Moin zusammen,
eine anscheinend unendliche Diskussion.
Aber eigentlich für die Katz, denn wie in einigen Kommentaren bereits geschrieben, ist die Fahrzeugklasse völlig unerheblich.
In der Rechtsprechung geht es einzig um das Gewicht.
Vielleicht ist den Fahrern von Womos über 3,5t schon einmal das Zusatzzeichen VZ 1024-19 aufgefallen, welches unter dem Überholverbot über 3,5t angebracht ist. Sieht man zB auf der A7 in den Kasseler Bergen oder auf der A45.
Das Zeichen verdeutlicht auch die Gesetzeslage.
Gruß
Olaf

