Neuwagenkauf: Pleite, Insolvenz und Geld ist futsch - Wie kann man sich (vorher) sinnvoll schützen?

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  • Ich stoße hier mal ein aktuelles und spannendes Thema an: Insolvenz


    Momentan stehen Händler extrem unter Druck. Hersteller stellen die Produktion ein, Insolvenzen werden angemeldet und die Preise fallen deutlich, um die Langsteher endlich vom Hof zu bekommen. Das weckt größeres Interesse bei potentiellen Käufern, die evtl. zu voreilig unterschreiben.


    Wie kann man sich beim Fahrzeugkauf einigermaßen schützen?


    Ich kann mir vorstellen das folgendes helfen kann:

    - Rechtsschutz Versicherung (Verkehr), vor dem Kauf abschließen

    - Abfrage z.B. bei der Creditreform (Score Bewertung) über Einschätzung der Kreditwürdigkeit

    - rechtssichere Bescheinigung von Händler ausstellen lassen, dass er nicht insolvent ist

    - rechtssichere (ergänzende) Bescheinigung, das man nicht in der Insolvenzmasse endet

    - Anzahlung so gering wie möglich und so hoch wie nötig

    - verbindlicher Liefertermin festlegen, sodass man ihn in Verzug setzen kann

    - Internet Recherche wie das Unternehmen bewertet wird, in Foren, bei Google,...

    - Internet Recherche der Mitarbeiter Zufriedenheit (z.B. bei Kununu)

    - nicht zu übereilig kaufen und geduldig sein, bis alle Fakten zusammengetragen sind

    - Irrglaube ausräumen: Mit der Übergabe vom Fahrzeugbrief bin ich Besitzer


    Ich könnte diese Ideen dann mit euren Gedanken fortlaufend anpassen.

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

  • - rechtssichere Bescheinigung von Händler ausstellen lassen, dass er nicht insolvent ist

    - rechtssichere (ergänzende) Bescheinigung, das man nicht in der Insolvenzmasse endet

    Hallo allerseits.


    Um sich beim Kauf eines Wohnmobils vor einer möglichen Insolvenz des Händlers zu schützen, ist es ratsam, eine besondere Insolvenzsicherungsklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen.


    Hier mal ein Vorschlag, wie eine derartige Klausel formuliert werden könnte:


    Der Verkäufer garantiert, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Insolvenzverfahren gegen ihn anhängig sind. Sollte der Verkäufer vor der vollständigen Übergabe des Fahrzeugs und aller zugehörigen Dokumente, einschließlich des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II), Insolvenz anmelden, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und alle geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzufordern. Des Weiteren verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer unverzüglich über etwaige drohende oder eingeleitete Insolvenzverfahren zu informieren.


    Anmerkung:

    Es sollte darauf geachtet werden, dass ein Anwalt die Klausel überprüft, um ihre rechtliche Gültigkeit und Effektivität zu garantieren.

    Gruß Erich

  • Hallo,

    Ich hatte ja schon geschrieben, erst Papiere dann Geld. So einfach ist das.

    Habe ich auch schon immer so gemacht.

    Hatte vor 2 Jahre den Fall, dass eine sehr große Scheibe an meinem Haus zu Bruch ging. Kosten da im ersten Stock und an der Rückseite des Hauses und somit großer Kran und 6 Mann erforderlich, ca. 8000, Euro.

    Erste angefragte Firma wollte 50% Anzahlung. Obwohl die Firma ein guter bekannter meines Nachbarn war habe ich eine andere Firma gesucht die das ganze ohne Vorauszahlung gemacht hat.

    Preis war nur geringfügig höher.

    Sehr zufrieden mit der Ausführung.


    Gruß

    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Hallo an alle,


    es gibt nur eine sichere Methode.


    Man lässt sich von der Firma eine Bankbürgschaft über den kompletten Kaufpreis ausstellen.

    Bekommt die Firma diese nicht, weiß man schon das die Firma Probleme hat.

    Eventuell muss man sich darüber unterhalten, wer die Kosten für die Bankbürgschaft zahlt.

    Nur dadurch ist auch die Anzahlung gesichert.


    Ansonsten ist man als Käufer eines Wohnmobils immer bei einer Insolvenz ganz ganz hinten in der Reihe, wenn es um Widererstattung geht. Das klappt meistens nicht.

    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


    Takt ist, immer instinktiv zu spüren, was die anderen noch von dir vertragen!

  • .... so eine Bürgschaft kostet 1,5 bis 6 % der Summe, also bei 100.000€ zwischen 1500 bis 6000€.

    Das bring mal einer einem Händler bei.

    LG aus Essen. Lothar
    Lieber tausend Sterne am Himmel als fünf an der Hoteltür

  • Das kann man verlangen, wenn der Händler um Kunden buhlen muss und dankbar ist, wenn man unterschreibt. Nach unserer Erfahrung heuer im Herbst sind wir von dieser Situation noch meilenweit entfernt. So wie wir es erlebt haben, stehen während des Verkaufsgesprächs die nächsten schon Schlange.


    Was unseren Händler angeht, die Papiere haben wir 4 Wochen vor dem Abholtermin erhalten, der Kaufpreis (abzüglich Anzahlung) ist mit der Abholung fällig!


    VG Winfried

    2017 - 2024 Kastenwagen Globecar Globescout

    ab 2024 (bestellt, Liefertermin noch vor Weihnachten :thumbup: ) Hobby Optima Ontour Edition F, Hubstützen, Solar, LiPO4, Wechselrichter

  • Das mit der Bürgschaft ist m.E. eine gute Idee. Die würde ich aber anders ausweiten. Sonst hat man evtl. noch immer den Konflikt mit der Insolvenz.

    In der Regel sind Unternehmen eine GmbH, als beschränkt haftbar. Man könnte aber die Bürgschaft (§ 765 BGB) auf einen Geschäftsführer ausweiten, der eine natürliche Person ist. Wen der das unterschreibt, dass bis zur vollständigen Übergabe er die Bürgschaft übernimmt, dann stehen die Chancen deutlich besser und schafft ein erhebliches Vertrauen zum Händler. Das dürfte auch nicht mit Kosten verbunden sein.

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

  • Ich habe es so gemacht mit der Bankbürgschaft und der Händler hatte keine Probleme damit. War aber auch ein großer, seriöser Händler.


    Ich würde niemals jemanden Geld freiwillig überlassen ohne Garantie. Alle die Insolvent gehen, haben die Bude voll mit Aufträgen und schöne Worte sind nichts Wert.


    Aber jeder kann seine Risikobereitschaft selbst bestimmen.


    Alle anderen aufgesetzten Schreiben, mit oder ohne Anwalt müssen mit dem aktuellen Insolvenzrecht geprüft werden.


    Und egal ob als Kunde oder Mitarbeiter, im Rahmen einer Insolvenz bekommt immer nur der Insolvenzverwalter das meiste Geld. Alle anderen gehen fast immer leer aus.


    Auch wäre eine Blitzüberweisung bei Abholung des Fahrzeuges mit Übergabe der Papiere eine Möglichkeit. Allerdings ist dann die Anzahlung nicht abgesichert.

    Grüße von Heike & Uwe


    Dethleffs Alpa ab 2021


    Hobby Sphinx, I 770 AK GEMC,
    2010, Agile 2011-2020


    Takt ist, immer instinktiv zu spüren, was die anderen noch von dir vertragen!

  • Die Vorschläge mit Änderungen in Kaufverträgen sind gut gemeint, aber nicht realisitsch:

    - keine Händler wird von seinen (für ihn rechtssicher geprüften) Texten im Kaufvertrag abweichen.

    - welcher Anwalt auch immer irgendwelche anderen Formulierungen prüft kostet auch Geld. Das kann man gleich in eine Bankbürgschaft investieren und kommt dann vermutlich billiger weg.

    - was nützt einem die schönste Zusicherung, wenn dann doch kein Geld da ist?

    - was nützt die Zusicherung nicht insolvent zu sein. Das gilt immer nur für dem Moment, der Abgabe der Erklärung. Was wenn die Insolvenz nach 1 Woche nach Unterzeichnung und Überweisung eintritt?


    Die einzig sichere Variante ist eine Bankbürgschaft. Denn dann erstattet die bürgende Bank die Anzahlung zurück.



    Wer eine Bankbürgschaft scheut, kann es noch mit einer Anfrage bei Creditreform oder Schufa probieren. Kostet derzeit € 12,50.

    Das sollte beim Kaufpreis dann nicht mehr ins Gewicht fallen 😀


    LG

  • Hallo,

    ich warne davor sich auf Creditreform oder Bürgel zu verlassen.

    Leider selbst schlechte Erfahrungen damit gemacht.

    Wie zuvor schon mal geschrieben.

    Gruß

    Paul

    Paul und Gabi, Nähe Heidelberg
    1 VW LT 28 Eigenausbau einschl. Hochdach 1982 bis 1994
    2. Hymer Camp 56 1994 bis 1996
    3. Hymer Camp 59 1996 bis 2008
    4 Hobby Sphinx I 725 AK GFMC, auf IVECO 50 C 18, Agile, Baujahr 2008 ab 01 2009

  • Das kann man gleich in eine Bankbürgschaft investieren und kommt dann vermutlich billiger weg.


    Hallo Elke.


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus ,oder? :/


    Wenn ich in Vorleistung gehen muss, verlange ich im Gegenzug vom Händler eine Bankbürgschaft über die Höhe meiner Anzahlung bzw. Zahlung des Kaufpreises.

    Die Kosten für die Bürgschaft würden beim Händler liegen. Die Bürgschaft käme somit von seiner Bank.


    Gruß Erich

  • Hallo Elke, hallo allerseits.


    Zu der Insolvenz Klausel ergänzend:


    Eine Insolvenzklausel in einem Kaufvertrag erlaubt mir den Vertrag zu kündigen, wenn der Händler Insolvenz geht.

    Im Allgemeinen muss der Insolvenzverwalter den Vertrag in der Situation übernehmen, in der er ihn zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung befindet. Daher bleiben die im Vertrag festgelegten Kündigungsrechte auch nach Beginn des Insolvenzverfahrens im Prinzip bestehen.


    Wenn mir ein Händler eine Insolvenzklausel nicht in den Kaufvertrag aufnimmt, misstraue ich ihm und schließ keinen Kaufvertrag mit ihm ab.


    Gruß Erich

  • Hallo,

    es gibt nur eine Variante: Geld gegen Ware mit Brief...und Brief auf meinen Namen!


    Viele Grüße

    Uli

    Das ist wohl die sicherste Möglichkeit, die ich bei den letzten 3 Neufahrzeugen auch gemacht hatte.

    Mußte dabei ganz schön sturr bleiben, da die Händler Barzahlung oder Sofortüberweisung nicht sehr schätzen.

    War natürlich auch nur bei Vorbestellungen (Zulauf) und Lagerfahrzeugen möglich.


    Andere Bezahlmöglichkeiten kämen für mich nicht in Frage, erst recht nicht in der momentanen Lage.


    Viele Grüsse,


    Helmut

  • Hallo allerseits.


    Wenn ein Händler einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen hat, obwohl er nach Insolvenzrecht nicht dazu berechtigt war, weil ein Zustimmungsvorbehalt ihm vorlag, was dann?


    Fehlt diese Zustimmung, fordert der Insolvenzverwalter mit höchster Wahrscheinlichkeit zunächst die Rückgabe des Wohnmobils. Ich habe dann nur den Weg, meine Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Dies bedeutet, dass ich meine Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelde und darauf hoffe, dass ich zumindest einen Teil meines Geldes zurückerhalte, wenn's gut geht, gibt der Insolvenzverwalter das Wohnmobil frei.

    Wenn der Händler nicht berechtigt war, den Vertrag abzuschließen, kann ich möglicherweise vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies hängt jedoch von den spezifischen Umständen und der Formulierung des Vertrags ab.

    Durch die Aufnahme der Klausel kann ich in Erwägung ziehen, eine Schadenersatzklage gegen den Händler oder andere verantwortliche Parteien anzustreben.

    Es gibt kein Königsweg, um sich vor einem Konkurs eines Händlers zu schützen!

    Meinem Wohnmobil und ich sind damals aus einem anbahnenden Insolvenzverfahren meines Händlers gerade so mit einem blauen Auge davon gekommen.

    Hobby hatte seinerseits gegenüber seines Vertragshändlers Vorkehrungen bezüglich des Verkaufs nur mit seiner Zustimmung und hat zudem den Kfz – Brief zurückgehalten.

    Schwierigkeiten traten aber nach dem der Händler in Konkurs ging auf, wer war für die Gewährleistung zuständig?

    Nach anfänglicher sehr schwierigen Verhandlungen mit Hobby konnten wir uns darüber verständigen, dass die Serviceabteilung in Fockbek das übernimmt.

    Aber das ist wieder eine andere Geschichte.


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

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