsch.

    Die RDW schreibt ausdrücklich, dass ausländische Wohnmobile zur Befreiung gemeldet werden müssen, damit sie nicht als Lkw eingestuft werden.
    Gruß Erich

  • Hallo Lars,

    hallo Erich,


    nochmal zum Verständnis, die Maut-Probleme treffen nur WoMo‘s über 3,5 Tonnen, verstehe ich das richtig?

    Sorry, aber Ihr kennt ja den Spruch:

    Er war ein guter Jurist, und auch sonst von mäßigem Verstand :D


    Viele Grüße aus Frankreich

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar, 120 AH Lifepo

  • Ja!

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Hallo Stefan,
    ich verstehe das so:

    Die niederländische Lkw‑Maut (Vrachtwagenheffing) betrifft ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Wohnmobile sind zwar gemäß Gesetzgebung von der Mautpflicht ausgenommen, jedoch nur dann, wenn sie im System eindeutig als Wohnmobil (Fahrzeugklasse SA bzw. ‚Wohnmobil‘ in der Zulassungsbescheinigung) erkannt werden. Daher ist eine Registrierung ausschließlich für Wohnmobile über 3,5 t erforderlich, um eine fehlerhafte Einstufung als mautpflichtiges Nutzfahrzeug zu verhindern. Wohnmobile bis 3,5 t unterliegen weder der Lkw‑Maut noch einer Registrierungspflicht.


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • Hallo Steuermann,

    mach dir keinen Kopf wegen dieser „Übereinstimmungsbescheinigung“. Das klingt alles viel offizieller, als es am Ende ist. Bei deinem Hobby AK 725 FMC von 2006 auf Ducato‑Basis ist es völlig normal, dass du kein COC hast , das gab’s damals oft einfach nicht.


    Die RDW will im Grunde nur sehen, dass dein Fahrzeug wirklich ein Wohnmobil ist und nicht als Lkw durchgeht. Dafür reicht:


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Da steht die Fahrzeugklasse drin, und genau das wollen die Niederländer sehen.


    Also einfach den Brief einscannen, hochladen, fertig. Mehr wollen die gar nicht , auch wenn die Formulierung auf der Seite etwas hochtrabend klingt.


    Gruß Erich

  • Du musste für das Formular zwei Dokumente anhängen. Da ich auf dem PC nur die Zul.-Bescheinigung Teil 1 habe, habe ich die einfach zwei mal angehangen.

    Ging alles durch!


    Grüße Lars

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Bescheinigung Teil 1 habe, habe ich die einfach zwei mal angehangen

    Hallo Lars, hallo allerseits,

    eigentlich steht ja im Teil II eindeutig drin, dass es ein Wohnmobil ist.
    Wenn das RDW‑System aber zweimal denselben Teil I akzeptiert und das als ‚Prüfung‘ durchgeht, dann wirkt das eher wie Bürokratie zum Abhaken als echte Kontrolle.
    Da fragt man sich schon, wo da die Ernsthaftigkeit bleibt.
    :/


    Gruß Erich

  • Hallo Erich.


    ich denke bei uns deutschen würde auch nur die Zul.-Besch. reichen. Diese ist ja sehr ausführlich.

    In anderen Ländern sieht das anders aus und diese lassen sich dann zum Teil deutlich schwerer lesen.

    Deshalb wohl noch die Forderung nach dem COC-Papier. Diese sind in ganz Europa immer gleich aufgebaut.


    Grüße Lars

    T75HGE
    ex: 1983er Hymer B522
    ex: 2018er Hobby 545KMFE

  • Bei mir hat die Registrierungsbestätigung 2 Tage gedauert. Ich habe allerdings die Zulassung und die COC von Hobby hochgeladen. Es hat super geklappt und war nicht so eine Katastrophe wie bei der ASFINAG in Österreich.

  • Gestern beantragt, heute gekommen. Die AB Brief 1 vrijstelling ist da.

    Alles roger.

    Gruß

    Steuermann


    PS: der Tipp von Lars stimmt: ich habe als zweites Dokument einfach die Rückseite von Zul. 1 mitgeschickt 8o


    Vermutlich hätte es auch eine Autogrammkarte von Didi Hallervorden getan :/

  • Moin Leude,

    mein Kumpel wusste garnichts davon und ist fröhlich in den Urlaub gefahren und hat anschliessend eine Mautrechnung bekommen.... sein Kommentar :.......

    jau Holländer eben!

    Gruß an Alle Erich

  • Hallo allerseits,

    die Geschichte mit der vermeintlichen Mautrechnung hat mich auch zum Schmunzeln gebracht ^^ – zeigt aber gut, wie schnell man bei dem Thema durcheinanderkommen kann. Gerade weil die neue Regelung erst ab dem 1. Juli 2026 greift, entstehen solche Missverständnisse ja fast automatisch.

    Umso hilfreicher ist dieser Thread: Man bekommt die Infos korrekt und aktuell, bevor sich falsche Annahmen festsetzen. Das spart Diskussionen, sorgt für Klarheit und manchmal auch für ein Lächeln. :)


    Gruß Erich

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