Gasanlagen im Wohnmobil - Gesetzliche Vorschriften und Verbände

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  • Hallo Zusammen,


    aufgrund der vielen verschiedenen Informationen, Fragen und Anmerkungen, habe ich am Wochenende einmal versucht die tatsächliche Gesetzgebung herauszufinden.


    Das war tatsächlich nicht ganz einfach. Wo könnte eine solcher Text stehen und wer, außer unsere Regierung, kann solche Gesetze erlassen -
    natürlich keiner und auch kein DVFG.
    Zuständig für den Verkehr ist das Bundesverkehrsministerium. Hier werden aber keine Gesetzestexte verfasst. Man ist dort verantwortlich für die Umsetzung des Straßenverkehrsgesetz in dem unter §6 die StVO geregelt ist. Also habe ich die StVO durchsucht und nix gefunden.
    Also weiter und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung durchsucht. Auch da nix zu Gasanlage in Wohnmobilen oder Wohnwagen. Gleiches unter den Bestimmungen des Kraftfahrbundesamts KBA. Es gibt zwar hier und da Gesetze zu Gasanlagen, aber die betreffen Fahrzeuge mit Gasantrieb als Kraftstoff - definitiv steht aber nirgends etwas zu dem Betrieb von Gasgeräten in Fahrzeugen.


    Hinweise zu anscheinenden Verordnungen oder gesetzlichen Grundlagen findet man ansonsten im Netz an jeder Ecke, aber nirgends einen tatsächlichen Gesetzestext.


    Bisher haben wir, auch zuletzt ich in der letzten Woche, in den Diskussionen immer auf den DVFG verwiesen. Aber bei genauer Betrachtung habe ich festgestellt, dass dieses ja keine gesetzlich legitimierte Organisation, sondern nichts anderes als ein eingetragener Verein ist, welcher seinen Mitgliedern Empfehlungen in schriftlicher Form ausspricht. Im DVFG sind viele Gasfachbetriebe organisiert, aber sie selbst haben keine gesetzliche Verpflichtung die Empfehlungen anzunehmen. Heißt also, dass ein durch GAP berechtigter Gasprüfer oder durch das KBA zugelassener technischer Dienst nicht unweigerlich auch Mitglied im DVFG sein muss.


    Bei weitere Recherche bin ich dann auf eine sehr interessante Pressemeldung des Bundesverband für Gasanlagentechnik - BFG e.V. vom Januar 2018 gestoßen. Hierin wird klar gestellt, dass ein Prüfer von TÜV/DEKRA/KÜS/etc..., im Rahmen der HU gar keine Gasprüfung durchführen muss. Die HU erfolgt auf Basis der gesetzgeberischen Verordnung des KBA. Hier ist aber nur die Überprüfung der technischen Betriebssicherheit des Fahrzeugs geregelt. Dazu gehört auch die Gasanlage eines Fahrzeuges mit Gasantrieb. Aber da es auch beim KBA keine Vorgabe zu gasbetriebenen Einbauten in Wohnwagen/Wohnmobilen gibt, hat der Prüfer hier auch keine gesetzliche Aufgabe. Es gibt überhaupt keine Verordnung seitens des Gesetzgebers zu einer turnusmäßigen Prüfung der Gasanlagen in Wohnwagen/Wohnmobilen. Eine Verweigerung der Abnahme im Rahmen der HU, weil irgendetwas an der Gasanlage im Fahrzeug nicht stimmt, ist daher gesetzlich gar nicht zulässig.


    Der Prüfer einer HU hat das Fahrzeug nach bestandener Prüfung mit einer amtlichen Plakette auf dem Nummernschild zu kennzeichnen. Die Gasprüfungs-Plakette ist aber keine amtliche Plakette, sondern ein frei erfundener Aufkleber eines Interessenverbandes. Er hat keine gesetzliche Grundlage und das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein hat daher keine Auswirkung auf die HU des Fahrzeugs.


    Was heißt das für die Gasanlage, bzw. die Gastankflasche:
    Die Gasanlage im Fahrzeug wird bereits über die Typengenehmigung durch das KBA abgenommen. Das heißt, dass die im Fahrzeug verbauten oder optional erhältlichen Geräte als mögliche Ausstattung im Antrag an das KBA zur Erteilung der Typengenehmigung aufgeführt wurden. Aus welcher Art einer Flasche das Gas in dieses Geräte strömt, ist in der Typengenehmigung nicht erfasst. Ob dieses aus einer im Fahrzeug fest verbauten Tankflasche oder einer Tauschflasche geschieht, ist für den Betrieb völlig unabhängig. Da alle Geräte mit 30mbar arbeiten, muss also auch ein 30mbar Regler vorhanden sein. Aber selbst das ist nicht mehr in der Typengenehmigung erfasst.


    Alle Diskussionen und aufgebaute Hürden durch den DVFG sind demnach also nichts anderes, als durch einen eingetragenen Verein empfohlene Richtlinien ohne jegliche gesetzliche Grundlage.


    Ich werde die Pressemitteilung des BFG e.V. jetzt immer bei mir führen. Damit hat man dann eine Argumentationshilfe falls tatsächlich mal ein Prüfer meint hier seine "Macht" demonstrieren zu wollen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Olaf,


    deine Recherche ist wirklich sehr erhellend und informativ.
    Dafür auf jeden Fall vielen Dank!!!
    Auch wieder mal gut zu wissen, dass doch die eigene Verantwortung nicht zu vernachlässigen ist, gerade in Bezug auf Gasanlagen, und man sich nicht nur auf die sog. Gasprüfungen verlassen sollte, denn im Schadensfall wird diese wohl nicht zählen.


    Viele Grüße
    Thomas

    Beste Grüße
    Dagmar und Thomas


    Es ist einfach nur cool!
    Siesta A 60 GF, 130 PS, Bj 2014

  • kleiner Nachtrag noch zur Tank-Gasflasche/Gasflasche:


    Der DVFG versucht ja seine Empfehlungen mit angeblichen Gesetzen zu untermauern. Heißt es doch in der Vorgabe vom November 2017:


    - bei straßenzugelassenen Fahrzeugen die Abnahme eines nachträglichen Einbaus von Brenngastanks nach §19 Abs.2 StVZO mit anschließender Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist.


    Man beruft sich also auf einen Gesetzestext, der die Empfehlung als einzig richtig untermauern soll.


    Nur..... hier geht es aber gar nicht ausschließlich um den Einbau von Gastanks, sondern generell um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    In §19 Abs. 2 StVZO heißt es tatsächlich:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    ???


    Die Bauart als Wohnmobil ist durch die Gasflasche definitiv nicht geändert und das Abgas und Geräuschverhalten wird sich hoffentlich auch nicht ändern ( vielleicht zischt ja die Tankflasche lauter als die Tauschflasche :laugh: ).
    Sich somit also auf den zweiten Satz zu beziehen ist schon sehr weit hergeholt. Denn es wird am Fahrzeug nichts in Richtung Fahrsicherheit geändert. Durch die besondere Halterung sogar die Befestigung zumindest der einen Flasche ja sogar erhöht, welche dann ja nicht mehr durch die Gegend fliegen kann. Auch sind keine Änderungen an den in der Typengenehmigung bereits erfassten Gasgeräte vorgenommen worden. Eine Gasflasche selbst ist in der Typengenehmigung gar nicht aufgeführt und das Fahrzeug wird nur mit einem offenen Gas-Endstück ausgeliefert, an welchem der Regler angeschlossen wird. Was vor der Gasleitung oder dem Regler steht ist nicht erfasst, kann also nicht in die Betriebssicherheit des Fahrzeugs eingreifen


    Je tiefer man in die Sache eintaucht, desto mehr öffnen sich einem die Augen.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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  • Ich bin krass Überrascht.Aber was wird mir der HU Prüfer wohl erzählen wenn er mir die Plakette ohne Gasprüfung erteilen soll?Ist ja wie mit der GEZ,es gibt keinerlei Gesetzesgrundlage dafür,berappen muß man sie aber trotzdem.
    Bevor jetzt die erhobenen Zeigefinger kommen:Es geht hier jetzt nicht um die Sicherheit der Gasgeschichte,sondern nur ums Prinziep.

    LG Frank


    Ich bin nicht wie die anderen,ich bin SCHLIMMER!!!Und was nicht paßt,wird passend gemacht.
    Ex Fiat Ducato 280 Baujahr 1988,2,5TD/95PS,Hobby 550 AK Aufbau



    Jetzt mit Iveco Daily 2,8TD/122PS Baujahr 1996 Concorde 790 XR Aufbau unterwegs

  • Einem Bekannten ist es in GV beim TÜV passiert, dass er wieder weggeschickt wurde, weil der Kollege, der die Gasprüfung abnehmen kann, nicht da ist. (Wahrscheinlich Schnupfen, konnte deswegen nicht riechen) .Am besten lässt man erst die Gasprüfung machen und fährt dann zum TÜV/Dekra.
    Dann hat man beide Stempel und braucht sich bei einer evtl. Kontrolle (ist da überhaupt schon jemals einer nach der Gasprüfung gefragt worden) keine Gedanken zu machen bzw. sich auf Diskussionen einzulassen.
    Auf derf anderen Seite ist es eine Beruhigung für einen, wenn ein Fachmann sein Näschen oder sonstiges Prüfgerät in den Gaskasten gehalten hat.

    Merve und Hans-Ulrich
    Wir geniessen das Leben mit einem Hobby Limited Edtition T650 ESC,(Bj 2012,) übernommen 22.11.2016 mit 29.213 km
    Sept 17- 34500 km, Mai 2020 -57.204 km, Mai 2022 73.922 km, Juli 23 -83070 km

  • Ich hab mir den Artikel aber auch ausgedruckt.

    Merve und Hans-Ulrich
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    Sept 17- 34500 km, Mai 2020 -57.204 km, Mai 2022 73.922 km, Juli 23 -83070 km

  • @Olaf:
    erst mal danke für die ausführliche Recherche.
    Mir war auch nicht so recht klar, warum und wieso usw.
    Ich habe es als "Gott" gegeben hingenommen.


    Ob ich ich in der Zukunft anders handele, muss ich nochmal überlegen.


    Im Prinzip kann man die sog. Gasprüfung selbst machen. Hat mir der Dekra-Prüfer bei der letzten Prüfung gezeigt.
    Habe ich kürzlich gerade gemacht.
    Das einzige, was ich nicht selber machen kann, ist eine Systemdruckprüfung.
    Die wurde bei der vorletzten Prüfung beim Händler in Osterrönfeld gemacht. Sie zeigte einen leichten Druckverlust, den ich selbst vermutlich nicht gemerkt hätte.
    Evtl. hätte ein Gasleckspray die nicht ganz fest verschraubte Verbindung ermittelt.
    Insofern war ich damals beruhigt.


    Bei der Dekra wurde bei der letzten Prüfung keine Druckprüfung gemacht!
    Was dafür spricht. dass es verbindliche Vorgaben für Art und Umfang dieser Gasprüfungen nicht gibt.
    Wodurch das Ergebnis deiner Recherche auf fehlende gesetzliche Regelungen unterstrichen wird.


    In der E-Technik gibt es verbindliche Regelungen, die rechtliche Relevanz haben.
    Die VDE-Regeln haben, sofern sie in BG Unfallverhütungsvorschriften eingebunden sind, durchaus rechtliche wie auch schadensregulierende Auswirkungen.
    So lautet der Leitspruch: diese Normen sind verbindlich, sofern sie dem technischen Stand entsprechen.
    Der technische Stand muss von der überwiegengenden Zahl der Fachkräfte anerkannt sein.(sinngemäß zitiert).
    Wer davon abweicht, trägt ggf. die Verantwortung für eine andere Vorgehensweise.


    So wird kein verantwortlicher Elektrotechniker von den Regeln, z.B. VDE 0100 oder 0105 oam., abweichen. Er hat im Schadenfall sein Handeln zu begründen und zu verantworten.


    So wird es auch für die Gasantriebsanlagen sein.


    Für die sekundären Gasanlagen zum Kochen und Heizen in Womo uam. fehlt da wohl was. Wie der BFG ausführlich erklärt.
    Sonst müssten ja auch Gasgrills mit Flaschen und Reglern regelmäßig geprüft werden.
    Hier greift die persönliche Verantwortung des Betreibers.


    Danke nochmals für die Anregung.


    Heinz-Günter

    Gruß
    Heinz-Günter
    Hobby Van Exclusive TL500 GESC

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, dass EG-Richtlinien als gesetzliche Grundlagen zählen.
    Ich denke da besonders an die Richtlinie 2004/78EG. Da der TÜV in regelmäßigen Abständen den Zustand von Fahrzeugen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit überprüfen muss, bleibt ihm nichts anderes übrig als eine gültige Gasprüfung als Voraussetzung für die Erteilung der TÜV-Plakette zu verlangen. Von einer defekten Gasanlage geht ja schließlich eine Gefahr für den Fahrer und somit eine Verkehrsgefährdung beim Betrieb des Fahrzeuges aus. Dies dürfte übrigens auch der Grund dafür sein, warum eine gültige Gasprüfung beim Wohnmobil gefordert wird, wobei das Fehlen der Gasprüfung beim Wohnwagen als geringer Mangel gezählt wird.


    Gruß Reinhard


    PS: Ich würde aber auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht ohne Gasprüfung herumfahren.

    Unterwegs mit Hobby Premium Drive 65 GF
    130 PS, automatisiertes Schaltgetriebe, AHK, Markise, Klima, Solar,

  • Hallo Reinhard,


    natürlich sollte man seine Gasanlage regelmäßig prüfen oder prüfen lassen. Es nicht zu tun wäre leichtsinnig und gefährlich.


    Bei der 2004/78/EG geht es um die Typengenehmigung von Fahrzeugen mit Heizungen in Fahrgast/Wohnraum und auch Anhängern.


    Unsere Fahrzeuge entsprechen verschiedenen EU Normen, damit sie Problemslos in jedem EU Land zugelassen werden können. Deshalb erhält man heutzutage auch erst einmal die EG Zulassungsbescheinigung und bei Anmeldung erstellt das deutsche Straßenverkehrsamt dann die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + 2..


    Für die Überwachung der Sicherheit von Fahrzeugen sind die Länder aber selbst zuständig. Deshalb gibt es auch landestypische Unterschiede. Mal darf das eine einfache Werkstatt, mal nur eine bestimmte Fachorganisation.
    Bei uns nur eine durch das KBA autorisierte technische Organisation wie KÜS, Dekra, TÜV, etc. Was zu prüfem ist, entscheidet aber nicht ein Prüfer willkürlich, sondern derjenige der ihn autorisiert hat. Das ist wiederum das KBA. Ansonsten gäbe es dazu nämlich keine Gebührenverordnung.


    Und auf dem Prüfbericht bei den verschiedenen Organisation steht nichts von geprüfter Gasanlage. Das könnte durch die Gebührenverordnung nämlich nicht abgerechnet werden. Also wird dort zusätzlich nochmal die Hand aufgehalten.


    Wie Heinz-Günter und Hans-Ulrich schon sagten, kann man die Gasprüfung ja vor der HU auch in einer Werkstatt machen lassen. Dann gibt es den schönen Aufkleber, die Stempel im Prüfbuch und der HU Prüfer hat nichts mehr in der Hand um zusätzliches Geld einzukassieren.


    So mach ich das übrigens seit über 25 Jahren.


    Gruß
    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
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    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


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  • Alles gut und richtig, HYPOTETISCH ABER wenn der Hersteller zB eine Wohnmobils in seinem Handbuch darauf verweist das die Gasanlage im Turnus 24Monate geprüftwerden muss, so könnten spizfindige Bösewichte das als mangelnde Prüfung der Typengeprüften und Zugelassenen Anlage interpretieren, und würden damit höchswahrscheinlich rechthaben, da der Hersteller das als Wartungsangabe für den sicheren technischen Berieb vor gibt.


    (...ich muss mal nachblättern ....)


    Im Kern bin ich beruhigt hier eine Aussagekräftigen Text gefunden zu haben, der so hinten in mein Gasprüfbuch getackert wird!

    Grüße Sebi
    °°LazyDaisy°° Hobby A55GS deluxe 130PS2,3L, Beiboot 50ccm, Kühlschrank voll Bier, und immer einen guten SingelMalt mit an Bord.


  • Hallo Olaf,


    natürlich muss die Gasprüfung nicht beim TÜV gemacht werden, aber ohne aktuelle Gasprüfung kann man die HU mit einem Wohnmobil bei einer ordentlichen Prüfung nicht bestehen. Ich verstehe die Möglichkeit die Prüfung auch beim TÜV machen zu lassen als Service, damit ich nicht erst umständlich zu einer anderen Werkstatt oder Prüfgesellschaft muss.


    Ich habe beim TÜV auch immer zusätzlich zur Plakette für di HU eine Prüfplakette für die Gasanlage erhalten. Als "Machtdemonstration" habe ich das Fordern einer gültigen Gasprüfung nie gesehen. Im übrigen bin ich der Meinung, dass eine Pressemitteilung keinerlei Rechtsgrundlage darstellt.


    Gruß Reinhard

    Unterwegs mit Hobby Premium Drive 65 GF
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  • Hallo Reinhard,


    da hast Du etwas missverstanden.
    Ich spreche dem Prüfer ja auch nicht das Recht ab, dass er eine Gasprüfung durchführen darf oder er eventuell falsch prüft.


    Die Pressemitteilung des BfG e.V. ist und kann auch keine Rechtsgrundlage sein, sondern ist eine Stellungnahme zur aktuellen rechtlichen Situation.


    Im vorherigen Beitrag zu den Tankflaschen ging es darum, ob ein Prüfer auf Basis einer Vorgabe des DVFG die HU Annahme verweigern darf.


    Nach meiner stundenlangen Recherche in verschiedensten Gesetzestexten, kam ich letztendlich zu dem Schluss, dass er das nicht darf. Weil ihm aus meiner Sicht dafür nämlich eben diese Rechtsgrundlage fehlt.


    Es ist schlichtweg nicht seine legitimierte Aufgabe, als vom KBA authorisierter Dienst, die durch das KBA vorgegebenen Prüfaufgaben einer HU, mit der Gasprüfung zu verbinden.


    Die Gasprüfung ist eine zusätzliche Prüfung, welche als Dienstleistung im Auftrag des Kunden ausgeführt wird.
    Deswegen sind auf einer Rechnung diese beiden Punkte voneinander getrennt.


    Die Pressemitteilung hatte mich nur angespornt noch tiefer zu graben. Dabei habe ich verschiedene Punkte gefunden, die die Pressemitteilung untermauern.


    Sehr gerne darf man mich hier mit Fakten, wie dem Auszug aus dem entsprechenden Gesetzestext, oder den Prüfvorgaben des KBA an die authorisierten Dienste, belehren.


    Gruß
    Olaf

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  • Hallo Olaf, hallo allerseits,


    die Gesetzgebung und die Einführung des neuen § 60 in der StVZO gibt uns als Wohnmobilhalter eine klare Richtlinie an die Hand.


    Die Phase der Unsicherheit, in der nicht klar war, ob und in welcher Form eine Prüfung erforderlich ist, damit vorbei.


    Zum Nachlesen steht HIER der § 60 der StVZO bereit.


    Gruß Erich

    _____________________________________________

    Keiner weiß so viel wie wir alle zusammen

    _____________________________________________

    Hobby VAN T 500 GFSC Bj. 2008

    Klein aber fein, alles drin, alles dran.

    Einmal editiert, zuletzt von Griffon ()

  • Hallo Erich,


    ich habe das gelesen und darauf beruht ja mein Kommentar.

    Es ist letztendlich nix anderes, als wir seit zig Jahrzehnten vor dem Chaos auch hatten.

    Der einzige Unterschied ist nun, dass durch die Aufnahme in die StVZO ein Bußgeld ausgesprochen werden kann. Das gab es vorher nicht.


    Auch wenn wir die letzten 3 Jahre durch die unklare Gesetzeslage nicht verpflichtet waren eine Gasprüfung durchzuführen, hat doch jeder (zumindest die Wohnmobilfahrer welche ich kenne) die regelmäßige Prüfung alle 2 Jahre durchgeführt.


    Gruß

    Olaf

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  • Ein klein wenig kann jeder selber machen um die Sicherheit zu erhöhen.

    Ich benutze bei jedem Flaschenwechsel

    ( oder bei längerer Nutzungspause ) für die mir zugänglichen Verbindungen ein Lecksuchspray.

    Kostet nicht viel, beruhigt aber ein wenig.

    LG aus Essen. Lothar
    Lieber tausend Sterne am Himmel als fünf an der Hoteltür

  • Hallo Olaf,


    wenn ich deinen Link zu der Pressemitteilung öffne, komme ich auf eine arabisch aussehende Seite. Ich glaub das ist nicht so ganz richtig. Könntest du mir den Link noch Mal schicken?

    Schon Mal vielen Dank.


    Zum Thema Gas und Wohnmobil gab es gestern bei uns in der Nähe auf einem Stellplatz erst ein Drama. Ein Wohnmobil ist wohl laut Nachrichten explodiert und vollständig abgebrannt. Besitzer schwer verletzt und wohl auch einige in der Nähe anwesende Personen wurden verletzt.

    Ursache ist aber noch nicht geklärt.


    VG Oliver

    Elke und Oliver mit einem Goldi(gen) Cooper(+04.22). Nun mit einem goldigen Rocky.
    T70GE, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 150 PS, HY4, 100W Solar, 150 Ah LiFePo4, GS Route Comfort mit M11 VA, GS ZLF HA.

  • Moin Oliver,


    Welchen Link meinst Du?

    Ich habe keinen Link reingestellt und der aus Erichs Beitrag funktioniert einwandfrei.


    Gruß

    Olaf

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  • Zitat

    Ich werde die Pressemitteilung des BFG e.V. jetzt immer bei mir führen. Damit hat man dann eine Argumentationshilfe falls tatsächlich mal ein Prüfer meint hier seine "Macht" demonstrieren zu wollen.



    Pressemitteilung des BFG e.V. ist gemeint .


    Gruß Erich

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  • Hallo Oliver


    Es handelt sich um einen veralteten Link, der dich nicht mehr zum ursprünglichen Ziel führt.


    Gruß Erich

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