Hallo Erich,
hier ein Artikel Ausschnitt auf der Seite der Gasfachfrau.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist auch der ordnungsgemäße Einbau nach der aktuellen G 607. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
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Sichere Befestigung: Die Tankflasche muss im Fahrzeug fixiert sein. Die Befestigung muss werkzeuglos lösbar und versiegelt sein.
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Außenfüllanschluss: Getankt wird ausschließlich über einen außen am Fahrzeug angebrachten Anschluss.
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Sicherheitskupplung: Diese gehört in die Füllleitung zwischen Außenfüllanschluss und Tankflasche.
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Korrekte Leitungsführung: Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen.
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Sicherheitseinrichtungen: Dazu gehören insbesondere ein automatischer 80-Prozent-Füllstopp und ein Sicherheitsventil.
Befüllt werden darf die Tankflasche ausschließlich im fixierten Zustand im Fahrzeug.
Es wird oft von Metallbändern im Zusammenhang mit der Angabe zum Beispiel geschrieben.
Das beinhaltet für mich auch die Möglichkeit anderer Befestigungen.
Ich war dieses Jahr auf dem Caravan Salon und hab mich mit den Leuten von Alugas und einigen anderen Anbietern, die Gastankflaschen einbauen unterhalten. Da hat keiner gesagt, das es zwingend Metallbänder sein müssen.
Die Befestigung um den extremen Kräften, die du beschreibst stand zu halten, sind tatsächlich in den meisten Wohnmobilen mit ihrer Leichtbauweise dann aber gar nicht mehr umsetzbar.
Ich denke, das wird eh wieder so ein Problem werden, wie die einzelnen Prüfer diese neue Regelung auslegen werden.
Bei Gelegenheit fahr ich Mal bei unserem TÜV vorbei und Frage die dortigen Fach und Sachkundigen nach ihrer Meinung, was bei mir jetzt alles gemacht werden muss.
Gruß Oliver

