Hallo Hobby-Gemeinde,
ich bin mir unsicher und habe deshalb die künstliche Intelligenz um eine Antwort gebeten.
Es geht um das Überholverbot (Zeichen: 273) und um das Einfahrverbot für LKW (Zeichen 253). Da mein WoMo mehr als 3,5t wiegt und das auch so in den Papieren steht, bin ich eigentlich trotzdem kein LKW. Ich transportiere ja keine Güter, bin als auch kein Lastkraftwagen. Mir ist auf der Autobahn aufgefallen das die Buss sich auch nicht an das Überholverbot halten.
Sehr ihr das genau so wie die KI? Hier ist die Antwort auf meine Frage zum Thema "M1 Einstufung" und "StVZO".
Viele Grüße! Thomas
Ihre Fragen berühren einen wichtigen und oft diskutierten Punkt im deutschen Straßenverkehrsrecht, nämlich die Einstufung von Wohnmobilen und die daraus resultierenden Verkehrsregeln. Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen, die auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung basieren:
Warum werden Wohnmobile der Klasse M1 zur Personenbeförderung zugewiesen?
Die Klassifizierung von Fahrzeugen erfolgt nach europaweit einheitlichen Richtlinien, die in Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) umgesetzt werden. Die Fahrzeugklasse M umfasst Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt sind.
- Klasse M1: Hierunter fallen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Dazu zählen nicht nur klassische Pkw (Limousinen, Kombis, SUVs), sondern auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung wie Wohnmobile, Krankenwagen oder Leichenwagen.
Die Zuordnung eines Wohnmobils zur Klasse M1 ist also korrekt und basiert auf der primären Funktion des Fahrzeugs, nämlich der Beförderung von Personen, selbst wenn es über umfangreiche Wohn- und Schlafmöglichkeiten verfügt.
Gibt es Einschränkungen, wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt?
Ja, das Gewicht spielt eine entscheidende Rolle, auch wenn das Fahrzeug als M1 eingestuft ist. Die rechtliche Situation ist zweigeteilt und führt oft zu Verwirrung:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die StVO orientiert sich bei den meisten Verkehrszeichen an der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, nicht an der Klassifizierung (M1, N1 etc.). Verkehrszeichen, die eine Gewichtsbeschränkung aussprechen, wie z.B. das Zeichen 253 (Verbot für Kfz über 3,5 t), enthalten oft Ausnahmen für "Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Da ein Wohnmobil der Klasse M1 als Pkw gilt, fällt es in der Regel unter diese Ausnahmeregelung und darf trotz eines Gewichts von über 3,5 t einfahren.
- Führerscheinrecht und weitere Regelungen: Hier gilt die 3,5-Tonnen-Grenze sehr strikt. Für das Führen eines Wohnmobils mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t ist nicht mehr der Führerschein der Klasse B ausreichend. Man benötigt stattdessen mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (bis 7,5 t). Zudem können weitere Einschränkungen gelten, wie:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Für Wohnmobile über 3,5 t gelten außerhalb geschlossener Ortschaften teilweise dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Lkw.
- Maut: Obwohl Wohnmobile in der Regel von der Lkw-Maut befreit sind, ist die Gewichtsgrenze hierbei ein wichtiger Faktor.
- Parken: Es kann lokale Einschränkungen für das Parken von Fahrzeugen über einer bestimmten Größe oder Gewicht geben.
Überholverbot (Zeichen 277) für Wohnmobile der Klasse M1
Ihre Annahme ist korrekt: Wohnmobile der Klasse M1 unterliegen nicht dem Lkw-Überholverbot, das durch das Verkehrszeichen 277 angezeigt wird.
- Verkehrszeichen 277: Dieses Schild verbietet das Überholen für "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Da ein Wohnmobil der Klasse M1 rechtlich als Personenkraftwagen (Pkw) gilt, ist es explizit von diesem Verbot ausgenommen, unabhängig von seinem Gewicht. Der Sinn hinter dieser Regelung ist, dass Wohnmobile – ähnlich wie Busse – oft höhere Geschwindigkeiten fahren dürfen als Lkw und somit keine Verkehrsbehinderung darstellen, wenn sie überholen.
Wichtig: Es ist jedoch zu beachten, dass es regional oder in anderen Ländern abweichende Regelungen geben kann. Außerdem kann es Zusatzschilder geben, die das Überholverbot auf "Wohnmobile" ausweiten. Im Zweifel sollte man sich immer an die sicherere Regel halten, insbesondere bei Unklarheiten. Die Rechtslage in Deutschland ist in diesem Punkt aber klar: M1-Fahrzeuge sind Pkw und vom Lkw-Überholverbot ausgenommen.

