Beiträge von Griffon

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Feiertag?

    Hallo allerseits,

    gute Nachrichten für Camper Wohnmobile bleiben von der neuen niederländischen Lkw‑Maut ausgenommen.

    Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande eine neue, kilometerabhängige Lkw‑Maut für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ein. Viele Reisende mit größeren Wohnmobilen waren verunsichert doch nun steht fest:


    Wohnmobile sind ausdrücklich von der neuen Lkw‑Maut ausgenommen.


    Auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen müssen keine Lkw‑Maut zahlen.

    Es ist keine Registrierung nötig und keine On‑Board‑Unit erforderlich.

    Die Systeme erkennen automatisch, ob es sich um ein Wohnmobil oder einen Lkw handelt.


    Lediglich auf der A24 (seit Dezember 2024) sowie künftig einer weiteren Mautstrecke bei Arnheim gilt eine separate Pkw‑Maut, die für alle Fahrzeuge fällig wird – unabhängig vom Gewicht.


    Den vollständigen Artikel findest du HIER

    Gruß Erich

    Hallo allerseits,
    auch wenn viele das Thema schon irgendwo aufgeschnappt haben, die aktuelle Umstellung betrifft Autofahrer und Wohnmobilfahrer gleichermaßen, deshalb hier eine kurze, kompakte Erinnerung.

    Der automatische Notruf eCall wird auf das neue NG eCall umgestellt, weil das alte System noch über 2G läuft. Dieses Netz wird ab 2028 schrittweise abgeschaltet. Fahrzeuge mit 2G‑Modul könnten dann Probleme bekommen, was auch beim TÜV relevant werden kann.

    NG eCall nutzt 4G/5G, ist schneller und wird ab 2026/2027 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

    Wer den ganzen Bericht lesen möchte: HIER


    Gruß Erich

    Hallo Wolf,

    in Deutschland gibt es Eigentumsflaschen, die dem Käufer gehören.

    Beim Umfüllen in spanische Gasflaschen sieht das System jedoch anders aus: In Spanien arbeiten die Anbieter (Repsol, Cepsa usw.) ausschließlich mit Leih- bzw. Vertragssystemen. Die Flaschen bleiben immer im Besitz des Versorgers; man erhält lediglich ein Nutzungsrecht. Deshalb kann man spanische Flaschen nicht legal kaufen oder besitzen, sondern nur innerhalb dieses Systems tauschen oder zurückgeben.

    Unverändert gilt:

    Das Umfüllen von Gasflaschen ist in Deutschland generell verboten, unabhängig davon, ob es sich um eine Leih- oder Eigentumsflasche handelt. Die entsprechenden Regelwerke hatte ich ja bereits genannt und genau das geht auch aus deinem verlinkten Dokument hervor.

    Gruß Erich

    Ich wollte nur die o.g. Regelungen, die Erich rausgesucht hatte, etwas geraderücken

    Hallo Marcus,
    nach meinem Verständnis handelt es sich bei diesen Gasflaschen um ein klassisches Miet‑ bzw. Pfandsystem. Das bedeutet, die Flasche bleibt immer im Eigentum des Gasversorgers, der Nutzer erhält lediglich ein Nutzungsrecht und kann die Flasche im Tauschsystem zurückgeben.

    Damit ist ein eigenständiges Umfüllen nicht nur sicherheitstechnisch tabu, sondern auch rechtlich heikel. Man würde dabei eine fremde Sache verändern, was im Rahmen eines solchen Systems schlicht nicht vorgesehen ist.

    Kurz gesagt: Eigentümer bleibt der Versorger, und das Befüllen darf ausschließlich in dessen zugelassenen Anlagen erfolgen. Ein eigenes Befüllen ist daher für mein dafürhalten nicht erlaubt.

    Gruß Erich

    wo steht es denn das bitte PRIVATPERSONEN diese Sache nicht ausführen dürfen? Quelle?

    Hallo Wolf,

    das Verbot ergibt sich daraus, dass das Befüllen von Druckgasbehältern ausschließlich befähigten Personen in zugelassenen Anlagen erlaubt ist.Privatpersonen erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

    Privatpersonen dürfen Gasflaschen nicht umfüllen, weil das Umfüllen rechtlich als „Befüllen eines Druckgasbehälters“ gilt.Und dieses Befüllen ist in Deutschland und Spanien ausschließlich befähigten Personen in zugelassenen Füllanlagen erlaubt.

    Quellen dazu:

    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


    § 14 BetrSichV – Prüfungen und Befüllung von Druckbehältern

    Druckbehälter dürfen nur von befähigten Personen und in dafür vorgesehenen Einrichtungen befüllt werden.


    TRF / TRBS – Konkretisierung der BetrSichV


    TRF 2021, Abschnitt „Befüllen von Flüssiggasflaschen“


    Gefahrgutrecht (ADR / GGVSEB)


    ADR 1.2.1 / GGVSEB


    Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

    ProdSG § 3, § 6


    Quellen für Spanien:


    UNE 60670‑6 (Spanische Norm für Gasinstallationen)


    Viele Dinge funktionieren technisch, sind aber trotzdem verboten.


    Gasflaschen haben Sicherheitsventile, das heißt aber nicht, dass das Befüllen legal ist.


    Adapter sind frei verkäuflich , das heißt aber nicht, dass ihr Einsatz legal ist.


    Gängige Praxis“ ist kein Rechtsstatus. ;)


    Gruß Erich

    Nichts für ungut, aber mir kommen erhebliche Zweifel, ob Eure „Versuchsanordnungen „ diesen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

    Hallo allerseits,

    mir auch!
    Zu Steuermanns Ausführungen kommt noch dazu Privatpersonen dürfen Gasflaschen grundsätzlich nicht füllen oder umfüllen. Wenn doch etwas passiert, steht man versicherungstechnisch komplett alleine da.

    Beim Umfüllen von einer deutschen in eine spanische Gasflasche reden wir nicht über eine kleine Bastelei, sondern über etwas, das bei uns ganz klar nicht erlaubt ist. Das hat nichts damit zu tun, jemandem den Urlaub zu vermiesen, sondern schlicht mit den Sicherheitsregeln, die für alle Gasflaschen gelten, egal aus welchem Land.


    Gruß Erich

    also ich meinte wirklich den Schalter am Beifahrersitz

    Hallo Thomas,

    ich habe mich anfangs dazu verleiten lassen anzunehmen, dass es um einen echten Natoknochen an der Starterbatterie geht, also diesen zusätzlichen Trennschalter, der oft für Diebstahlschutz, Winterabschaltung oder Werkstattarbeiten verbaut wird und unabhängig vom Aufbau‑Hauptschalter existiert.

    Wenn aber der Schalter an der Beifahrersitzkonsole gemeint ist, dann sprechen wir nicht über diesen Starterbatterie‑Trenner, sondern über den Aufbau‑Hauptschalter. Der wirkt natürlich ganz anders, weil er die komplette Aufbauelektrik inklusive Ladegerät trennt.

    Genau an dieser Stelle entstehen die unterschiedlichen Aussagen. Beide Varianten werden im Alltag gern „Natoknochen“ genannt, meinen aber zwei völlig verschiedene Funktionen. Sobald klar ist, welcher Schalter gemeint ist, passt auch die technische Erklärung von Kurt und mir wieder zusammen.


    Gruß Erich

    Hallo Uli,
    zum Plan du bist mit deiner Vermutung schon genau auf der richtigen Spur und ja auch schon gefunden.

    Das rechteckige Symbol mit der „230“ im Schaltplan ist kein einzelnes verstecktes Bauteil, das irgendwo zwischen Kühlschrank, Backofen oder Waschtisch sitzt. Es steht schlicht für die 230‑V‑Absicherungseinheit, also den

    FI/LS‑Block bzw. den 230‑V‑Sicherungskasten.


    Der Aufbau ist bei Hobby immer ähnlich:

    CEE‑Einspeisung / FI/LS‑Kombination / 230‑V‑Verteilung / Ladegerät / Steckdosen / Kühlschrank (230‑V‑Teil)


    Das „Teil“ im Plan ist also der komplette Sicherungskasten, nicht eine zusätzliche Sicherung.


    Gruß Erich

    Hallo Uli,

    wenn ich mich recht erinnere :/ , der FI‑Schutzschalter des Hobbys Van T500 (Modelljahr 2006) ist üblicherweise im unteren Bereich des Kleiderschranks verbaut. An dieser Stelle befindet sich eine rechteckige Serviceöffnung bzw. eine abnehmbare Holzabdeckung, hinter der der separate FI/LS‑Block der 230‑V‑Installation montiert ist.


    Gruß Erich

    Hallo Kurt, hallo Thomas, hallo allerseits,

    ich glaube, wir haben hier einfach zwei verschiedene Schalter im Spiel, und dann landet man ganz schnell in unterschiedlichen Richtungen. Deshalb einmal in Ruhe sortiert, wie es beim Maxia T tatsächlich aufgebaut ist.

    Der Nato‑Knochen an der Starterbatterie.

    Das Bauteil erfüllt seine Funktion vollständig: Es trennt die Starterbatterie elektrisch komplett vom restlichen Bordnetz. Hobby hat jedoch ein dünnes Erhaltungsladekabel bewusst am Nato-Knochen vorbei geführt. Dadurch erhält die Starterbatterie bei anliegender 230‑V‑Versorgung weiterhin eine geringe Erhaltungsladung , selbst dann, wenn der Nato-Knochen geöffnet und die Hauptverbindung getrennt ist.

    Auf genau diesen technischen Zusammenhang hatte ich mich ursprünglich bezogen, und er war letztlich auch der Kern von Thomas’ Fragestellung.

    Der Hauptschalter des Aufbaus (Toptron).

    Das ist ein ganz anderer Schalter.

    Der trennt die Aufbaubatterie vom Bordnetz, aber nicht vom Ladegerät.

    Deshalb wird die Aufbaubatterie bei 230 V immer geladen , egal ob der Hauptschalter an oder aus ist.

    Was dabei gerne übersehen wird:

    Wenn der Hauptschalter aus ist, bekommt der Toptron keinen Strom.

    Und ohne Toptron läuft auch die Erhaltungsladung der Starterbatterie nicht.

    Das war Kurts Punkt und der ist bezogen auf den Hauptschalter völlig richtig.

    Das heißt unterm Strich:

    Beide Aussagen sind richtig, nur eben über zwei verschiedene Schalter gesprochen.

    Damit es übersichtlich bleibt, hier einmal die vier möglichen Kombinationen:

    Sobald 230 V Landstrom anliegt, wird die Aufbaubatterie immer geladen, unabhängig davon, ob der Nato-Knochen geöffnet oder geschlossen ist und egal, ob der Hauptschalter ein- oder ausgeschaltet ist.

    Die Starterbatterie verhält sich differenzierter:

    230 V an, Nato offen, Hauptschalter EIN: Die Aufbaubatterie wird normal geladen, die Starterbatterie erhält eine Erhaltungsladung.

    230 V an, Nato offen, Hauptschalter AUS: Die Aufbaubatterie wird weiterhin geladen, die Starterbatterie jedoch nicht.

    230 V an, Nato zu, Hauptschalter EIN: Auch hier wird die Aufbaubatterie geladen, und die Starterbatterie bekommt eine Erhaltungsladung.

    230 V an, Nato zu, Hauptschalter AUS: Die Aufbaubatterie wird geladen, die Starterbatterie nicht.


    Gruß Erich

    Oder meinst du nur den Fall, wo das WoMo am Landstrom hängt?

    Hallo Thomas,

    Ja , genau so war es gemeint.

    Ohne Landstrom trennt der Natoknochen natürlich das komplette 12‑V‑Bordnetz. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf den Zustand mit angeschlossenem 230‑V‑Landstrom. Dann werden Aufbaubatterie und Starterbatterie weiterhin über das Kombiladegerät versorgt, unabhängig von der Stellung des Natoknochens.

    Gruß Erich

    Siehe dazu Beitrag:

    Gruß Erich

    Hallo Webweber,

    wenn der Nato‑Knochen umgelegt wird, trennt er die Starterbatterie vollständig vom Bordnetz. Dennoch führt und das ist ganz bewusst von Hobby so vorgesehen ein dünnes Kabel von der Starterbatterie zum EBL. Dieses Kabel dient ausschließlich der Erhaltungsladung und ermöglicht, dass die Starterbatterie bei angeschlossenem 230‑V‑Landstrom schonend nachgeladen wird, ohne mit dem restlichen Bordnetz verbunden zu sein.

    Die Bordbatterie wird bei angeschlossenem 230 V Landstrom immer vom Ladegerät versorgt, unabhängig davon, ob der Nato‑Knochen geöffnet oder geschlossen ist. Der Trennschalter betrifft ausschließlich die Starterbatterie. Die Erhaltungsladung der Starterbatterie erfolgt über ein separates, dünnes Kabel, das Hobby bewusst nicht über den Nato‑Knochen führt.


    Gruß Erich



    Thema Tachoprotokoll, Tachoeinstellung nach Reifenwechsel?

    Hallo Marina,hallo allerseits,

    ich habe mich dazu mal ein bisschen schlau gemacht.

    Wenn sich durch neue Reifen/Felgen der Abrollumfang ändert, wollen die Prüforganisationen ein Tachoprotokoll sehen. Damit prüfen sie einfach, ob der Tacho mit der neuen Größe noch innerhalb der erlaubten Toleranzen liegt (er darf nie zu wenig anzeigen).

    Woher bekommt man so ein Protokoll?

    Das machen viele Fiat‑/Citroën‑/Peugeot‑Werkstätten, Tachodienste oder teilweise sogar der TÜV selbst. Kostet meistens so 30–80 €.

    Falls der Tacho nicht passt, muss die Wegezahl im Steuergerät angepasst werden. Das ist eine ganz normale Programmierung. Preislich meist 80–150 €, je nach Anbieter.


    Gruß Erich

    Der Prüfer möchte ein Tachoprotokoll als Nachweis, dass dieser mit dem neuen Rollumfang der neuen Reifen noch ordnungsgemäß funktioniert.

    Hat jemand sowas schon mal selbst erstellt oder erstellen lassen?

    Hallo Marina,

    davon höre ich das erste Mal :/ , ist das tatsächlich eine neue Forderung nach einem Tachoprotokoll?
    Meines Wissens verlangen die Prüforganisationen keinen verpflichtenden Nachweis im Vorfeld, da der Tachometer im Rahmen der Eintragung ohnehin von den Prüfern selbst überprüft wird.
    Die rechtsverbindliche Tachoprüfung erfolgt ausschließlich durch die Prüforganisation, sodass für mich unklar bleibt, weshalb zusätzlich ein separates Tachoprotokoll im Vorfeld verlangt wird.
    Vor diesem Hintergrund ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb zusätzlich im Vorfeld ein separates Tachoprotokoll verlangt werden sollte. Vielleicht kannst du uns an der Stelle einmal aufklären, wie diese Forderung zustande kommt oder worauf sie sich konkret stützt.

    Gruß Erich

    Hallo Susi, hallo Thomas,

    aus dem Madonnenländchen (Badisch‑Franken) ein herzliches Willkommen hier im Hobby‑Forum.

    Schön, dass ihr den Schritt ins Wohnmobil‑Abenteuer gewagt habt, manchmal braucht es eben ein Jahrzehnt Überlegen, bis man dann doch einfach zugreift.

    Ich wünsche euch allzeit erlebnisreiche, entspannte und vor allem sichere Fahrten mit eurer Hobbyhütte ;) .


    Gruß Erich

    Hallo Günter,

    sehr spannend, dass ihr beide mit der 65‑Ah‑LiFePO als Starterbatterie gute Erfahrungen macht. Für die technische Einordnung hätte ich eine kurze Rückfrage:

    Welches spezifische 65‑Ah‑LiFePO‑Modell wurde als Starterbatterie verbaut?

    Gerade im Hinblick auf das thermische Verhalten bei subzero‑Bedingungen (also Temperaturen unter 0 °C, bei denen der Innenwiderstand der Zellen stark ansteigt und Lithium‑Plating begünstigt wird) wäre relevant zu wissen, ob die Batterie über ein Low‑Temperature‑BMS mit definierten Lade‑ und Entladeschwellen verfügt oder ob zusätzlich eine aktive Zelltemperierung (integrierte Heizmatte mit BMS‑gesteuerter Zuschaltung) implementiert ist. Die beiden Systeme unterscheiden sich ja deutlich hinsichtlich Ladefreigabe, Zellschutz und Wintertauglichkeit.

    Falls du den genauen Typ nennen kannst, lässt sich das Verhalten bei Frost deutlich besser einordnen.

    Gruß Erich

    Hallo Frank,

    kann man machen, muss man aber nicht. Starter- und Aufbaubatterien haben völlig unterschiedliche Aufgaben.


    Die Starterbatterie ist wie ein Feuerzeug: Sie liefert extrem hohe Ströme in sehr kurzer Zeit, hat einen ausgesprochen niedrigen Innenwiderstand und ist genau für diese kurzen, kräftigen Startvorgänge gebaut.

    Die Aufbaubatterie dagegen ist eher wie eine Kerze: Sie soll über lange Zeit gleichmäßig Energie abgeben, viele Ladezyklen vertragen und auch tiefere Entladungen wegstecken.

    Eine LiFePO₄ ist die perfekte „Kerze“, aber kein ideales „Feuerzeug“.

    Sie kann zwar starten aber nur, wenn das Fahrzeug dafür ausgelegt ist. Viele Lichtmaschinen und Batteriemanagementsysteme sind nicht auf LiFePO₄ als Starterbatterie abgestimmt. Dazu kommen höhere Kosten und kaum praktischer Nutzen, außer etwas Gewichtsersparnis.

    Darum setzen die meisten Camper LiFePO₄ nur im Aufbau ein und lassen die Starterbatterie als Blei- oder AGM-Version drin.

    Gruß Erich