Das LKW Überholverbot gilt nicht für Wohnmobile, auch wenn sie schwerer als 3,5t sind?

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Feiertag?
  • Moin zusammen,


    eine anscheinend unendliche Diskussion.


    Aber eigentlich für die Katz, denn wie in einigen Kommentaren bereits geschrieben, ist die Fahrzeugklasse völlig unerheblich.

    In der Rechtsprechung geht es einzig um das Gewicht.


    Vielleicht ist den Fahrern von Womos über 3,5t schon einmal das Zusatzzeichen VZ 1024-19 aufgefallen, welches unter dem Überholverbot über 3,5t angebracht ist. Sieht man zB auf der A7 in den Kasseler Bergen oder auf der A45.


    Das Zeichen verdeutlicht auch die Gesetzeslage.




    Gruß

    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Hallo Olaf,


    vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Als ehemaliger Anwalt für Verkehrsrecht kann ich Dir nur zustimmen.

    Im übrigen steht es jedem frei, seine Meinung auszuprobieren und in Bußgeldverfahren vor Gericht eigene Erfahrungen zu machen.


    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar

  • Hallo Stefan,


    leider ist es ein immer größer werdendes Problem in unserer Gesellschaft, dass Meinungen mehr Gewicht haben als Fakten.


    Man könnte sich doch auch zuerst, anstelle endloser Diskussionen, in ein solches Thema einfach einlesen. Die Möglichkeit zur Wissenserweiterung ist durch den Zugang zu Informationen übers Netz so einfach wie noch nie.


    Stattdessen werden Meinungen, besonders in Social Media Kanälen zu „Schwarmwissen“, welches nicht ansatzweise mit der Realität zu tun hat und keinem Faktencheck bestehen würde.


    Ziehe mich daher immer mehr von solchen Diskussionen zurück.


    Gruß

    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


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  • Ziehe mich daher immer mehr von solchen Diskussionen zurück.

    Hallo Olaf,

    dem kann man weitgehend zustimmen , mit einer wichtigen Einschränkung: Ziehen sich diejenigen zurück, die Wert auf belegbare Informationen legen, überlassen wir das Feld jenen, die laut sind, aber nicht unbedingt recht haben. Gerade Foren können wertvolle Orte des Austauschs und der gemeinsamen Erkenntnis sein, vorausgesetzt, genügend Teilnehmende bringen sich sachlich ein und leisten fundierte Beiträge.


    Gruß Erich

  • Hallo zusammen,

    ich denke, es wurden alle relevanten Informationen und Meinungen zusammengetragen. Keiner soll sich animiert fühlen, absichtlich zu überholen, wenn es untersagt ist. Es ging mir nur um eine Diskussion, die unterschiedliche Sichtweisen aufzeigt.

    Deshalb finde ich die letzte Erläuterung von Erich sehr treffend.


    Ein Zitronenfalter faltet nämlich auch keine Zitronen.

    Auf der Autobahn gibt es übrigens keine Mindestgeschwindigkeit und daher finde ich das Hinterherfahren von LKW´s, bei Überholverbot auf der Autobahn, recht anstrengend.


    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallo Thomas, da muss ich dir leider widersprechen, auf Autobahnen gibt es sehr wohl eine Mindesgeschwindigkeit, diese beträgt 60km/h.


    Ich möchte auch gerne noch den Satz meiner Eltern loswerden, der Klügere gibt nach! Ob der Dumme dann recht hat lasse ich mal offen....

    Gruß Stephan

  • Leider muss ich Dir da widersprechen unterwegs mit Molly

    Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Deines Fahrzeuges muss über 60 km/h betragen, damit Du die Autobahn benutzen darfst. Situationsbedingt darfst Du sehr wohl langsamer fahren ... Entscheidend ist, dass Dein KfZ schneller könnte!


    VG W.

    2017 - 2024 Kastenwagen Globecar Globescout

    seit Dezember 2024: Hobby Optima Ontour Edition F, Hubstützen, Solar, LiPO4, Wechselrichter

  • Hallo,

    meine Aussage war korrekt.


    Das ist es ja, worum es mir im Kern geht. Es halten sich viele Mythen, die auch absolut logisch klingen.


    Es bleibt dabei: Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen.


    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

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