Hat jemand von Euch evtl. eine spanische Gasflasche, die er verkauft oder verleiht? Tips für Reise nach Spanien?

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  • Moin,

    wo steht es denn das bitte PRIVATPERSONEN diese Sache nicht ausführen dürfen? Quelle? Ich mache das seit Jahren ohne Probleme und ich bin definitiv nicht lebensmüde. Das ist durchaus gängige Praxis. Es gibt auch fertige Adapter zu kaufen.

    Man sollte halt in der Lage sein eine Waage ablesen zu können und die Prozentrechnung beherrschen weil man nur bis 80% füllen sollte. Selbst bei Überfüllung passiert nix weil das Sicherheitsventil abbläst.

    Wir haben nen Gasgrill, einen Terrassenstrahler, das Wohnmobil, einen Hot tub mit Gasheizer...wenn ich da nicht die Reste sammeln würde wäre das echt blöd. Man sollte halt bissl wissen was man tut, mehr auch nicht, und wem das zu heikel erscheint der lässt es eben bleiben.

    Ja aber immer schön brav bleiben ;)

    Grüße Wolf

  • wo steht es denn das bitte PRIVATPERSONEN diese Sache nicht ausführen dürfen? Quelle?

    Hallo Wolf,

    das Verbot ergibt sich daraus, dass das Befüllen von Druckgasbehältern ausschließlich befähigten Personen in zugelassenen Anlagen erlaubt ist.Privatpersonen erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

    Privatpersonen dürfen Gasflaschen nicht umfüllen, weil das Umfüllen rechtlich als „Befüllen eines Druckgasbehälters“ gilt.Und dieses Befüllen ist in Deutschland und Spanien ausschließlich befähigten Personen in zugelassenen Füllanlagen erlaubt.

    Quellen dazu:

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


    § 14 BetrSichV – Prüfungen und Befüllung von Druckbehältern

    Druckbehälter dürfen nur von befähigten Personen und in dafür vorgesehenen Einrichtungen befüllt werden.


    TRF / TRBS – Konkretisierung der BetrSichV


    TRF 2021, Abschnitt „Befüllen von Flüssiggasflaschen“


    Gefahrgutrecht (ADR / GGVSEB)


    ADR 1.2.1 / GGVSEB


    Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

    ProdSG § 3, § 6


    Quellen für Spanien:


    UNE 60670‑6 (Spanische Norm für Gasinstallationen)


    Viele Dinge funktionieren technisch, sind aber trotzdem verboten.


    Gasflaschen haben Sicherheitsventile, das heißt aber nicht, dass das Befüllen legal ist.


    Adapter sind frei verkäuflich , das heißt aber nicht, dass ihr Einsatz legal ist.


    Gängige Praxis“ ist kein Rechtsstatus. ;)


    Gruß Erich

  • Hallo Erich,

    die Betriebssicherheitsverordnung gilt nut für Arbeitsgeber und Betriebsstätten!

    Da ich meinen Umfüllvorgang auf meiner privaten Terasse, die bestens belüftet ist, als Privatmann durchführe, kann dieses Verordnung schon mal nicht greifen. Ich mache dies selbst und deligiere dies nicht an Beschäftigte. Wie "der_Wolf" kenne ich die Gefahren und kontrollieren mehrfach, so dass ich nur zu 80% befülle, mit Waage und Truma-Level-Control.


    Bei mir kommt übrigens auch kein Elektriker nach Haus, um alle 2 Jahre einen E-Check nach BetrSichV an den ordsveränderlichen Elektrogeräten, wie Staubsauger, Bohrmaschine, Fön TV, etc. durchzuführen und eine Prüfplakette draufzukleben.


    Laut Google-KI:
    Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber in Deutschland, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche; sie erfasst auch Einzelunternehmen und Familienbetriebe, wenn diese überwachungsbedürftige Anlagen gewerblich nutzen, und bezieht sogar private Arbeitsmittel ein, wenn diese betrieblich verwendet werden. Sie regelt die Sicherheit bei der Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzüge, Druckbehälter, Kräne oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

    Für wen gilt die BetrSichV?

    Alle Arbeitgeber: Egal ob klein, mittelständisch oder groß, die Arbeitsmittel bereitstellen.Einzelunternehmen & Familienbetriebe: Auch Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen ohne eigene Beschäftigte sind erfasst.Spezielle Branchen: Gilt auch für Landwirtschaft, Handwerk, Industrie etc..Auch bei privaten Arbeitsmitteln: Werden private Werkzeuge oder Geräte (z.B. Bohrmaschinen) betrieblich genutzt, fallen auch diese unter die Verordnung.

    Was ist ein "Arbeitsmittel"?

    Jedes Werkzeug, jede Maschine, jedes elektrische Gerät oder jede technische Anlage, die bei der Arbeit eingesetzt wird.

    Wer sind "Beschäftigte"?

    Arbeitnehmer im klassischen Sinne sowie gleichgestellte Personen wie Schüler, Studierende oder Praktikanten, die Arbeitsmittel nutzen.

    Zusammenfassend: Die BetrSichV ist fast flächendeckend relevant, weil fast jedes Unternehmen mit Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen arbeitet.

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • ....

    TRF / TRBS – Konkretisierung der BetrSichV


    TRF 2021, Abschnitt „Befüllen von Flüssiggasflaschen“

    ....

    Als Ergänzung der BetrSichV gilt diese dann wohl auch nur für Arbeitgeber und Betriebstätten.

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • ...

    Gefahrgutrecht (ADR / GGVSEB)


    ADR 1.2.1 / GGVSEB

    Dieses Regelwerk macht Vorgaben zum internationalen Transport per Straße, Schiene und zur See. Ich transportiere volle und teilentleerte Druckgasflaschen innerhalb meines privaten Einfamilienhauses. Ich sehe da jetz auch keine Regel, die ich verletze.

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • ...
    Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

    ProdSG § 3, § 6

    ...

    Bei der obigen Regelung sehe ich auch keinen Ansatzpunkt, der privates Umfüllen von Gasflaschen regelt oder verbietet?!


    § 3 ProdSG: Allgemeine Anforderungen an die Produktbereitstellung

    Grundsatz: Produkte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie bei üblicher oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.Berücksichtigung von Faktoren: Bei der Beurteilung sind Produktzusammensetzung, Verpackung, Anleitungen, Einwirkungen auf andere Produkte, Aufmachung, Kennzeichnung, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen, Beseitigungsinformationen und spezielle Nutzergruppen einzubeziehen.Kein Grund zur Gefährdung: Ein höherer Sicherheitsgrad oder das Vorhandensein sichererer Alternativen allein macht ein Produkt nicht automatisch gefährlich.


    § 6 ProdSG: Zusätzliche Anforderungen an Verbraucherprodukte (Aktuelle Fassung & Ausblick)

    Informationspflicht: Informationen über Risiken und Schutzmaßnahmen müssen bereitgestellt werden, die nicht offensichtlich sind.Kennzeichnung: Name und Kontaktadresse des Herstellers (oder Bevollmächtigten/Importeurs) sowie eindeutige Produktidentifikation müssen angebracht werden.Nachmarkt-Pflichten: Wirtschaftsakteure müssen Krisenmanagement-Systeme unterhalten, Beschwerden prüfen und bei tatsächlicher Gefahr die Behörden informieren.Zukünftige Änderung: Mit Inkrafttreten der GPSR (EU-Verordnung) werden viele dieser Pflichten direkt aus der GPSR abgeleitet. Der zukünftige § 6 ProdSG wird sich dann vorrangig auf die sprachlichen Anforderungen beschränken, also Deutsch als Sprache für Informationen und Anleitungen in Deutschland vorschreiben.

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • Sorry für den ganzen off-topic. Ich wollte nur die o.g. Regelungen, die Erich rausgesucht hatte, etwas geraderücken. Jetzt wieder zurück zum eigentlichen Thema.

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • Ich wollte nur die o.g. Regelungen, die Erich rausgesucht hatte, etwas geraderücken

    Hallo Marcus,
    nach meinem Verständnis handelt es sich bei diesen Gasflaschen um ein klassisches Miet‑ bzw. Pfandsystem. Das bedeutet, die Flasche bleibt immer im Eigentum des Gasversorgers, der Nutzer erhält lediglich ein Nutzungsrecht und kann die Flasche im Tauschsystem zurückgeben.

    Damit ist ein eigenständiges Umfüllen nicht nur sicherheitstechnisch tabu, sondern auch rechtlich heikel. Man würde dabei eine fremde Sache verändern, was im Rahmen eines solchen Systems schlicht nicht vorgesehen ist.

    Kurz gesagt: Eigentümer bleibt der Versorger, und das Befüllen darf ausschließlich in dessen zugelassenen Anlagen erfolgen. Ein eigenes Befüllen ist daher für mein dafürhalten nicht erlaubt.

    Gruß Erich

  • Moin, graue Gasflaschen heißen auch Eigentumsflaschen. Die sind also mein Eigentum und ich kann daraus zB auch eine Bierzapfanlage bauen wenn ich das möchte.

    Und man verändert beim umfüllen auch nichts sondern man öffnet bzw schließt das Ventil. Genau dafür ist es vorgesehen.

    Zur eigentlichen Frage zum Befüllen

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    www.gasflasche.de

    Vllt einfach mal etwas raumtelefonieren ob es jemand macht.

    Grüße Wolf

  • Hallo Wolf,

    in Deutschland gibt es Eigentumsflaschen, die dem Käufer gehören.

    Beim Umfüllen in spanische Gasflaschen sieht das System jedoch anders aus: In Spanien arbeiten die Anbieter (Repsol, Cepsa usw.) ausschließlich mit Leih- bzw. Vertragssystemen. Die Flaschen bleiben immer im Besitz des Versorgers; man erhält lediglich ein Nutzungsrecht. Deshalb kann man spanische Flaschen nicht legal kaufen oder besitzen, sondern nur innerhalb dieses Systems tauschen oder zurückgeben.

    Unverändert gilt:

    Das Umfüllen von Gasflaschen ist in Deutschland generell verboten, unabhängig davon, ob es sich um eine Leih- oder Eigentumsflasche handelt. Die entsprechenden Regelwerke hatte ich ja bereits genannt und genau das geht auch aus deinem verlinkten Dokument hervor.

    Gruß Erich

  • Geht's darum das die Flasche voll wird oder um deine Paragraphenreiterei?

    Ich behaupte ein Obolus in die Kaffeekasse der Füllstation und die Flasche ist in ein paar Minuten gefüllt.

    Nimm einfach mal den Stock aus'm Arsch. :rolleyes:

  • Wenn man schon Google fragt, ob ein bestimmtes Gesetz für Privatpersonen gilt, könnte man Google auch fragen, ob diese Art der Befüllung erlaubt ist! Das Problem ist Menschen, die sowas machen, interessiert das nicht!



    Ich bin mir sicher, dass diese Einstellung auch für andere Lebensbereiche gilt! ;)


    1000x geht es gut, aber dann knallt es doch! Dann ist natürlich der Andere schuld, der ausgerechnet zum Zeitpunkt eines kleinen Gasaustritts seine Zigarette anzünden muss. Wie oft leiden unbeteiligte Mitmenschen an den Folgen eines solchen Verhaltens. Hoffentlich habe ich nie so einen Platznachbarn!


    Grüße

    Thomas

  • ... graue Gasflaschen heißen auch Eigentumsflaschen. Die sind also mein Eigentum und ich kann daraus zB auch eine Bierzapfanlage bauen wenn ich das möchte.

    Und man verändert beim umfüllen auch nichts sondern man öffnet bzw schließt das Ventil. Genau dafür ist es vorgesehen.

    Zur eigentlichen Frage zum Befüllen

    https://www.gasflasche.de/gasf…tion/#9.82/50.8845/6.8094

    Moin Wolf und alle Mitlesenden;
    diese Klarstellung wollte ich heute auch posten (da war der Wolf schneller).

    Meine 2 grauen 5 kg-Eigentumsflaschen habe ich im OBI-Baumarkt erworben, und dort hängt nochmal ein großer Aushang für die Kunden mit dem Hinweis, dass diese mit Entrichtung der Nutzungsgebühr (=Kaufpreis) in das Eigentum des Käufers übergehen, das diese keine Pfandflaschen sind und bei Rückgabe auch kein Pfand/Kaufpreis/Nutzungsgebühr erstattet wird.
    Meine 11kg-ALUGAS.de-Flasche habe ich bei Fritz-Berger.de für damals 129 EUR gekauft und diese ist ebenfalls eine Eigentumsflasche.


    Das Entleeren und Wiederbefüllen mit diesen bauart-zugelassenen und regelmäßig geprüften Mehrwegflaschen findet innerhalb des bestimmungsmäßen Gebrauchs statt.


    Zu dem o.g. Link von gasflasche.de:
    Dies ist die Webpräsenz eines Mitgliedes des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) Das ist der Interessenverband oder Lobbygruppe, der es seit Jahren nicht schafft ein Regelwerk zu erstellen, wie man z.B. eine Tankgasflasche ordnungsgemäß zu verbauen hat (mal soll sie fest verschraubt sein, dann soll sie im Brandfall werkzeuglos zu lösen sein. Ihr kenn ja sicherlich diese endlose Diskussion zu diesem Thema). Jedenfalls ist bei diesen Verband davon auszugehen, dass dieser keine Interesse hat, dass Nutzer Ihre Flaschen selber auffüllen, weil die DVFG-Mitglieder mit dem Gasflaschenauffüllen Ihren betrieblichen Gewinn erzielen.
    Auf der verlinkten Seite wird die Aussage getroffen, dass das Auffüllen/Umfüllen für Privatpersonen verboten sei und nur gewerbliche Anbieter dies durchführen dürfen. Leider fehlt zu dieser Aussage dann der Quellennachweis, in welchenm Gesetz/Verordnung/Technische Regel oder Norm dieses Verbot enthalten und nachzulesen ist.
      
    Ich habe mal folgenden Aussage im Netz gefunden, die der Darstellung von gasflasche.de widerspricht:
    https://scharr.de/aktuelles/pr…eite/gasflasche-umfuellen

    Darin heißt es wie folgt:
    Rechtliche Rahmenbedingungen für das Umfüllen von Gasflaschen

    Das eigenständige Gasflasche selber füllen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Gefahrgutbeförderungsrecht (ADR) sowie die Betriebssicherheitsverordnung stellen klare Anforderungen an Umfüllanlagen und deren Betreiber. Wer gewerbsmäßig Flüssiggas umfüllt, benötigt entsprechende Genehmigungen, geschultes Personal und zertifizierte Anlagen.

    Privatpersonen und Unternehmen dürfen lediglich unter sehr eng definierten Bedingungen geringe Mengen umfüllen: Nach geltender Rechtslage sind bis zu zehn Kilogramm pro Stunde zulässig, ohne dass eine förmliche Genehmigung als Umfüllanlage erforderlich wird. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Umfüllen zwischen verschiedenen Behältern – nicht auf das Befüllen an öffentlichen Tankstellen.


    Technische Ausrüstung für sicheres Umfüllen

    Wer dennoch in den gesetzlich zulässigen Grenzen Flüssiggas umfüllen möchte, benötigt spezielle Ausrüstung. Handelsübliche rote Gasschläuche sind für den Hochdruck beim Umfüllen nicht geeignet. Erforderlich sind Hochdruckschläuche mit einem Prüfdruck von mindestens 20 bar.

    Die Anschlüsse müssen kompatibel sein und über Überwurfmuttern verfügen, um ein sicheres Verbinden ohne Verdrehen der Flaschen zu ermöglichen. Zusätzlich sind Sicherheitsventile und Druckminderer empfehlenswert, um unkontrollierte Gasfreisetzung zu verhindern.

    Eine präzise Waage ist unverzichtbar, um Überfüllungen zu vermeiden. Die meisten Gasflaschen tragen Angaben zum maximalen Füllgewicht, das keinesfalls überschritten werden darf.


    Leider fehlt auch auf dieser Seite der Quellennachweis, aus welchen Gesetz/Verordnung/Technische Regel/Norm, diese Zulässigkeit abzulesen ist.


    Dies ist übrigens mein Umfüllschlauch:

    Hochdruckschlauch mit Herstellerkennung und für Propan/Butan bis 30bar geeignet. Produktionsjahr 2022. Diesen werde ich bis 2032 nutzen und dann nach 10 Jahren gegen einen neuen Umfüllschlauch ersetzen.



    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

    Einmal editiert, zuletzt von mnagel () aus folgendem Grund: Rechtschreibung verbessert

  • Wer so viel umfüllt, sollte mal über Tankgasflaschen nachdenken.

    J.Picard,
    wenn der Tip in Deinem Beitrag für mich gedacht ist:


    In der Tat nervt mich das Umfüllen der Gasflaschen und über den Einbau einer Gastankflasche habe ich bereits vor diesem überaus wertvollen Hinweis von Dir nachgedacht. Vielen Dank dafür. ;)

    Nur leider ist der in den Beiträgen etwas weiter oben genannte DVFG e.V. in seinem Nachdenk- und Abstimmungsprozess etwas langsam und hat es bis jetzt nicht geschafft, ein verbindliches Regelwerk zum ordnungsgemäßen Einbau einer Tankgasflasche zu verabschieden und diesen Umbau rechtssicher zu ordnen und zu veröffentlichen. Oder weist Du mehr zu diesem Thema und hast da einen aktuelleren Kenntnisstand?

    Die Werkstatt meines Wohnmobilhändlers verweigert aus o.g. Grund auch den Einbau von Gastankflaschen, bis endlich eine verbindliche Vorschrift zu diesem Thema verfügbar ist.

    Da bei unserem schmalen V65GE neben der Klappe des Gasflaschenfachs kein Platz in der Seitenwand vorhanden ist, um einen außenliegenden Tankanschluss zu montieren (wie dies möglicherweise in der neuen Vorschrift Pflicht werden könnte) lasse ich da erstmal keine Tankgasflasche irgendwie "ohne alles" einbauen. Den ganzen eingebauten Kram darf ich dann, wenn es eine Vorschrift mit Außenanschluss-Pflicht gibt, wieder ausbauen, sonst gibt es keinen Stempel in das gelbe Prüfheft Gasprüfung G607. Und es steht weiter im Raum, dass es für bereits eingebaute Anlagen keinen Bestandsschutz geben soll, so dass auch Altanlagen umgerüstet werden müssten.


    Soweit der Stand meines Nachdenkprozesses..

    Freundliche Grüße aus dem Bergischen Land


    Marcus


    Hobby Optima Ontour Edition V65GE 2020 Citroen Jumper 140 PS; 2x150Ah Supervolt-LiFePO4 ; Büttner-Batteriecomputer m. 200A-Shunt; Büttner-50A-Ladebooster; Büttner-1500W-Wechselrichter; 2x125 Wp-Solar & MMPT; DuoControl CS; Dometic CAM200 NAV; 8"-ZLF Goldschmitt HA; ZENEC Z-E3766

  • Bei dem ganzen Hickhack den dieser Lobbyverein ständig hat bin ich froh sowas nicht zu haben. Außenbetankung, Befestigung sonst wie viel G aber ohne Werkzeug entnehmbar und und und. Und niemand weiß was gerade aktuell ist. Bei normalen Flaschen interessiert es kaum.

    Dazu kommt das es immer weniger Tankstellen gibt die auffüllen. Oder in Italien normalerweise nicht mehr gestattet da es nur für Antriebszwecke getankt werden dürfte.

    Grüße Wolf

  • Ich habe nun seit April 2023 die Flaschen drin und nie Probleme gehabt.
    Einbauvideo vorhanden.

    Weder in einem Land noch bei der Beachtung der Regeln eines mittlerweile sehr fragwürdigen Verbands.
    Die beiden Flaschen sind vom Gasprüfer einwandfrei in das gelbe Heft eingetragen worden. Sollte irgendwann mal die Idee mit dem Außenanschluss kommen, dann mache ich ein Loch in die Tür, setze eine FAWO-Dose und verlege den Anschluss von innen nach außen.


    P.S. ich wollte jetzt keine neue Diskussion entfachen, sondern nur den Denkansatz geben: Tanken statt Umfüllen.

    Optima de Luxe T75HGE, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 160PS Automatik, 2XLiFePo4 100AH Renogy, Solar 2x100w, WR 1500W, Ladebooster, 2x Tankgasflaschen, 8"-ZLF Goldschmitt HA, ZENEC Z-E3766


    https://www.youtube.com/@EntdeckerFuchs

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