Tempolimit auf Autobahnen rückt näher.
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Hallo Erich,
hallo zusammen,
die von Dir aufgeführten Geschwindigkeitsgrenzen sind nur ein Wunsch der „Deutschen Umwelthilfe“ (DUH).
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine konkreten Maßnahmen in sein Urteil geschrieben, so liest es sich im Moment in der Pressemitteilung des BVerwG. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht. In der Pressemitteilung wird ausgeführt:
„Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien. Diesen Anforderungen trage das Programm nicht Rechnung, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.“
Es werden daher nach meinem Verständnis lediglich alle Maßnahmen nach dem Klimaschutzgesetz als nicht ausreichend beurteilt.
Die DUH hat lediglich die Forderung nach Einsparungen im Verkehrssektor erhoben.
Nach der bisherigen Einstellung des Verkehrsministeriums ist damit noch lange nicht mit neuen Limits zu rechnen.
Viele Grüße
Stefan
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Hallo Zusammen,
ich bin kein Freund von Tempolimits oder immer weiterreichenden Einschränkungen seitens des Staats - aber mit dem Wohnmobil schleiche ich eher , wie das ich auch nur ansatzweise an die bestehenden Limits herankomme - ich möchte halt genießen und auch ein wenig die Landschaft anschauen ( so es die Verkehrslage es zulässt ) - wenn ich aber mit meinem Z3 unterwegs bin sieht das schon wieder was anders aus ... mal schauen wie sich das entwickelt....
schönen Gruß
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ist damit noch lange nicht mit neuen Limits zu rechnen.
Hallo Stefan,
danke dir für deine ausführliche Einordnung.
Mir ging es in meinem Beitrag gar nicht darum, das Urteil selbst auszulegen, sondern darauf hinzuweisen, dass durch die Entscheidung das Thema wieder stärker in der Diskussion ist und dass verschiedene Verbände jetzt eben konkrete Vorschläge wie 120/80/30 ins Spiel bringen.
Ob die Politik davon etwas aufgreift, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Aber spannend ist es allemal, wie schnell das Thema nach dem Urteil wieder hochkocht.
Gruß Erich
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Hallo Erich,
vielen Dank für Deine Nachricht. Deinen Beitrag hatte ich so verstanden, wie von Dir gewollt.
Mir kam es darauf an, darauf hinzuweisen, dass die DUH eine Interpretative eines Urteils suggeriert, das so nicht ergangen ist.
Ich persönlich habe keine Probleme mit den vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbegrenzungen, bin aber der Ansicht, das man als DUH nicht zu hohe Erwartungen wecken sollte.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Stefan
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