Hallo Peter,
im Moment dürfte (im äußersten Fall) das Gericht wohl keinen Mangel sehen, da ja die Möglichkeit besteht, das die Situation sich nicht verschlechtert.
Du kannst nur kurz vor Ablauf der Gewährleistung einen Sachverständigen befragen und dann ggf. ein selbständiges Beweisverfahren einleiten. Das würde ich aber nur mit einer Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt im Rücken machen.
Ich lasse es bei uns jedenfalls bei der Notlösung, da ich keine Lust auf so ein Verfahren und dann auch noch mit ungewissem Ausgang habe.
Viele Grüße aus Hemmingen bei Hannover
Stefan