Italien erstattet seit heute Maut bei Stau – interessant für alle Italien‑Camper

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  • Hallo allerseits,

    falls ihr mit dem Wohnmobil Richtung Italien unterwegs seid, hier eine hilfreiche Info:

    Ab heute gilt in Italien eine neue Regelung: Wenn ihr wegen Baustellen deutlich länger unterwegs seid als üblich, könnt ihr einen Teil der Maut zurückbekommen. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Autobahnbetreiber, und je nach Streckenlänge gibt es feste Zeitgrenzen, ab denen eine Rückzahlung möglich ist.

    Den ausführlichen Artikel findet ihr hier:

    Ab 1.6. auch für deutsche Autofahrer: Italien zahlt bei Stau Maut zurück
    Wer auf Italiens mautpflichtigen Autobahnen wegen Baustellen deutlich länger unterwegs ist als geplant, kann sich künftig einen Teil der gezahlten Maut…
    www.msn.com


    Gruß Erich

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • aus dem verlinkten Artikel:


    "Für ausländische Nutzer gibt es allerdings noch offene Fragen. Nach Angaben des ADAC kann für die Registrierung eine italienische Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sein"


    da dürfte bei den meisten Urlaubern dran scheitern ...

    Gruß Thomas & Angelika
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  • Hallo allerseits,

    zur Einordnung der aktuellen Meldungen über die angebliche „Maut‑Erstattung auch für deutsche Autofahrer“ hier die offizielle Quelle der italienischen Verkehrsregulierungsbehörde ART:

    Offizielle Pressemitteilung der ART:

    ART chiarisce il funzionamento del sistema di rimborso automatico dei pedaggi autostradali - Autorità di Regolazione dei Trasporti
    La delibera introduce per la prima volta in Italia un rimborso automatico per i disagi in autostrada. A regime i rimborsi per cantieri non potranno essere…
    www.autorita-trasporti.it


    Die Behörde stellt darin klar:

    • Das Erstattungsrecht gilt grundsätzlich für alle Nutzer, also auch für ausländische Fahrer.
    • Die technische Umsetzung erfolgt über digitale Systeme der Autobahnbetreiber.
    • Diese Systeme verlangen derzeit teilweise eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) oder andere Identifikationsmerkmale, die viele ausländische Privatnutzer nicht besitzen.
    • Die ART weist darauf hin, dass die Betreiber ihre Systeme anpassen müssen, damit auch ausländische Nutzer korrekt erfasst werden.

    Damit ergibt sich folgendes Bild:

    • Rechtlich ist die Erstattung auch für ausländische Fahrer vorgesehen.
    • Praktisch ist die Registrierung für Nicht‑Italiener derzeit noch nicht vollständig umgesetzt.
    • Die Medienberichte greifen die rechtliche Regelung auf, ohne die technischen Einschränkungen ausreichend zu berücksichtigen.

    Ich wollte das zur Klarstellung ergänzen, da die Überschriften der deutschen Artikel teilweise einen anderen Eindruck vermitteln.

    Gruß Erich

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