Beiträge von andreas.f

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Feiertag?

    Also könnte der Händler, falls es ein Gebrauchtfahrzeug ist, auch 24 Monate Gewährleistung geben?

    könnte er, aber ganz ehrlich, würdest du das tun? Du müsstest ja auch als Privatverkäufer für dein altes Auto 24 Monate Gewährleistung geben, laut BGB.


    Allerdings darfst du das vertraglich ausschließen. Macht man normalerweise auch, oder?




    Solltest du beim Verkauf aber nur Geld gegen Ware und Handschlagverkauf ohne schriftlichen Vertrag abwickeln, hängst du 2 Jahre am Fliegenfanger. Auch das ist Gewährleistungsrecht laut BGB.

    Kurt Und wieder wirfst du alles durcheinander. Du verlinkst auf den ADAC Artikel und redest wieder über Gewährleistung. Dieses Wort taucht auf der Seite nicht einmal auf. Dort wird nur über die HerstellerGARANTIE geschrieben.


    Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers beginnt mit dem Eigentumsubergang.


    Und diese Verwechslung passiert regelmäßig.

    Und da muss ich wieder dazuwischengehen. Das ist wieder das klassische Foren Halbwissen.




    Bei Neuware muss der Verkäufer 24 Monate Gewährleistung geben.


    Bei Gebrauchtwaren eigentlich auch. Allerdings kann er hierbei die Gewährleistung auf q2 Monate verkürzen. Zudem tritt nach 12 Monaten die Beweislastumkehr ein. Danach muss der Käufer nachweisen, dass ein eventueller Mangel schon bei der Übernahme vorlag.

    Das Fahrzeug hat 50 km auf dem Tacho, ist eine Tageszulassung von 06/2025 was soll es da an Historie geben?

    Da der Verkauf von Reisemobilen mein Job ist, kann ich dir sagen, dass es da viele Möglichkeiten gibt.

    Der Chassishersteller trägt als Garantiestart das Lieferdatum an den Ausbauer ein. Das ist erstmal Fakt und fest. Nichts anderes sieht ein Servicemitarbeiter.

    Bei Erstzulassung bzw. Auslieferung an den Endkunden wird die Zulassungskopie an den Chassishersteller gesendet um von diesem das Startdatum der Garantie zu korrigieren.

    Auch davon bekommt der gemeine Servicemitarbeiter bei Fiat Citroen VW oder anders nichts mit. Er sieht nur das Datum und das ist für ihn Fakt.

    Wird die Meldung vergessen oder verzögert sich, sieht der MA nur das alte Datum. Er sagt dann erstmal, keine Garantie weil zu alt.

    Diesen Fall hatte ich, und es Gazette eine Weile bis es geändert war. Mein VW Servicemensch war total überrascht dass das geht.


    Und auch bei Chassis-Langstehern gibt es ggf irgendwann von Chassishersteller einen automatischen Garantiestart. Dieser wäre dann auch nicht mehr änderbar. Das wird dann aber eigentlich auch durch den Verkäufer kommuniziert. Dann wird der Wagen auch nicht mehr als NEU verkauft, mit oder auch ohne Erstzulassung.


    Also glaub mir, es bringt nichts hier, oder in anderen Foren, rumzuraten. Eindeutiges kann nur dein Verkäufer sagen.

    Da hier niemand die Historie des Fahrzeugs kennt, müsstest du das konkret mit deinem Verkäufer abklären.

    Alles was wir hier sagen können, wäre nichts als Kaffeesatzleserei.

    Ob der Händler vergessen hat das Garantie strartdatum zu ändern, bei Citroen, oder etwas anderes. Vermutlich die Entsorgung eines Lagerfahrzeugs des Händlers über die Mietflotte?

    Ich bin mir da ziemlich sicher, dass VW da komplett raus ist. Die sind nur Zulieferer und werden einen Teufel tun und solche Daten bestätigen, wenn sie nicht wissen was der Hersteller (Hobby) mit dem gelieferten Chassis gemacht hat. Hobby ist der Hersteller und verkauft das Upgrade auf 3880kg, welches sie beim KBA erwirkt haben.

    Vielleicht machst du nicht so ein großes Geheimnis um deine 2 Unternehmen und nennst sie einfach beim Namen. 😉 Wenn diese korrekt arbeiten, kann das ja kein Schaden sein.

    Hallo Biene,


    Dem Hobby-Händler schriftlich mit Anwalt drohen und auf Reaktion warten. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?

    Viele Grüße Wolfgang

    Na ja, so einfach ist das nicht. Geht es um Garantie oder um Gewährleistung? Nicht verwechseln.


    Garantiegeber ist jeweils derjenige, welcher das Garantieversprechen mit Garantiebedingungen abgibt, diese legt er selbst fest. Das sind üblicherweise die Hersteller. Der Verkäufer gibt keine Garantie.


    Gewährleistungsgeber ist der Vertragspartner, sprich Verkäufer. Dieser muß bei Neuwaren für 24 Monate gewährleisten, dass die Waren BEI ÜBERGABE mängelfrei ist/war. In den ersten 24 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein aufgetretener Mangel schon bei Übernahme vorlag.


    Aber..... Nach 12 Monate tritt die Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.


    Alles andere ist Laiengeschwätz und falsch.


    T

    Moin, wir haben das Problem, das nach der Benutzung des Waschbeckens ,nach dem hochklappen immer Wasser die Wand runterläuft.

    Ist das bei Euch auch so ?

    In der Facebookgruppe zum Maxiavan 680 https://www.facebook.com/groups/894343352172798/ gibt es einen äußerst kreativen Bastler @Lothar Hüller. Er hat schon so einige interessante Gadgets entwickelt, welche er dort anbietet. Unter anderem auch eine Tropfkante für das Klappbecken. Das hilft auch sehr, nicht in Bezug auf das schlechte ablaufen. Sondern gegen die Tropferei beim Klappen.

    Mittlerweile sind schon deutlich mehr als 130 Mitglieder dabei.

    Garantie blieb weiterhin bestehen. Auf die Luftfederung, weil 1 Jahr später eingebaut, auch 1 Jahr länger.

    Die Fahrzeug Garantie bleibt unbeeinträchtigt. So weit richtig. Teil 2 ist falsch. Nachträgliche Werkstattleistungen haben nichts mit einer Herstellergarantie zu tun. Darauf gibt der Händler 24 Monate Gewährleistung . Es verlängert sich nichts. Es ist ein eigenständiges Auftrag.


    Edit by MOD

    Darauf achten, dass man den eigenen neuen Text nicht mit in das Zitat schreibt.