Das LKW Überholverbot gilt nicht für Wohnmobile, auch wenn sie schwerer als 3,5t sind?

Partner:
Feiertag?
  • Hallo Hobby-Gemeinde,

    ich bin mir unsicher und habe deshalb die künstliche Intelligenz um eine Antwort gebeten.


    Es geht um das Überholverbot (Zeichen: 273) und um das Einfahrverbot für LKW (Zeichen 253). Da mein WoMo mehr als 3,5t wiegt und das auch so in den Papieren steht, bin ich eigentlich trotzdem kein LKW. Ich transportiere ja keine Güter, bin als auch kein Lastkraftwagen. Mir ist auf der Autobahn aufgefallen das die Buss sich auch nicht an das Überholverbot halten.


    Sehr ihr das genau so wie die KI? Hier ist die Antwort auf meine Frage zum Thema "M1 Einstufung" und "StVZO".


    Viele Grüße! Thomas


    Ihre Fragen berühren einen wichtigen und oft diskutierten Punkt im deutschen Straßenverkehrsrecht, nämlich die Einstufung von Wohnmobilen und die daraus resultierenden Verkehrsregeln. Hier sind die Antworten auf Ihre Fragen, die auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung basieren:

    Warum werden Wohnmobile der Klasse M1 zur Personenbeförderung zugewiesen?

    Die Klassifizierung von Fahrzeugen erfolgt nach europaweit einheitlichen Richtlinien, die in Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) umgesetzt werden. Die Fahrzeugklasse M umfasst Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt sind.

    • Klasse M1: Hierunter fallen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Dazu zählen nicht nur klassische Pkw (Limousinen, Kombis, SUVs), sondern auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung wie Wohnmobile, Krankenwagen oder Leichenwagen.

    Die Zuordnung eines Wohnmobils zur Klasse M1 ist also korrekt und basiert auf der primären Funktion des Fahrzeugs, nämlich der Beförderung von Personen, selbst wenn es über umfangreiche Wohn- und Schlafmöglichkeiten verfügt.

    Gibt es Einschränkungen, wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt?

    Ja, das Gewicht spielt eine entscheidende Rolle, auch wenn das Fahrzeug als M1 eingestuft ist. Die rechtliche Situation ist zweigeteilt und führt oft zu Verwirrung:

    1. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die StVO orientiert sich bei den meisten Verkehrszeichen an der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, nicht an der Klassifizierung (M1, N1 etc.). Verkehrszeichen, die eine Gewichtsbeschränkung aussprechen, wie z.B. das Zeichen 253 (Verbot für Kfz über 3,5 t), enthalten oft Ausnahmen für "Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Da ein Wohnmobil der Klasse M1 als Pkw gilt, fällt es in der Regel unter diese Ausnahmeregelung und darf trotz eines Gewichts von über 3,5 t einfahren.
    2. Führerscheinrecht und weitere Regelungen: Hier gilt die 3,5-Tonnen-Grenze sehr strikt. Für das Führen eines Wohnmobils mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t ist nicht mehr der Führerschein der Klasse B ausreichend. Man benötigt stattdessen mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (bis 7,5 t). Zudem können weitere Einschränkungen gelten, wie:
      • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Für Wohnmobile über 3,5 t gelten außerhalb geschlossener Ortschaften teilweise dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für Lkw.
      • Maut: Obwohl Wohnmobile in der Regel von der Lkw-Maut befreit sind, ist die Gewichtsgrenze hierbei ein wichtiger Faktor.
      • Parken: Es kann lokale Einschränkungen für das Parken von Fahrzeugen über einer bestimmten Größe oder Gewicht geben.

    Überholverbot (Zeichen 277) für Wohnmobile der Klasse M1

    Ihre Annahme ist korrekt: Wohnmobile der Klasse M1 unterliegen nicht dem Lkw-Überholverbot, das durch das Verkehrszeichen 277 angezeigt wird.

    • Verkehrszeichen 277: Dieses Schild verbietet das Überholen für "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

    Da ein Wohnmobil der Klasse M1 rechtlich als Personenkraftwagen (Pkw) gilt, ist es explizit von diesem Verbot ausgenommen, unabhängig von seinem Gewicht. Der Sinn hinter dieser Regelung ist, dass Wohnmobile – ähnlich wie Busse – oft höhere Geschwindigkeiten fahren dürfen als Lkw und somit keine Verkehrsbehinderung darstellen, wenn sie überholen.

    Wichtig: Es ist jedoch zu beachten, dass es regional oder in anderen Ländern abweichende Regelungen geben kann. Außerdem kann es Zusatzschilder geben, die das Überholverbot auf "Wohnmobile" ausweiten. Im Zweifel sollte man sich immer an die sicherere Regel halten, insbesondere bei Unklarheiten. Die Rechtslage in Deutschland ist in diesem Punkt aber klar: M1-Fahrzeuge sind Pkw und vom Lkw-Überholverbot ausgenommen.

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Mein Womo hat auch M1 im Schein drin stehen - hier darf man aber trotzdem nur 60 fahren. ;)

    Hat wahrscheinlich mit der Kombi von Schild und Symbol zu tun.

    Gruß
    Conny und Werner


    Hobby Optima de luxe T70E - 4500KG max. Gesamtgewicht / HA 2600KG - VA 2300KG

    Einmal editiert, zuletzt von WCDHE ()

  • Hallo Allerseits ,

    Ich fahre selbst mit 3,85t und halte mich an das Überholverbot für LKW.


    Ja, für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,85 Tonnen gilt das Überholverbot für Lkw.

    Hier sind die entscheidenden Punkte:

    * Gewicht als Kriterium: In Deutschland ist die maßgebliche Grenze für das Überholverbot für Lkw nicht die Fahrzeugart, sondern das zulässige Gesamtgewicht. Das Verkehrszeichen 277, das das Überholverbot anzeigt, gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen.

    * Wohnmobile über 3,5t: Da Ihr Wohnmobil mit 3,85 Tonnen über dieser Grenze liegt, fällt es unter diese Regelung. Es wird in diesem Fall verkehrsrechtlich wie ein Lkw behandelt, auch wenn es als Wohnmobil zugelassen ist.

    * Ausnahmen: Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Pkw und Kraftomnibusse.

    * Konsequenzen: Wenn Sie das Überholverbot missachten, können Sie mit einem Bußgeld und unter Umständen auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Sobald Ihr Wohnmobil die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet, müssen Sie die speziellen Verkehrsregeln für schwere Fahrzeuge beachten, zu denen auch das Überholverbot gehört.


    Es bleibt also irgendwie offen, aber wenn ich mich daran orientiere, fahre ich günstiger. Jedes Überholverbot hat mal ein Ende

    Gruß Ingo

  • In Deutschland bist du LKW, meines Wissens aber nicht in der Schweiz und Österreich

    Optima On Tour Edition V65GE, EZ 6/20, 3,85t, 165 PS, 4CVollluftfederung Goldschmitt, 2* LiFePO4 120Ah Berger, Duocontrol CS, Kamera Dometic Perfekt view RVS 794, Booster VCC 121230

  • Mein Womo hat auch M1 im Schein drin stehen - hier darf man aber trotzdem nur 60 fahren. ;)

    Hat wahrscheinlich mit der Kombi von Schild und Symbol zu tun.

    Hallo,

    die Einordnung von M1 bedeutet, das man Personen befördert. Wenn "N" drin steht dann befördert man Güter. Wir befördern aber keine Güter, sondern Menschen. Daher sind wir M1 und und eben nicht N (LKW)

    Auf dem Schild sind Busse inbegriffen, die Menschen befördern, daher sehe ich das auch so, das man hier max. 60 fahren darf. Im Zweifel halte ich mich immer an das niedrigste Gebot.


    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • In Deutschland bist du LKW, meines Wissens aber nicht in der Schweiz und Österreich

    Du bist nicht grundsätzlich mit deinem Wohnmobil ein LKW, das steht vermutlich auch in deinem Schein. Das KBA legt fest, in welcher Klasse man eingruppiert wird. Bei mir steht M1. Die Kennzeichen werden auch diesen Gruppen zugewiesen.

    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallo Ingo,

    beim Gewicht, da stimme ich dir zu. Aber: Es gibt bei diesem Schild die Ausnahme, wie ich es oben schon beschrieben habe. Deshalb überholen auch riesige Busse, die Personen befördern, obwohl ein LKW Überholverbot gilt. Das sind ja auch keine LKW, nur weil diese 15 Tonnen wiegen.

    Hast du schon mal einen Reisebus auf der rechten Spur im Stau gesehen, der sich hinter den LKW einreiht? Die Fahrer missachten doch nicht alle absichtlich ein Überholverbot. Oder doch?

    Aus diesem Grund habe ich auch die Diskussion angestoßen, da ich mir auch nicht sicher bin. Ich habe mich bisher immer an das Verbot gehalten.

    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallo Andreas,


    im Grunde richtig mit Frankreich.

    In Frankreich wird die Unterscheidung zwischen gewerblichen Gütertransport und privater Personen Beförderung gemacht. Also Wohnmobile mit mehr als 3,5t zGG. fallen nicht unter dieses Überholverbot. Tempolimit auf der Autobahn 110 km/h. Außer es sollten Gewichtsangaben mit den Schildern verbunden sein. Dann gelten die auch für Wohnmobile, wenn diese das angegebene Gewicht überschreiten.


    VG Oliver

    Elke und Oliver mit einem Goldi(gen) Cooper(+04.22). Nun mit einem goldigen Rocky.
    T70GE, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 150 PS, HY4, 100W Solar, 150 Ah LiFePo4, GS Route Comfort mit M11 VA, GS ZLF HA.

  • Guten Morgen allerseits,

    Ich war dann mal am ADAC Stand auf der Messe. Nachdem man mich irgendwann zum richtigen Kollegen durch gereicht hatte hieß es dann:

    In Deutschland gelten Fahrzeuge über 3,5t , unabhängig vom Eintrag M1, als LKW. Somit gelten die entsprechenden Verkehrszeichen auch für Wohnmobile über 3,5t, ausser es gibt ein Zusatzschild wie zum Beispiel: ab 7,5t.

    Bei meinem WoMo steht in den Papieren M1. Durch die Auflastung auf 3850kg wird daraus automatisch die Einstufung M2, auch wenn das M2 nicht in den Papieren eingetragen ist.

    Mein Fazit, ich fahre lieber 100km/h und halte mich ans Überholverbot. Letztlich fahre ich in Urlaub und bin nicht auf der Flucht. :)))

    Grüße Ingo

  • Hallo zusammen,

    also, ich finde das nicht hilfreich, das jemand vom ADAC das so mitteilt.


    Mein Wohnmobil ist kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung. So steht es im Fahrzeugschein. Das habe ich mir nicht ausgedacht, das wurde vom KBA so festgelegt. Und das gilt im Übrigen europaweit.


    Es macht Sinn, das an einer Steigung ein Schwerlasttransport auf der rechten Spur gehalten wird, damit sich keine gefährdenden Situationen ergeben. Die wiegen bis zu 40 Tonnen und schaffen den Berg manchmal nur mit 40 km/h.
    Aber die meisten Wohnmobile schaffen eine deutlich höhere Geschwindigkeit.


    Es geht mir nicht um die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h, die ich für absolut sinnvoll halte. Es geht mir insbesondere um das Verkehrszeichen "Überholverbot für LKW".


    Wurde schon jemand von euch wegen eines Überholverbotes rausgewunken?



    Es gab 2018 bereits eine Petion, die mit diesem Thema beschäftigt war.
    Dazu gab es die folgende Rückmeldung:


    Guido Zielke, Leiter der Abteilung Straßenverkehr

    HAUSANSCHRIFT

    Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn

    POSTANSCHRIFT

    Postfach 20 01 00, 53170 Bonn

    TEL +49 (0)228 99-300-4002, FAX +49 (0)228 99-300-4097

    UAL-LA2@bmivi.bund


    Bezug: Ihr Schreiben vom 12.04.2018 - Pet 1-19-12-9213-004719

    Aktenzeichen: LA 22/7332.2/39/2995657

    Datum: Bonn, Y.05.2018


    Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29:05.2017 B8) wurden das Zu-satzzeichen „Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen" (Zeichen 1024-19) und die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 277 „Von dem Uberholverbot können auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t auf Steigungsstrecken ausgenommen werden, auf denen der durch die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO eingeräumte Geschwindigkeitsvorteil besonders zum Tragen kommt" in die VwV-StVO aufgenommen.




    Es fehlt eigentlich nur das Schild und das scheint den Komunen zu teuer zu sein.


    Die KI hat das hier ausgespuckt:

    Die Rolle des KBA und der EG-Fahrzeugklassen

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt Statistiken und verwaltet das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR). Die EG-Fahrzeugklasse (z.B. M1, N1, etc.) ist eine Typisierung, die der Fahrzeughersteller festlegt. Ein Fahrzeug der Klasse M1ist beispielsweise ein Personenkraftwagen (Pkw), während N-Fahrzeuge Nutzfahrzeuge für den Gütertransport sind. Obwohl ein Fahrzeug als M1 eingestuft ist, können bestimmte Regelungen für LKW gelten, wenn es die 3,5t-Grenze überschreitet oder zu bestimmten Zwecken eingesetzt wird.

    • Beispiel Wohnmobile: Ein Wohnmobil, das als Fahrzeug der Klasse M1 (Pkw mit besonderer Zweckbestimmung) eingestuft ist und eine tzGm von über 3,5t hat, ist in der Regel von der LKW-Maut ausgenommen, da es nicht für den Gütertransport verwendet wird. Es unterliegt jedoch den Vorschriften für schwere Fahrzeuge, wie zum Beispiel bei der Fahrerlaubnis oder der Geschwindigkeitsbegrenzung.

    Viele Grüße! Thomas


    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallöchen,

    Es ist also eigentlich klar geregelt das unsere etwas dickeren Womos zweierlei bewertet werden.

    Zum einen zahlen wir keine Maut weil wir keine Güter transportieren, zum anderen sind wir aber schwerer als 3,5t und fallen unter die Lkw Regelungen was Überholverbote angeht.

    Eine Hilfe wäre es auf jeden Fall wenn die Länder oder Kommunen oder wer auch immer zuständig ist, seine bereits jetzt möglichen Ausnahmen auch zur Anwendung bringen würde.

    Ein Zusatzschild wie zb.: ab 7,5t oder ausgenommen Wohnmobile.

    Interessant wäre doch zu wissen die Polizei uns einstuft. Die müsste ja eine evtl. Missachtung ja bewerten.

    Gruß Ingo

  • Moin,

    die Polizei wird sich sicherlich grundsätzlich nach den gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften richten. Soll heißen: fehlen die Zusatzschilder ist ein WoMo, das lt. Fahrzeugschein mehr als 3,5 t hat, als Lkw einzustufen. Abwägungen, ob die zuständige Straßenverkehrsbehörde evtl. Geldsorgen hat und deswegen keine Zusatzschilder anbringen läßt, dürften wohl kaum gemacht werden. Dies schließt natürlich ein "Good will" auf Polizeiseite nicht aus.
    Grüße

  • Hallo Leute,


    das Schild heißt Überholverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zGG. Nicht Überholverbot für LKW.


    Nur weil es umgangssprachlich Überholverbot für LKW genannt wird ist es nicht richtig.


    Sollten eigentlich alle beim Erwerb des Führerscheins gelernt haben.


    VG Oliver

  • Hallo Oliver,

    die Definition ist:

    Deutsch: Zeichen 253 – Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


    Mein Wohnmobil ist ein Personenkraftwagen, zur Beförderung von Menschen, Klasse M1.

    Mein Wohnmobil ist kein Transporter oder Lastkraftwagen für den Güterverkehr. Personenkraftwagen und tonnenschwere Reisebusse (Linienbusse) sind doch ausgeschlossen.




    Viele Grüße!

    Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallo,

    das Thema läßt mir keine Ruhe.

    Jetzt habe ich noch ein Video gefunden, von einem Fahrlehrer?

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Er erklärt, dass Kraftomnibusse und PKW ((Personen KraftWagen) ausgenommen sind, auch wenn sie mehr als 3,5t wiegen.


    Wohnmobile: Die Klasse M1 ist laut Definition ein Kraftfahzeug für Personen, bis zu acht Sitzplätzen.


    Kennt jemand einen Fahrlehrer?


    Ich werde bei nächster Gelegenheit mal eine Polizisten fragen.


    Viele Grüße!

    Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Meinst du wirklich, dass deine Meinung oder Auslegung im Ernstfall irgendeine Ordnungskraft interessiert?

    Genauso kannst du begründen dass die Erde eine Scheibe ist und die Reptiloiden unter uns leben. Auch dafür findest du genug "Beweise" im Netz.

    Die Rechtslage ist offiziell geklärt und definiert, egal was du daraus machen willst. Sorry

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von andreas.f ()

  • Hallo Thomas,

    Die StVO kennt keine Definition des Wohnmobils. Aber in der Anlage XXIX (gehört zum §20 Abs. 3 Satz 4) der StVZO es gibt es - unter Bezug auf damit 2006 (?) in nationales Recht überführten EG-Fahrzeugklassen - eine solche, zu finden unter Abschnitt 1 Punkt 5.1. Die Aufzählung, was da benötigt wird, ist hier eher weniger interessant, nur fallen diese dort gelisteten Objekte unter „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ und damit zwar (hier) M1, aber halt kein PKW im Sinne dieser Überholverbotsregelung aus der StVO.



    Aus Hentschel/König/Dauer „Straßenverkehrsrecht 45. Auflage 2019“ zu §5 StVO Randziffer 36c Zeichen 277:


    „Das Überholverbot gilt auch für Wohnmobile mit zulässigem Gesamtgewicht über 3.5t (Bra DAR 93 478, Jagow VD 82 21, Berr 430)



    Bra = OLG Braunschweig


    DAR = Deutsches Autorecht, hier Jahrgang 1993, Seite 478)



    Jagow = Kommentar zum Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht


    VD = Verkehrsdienst München, Jahrgang 1982, Seite 21



    Berr = Wolfgang Berr, Wohnmobile und Wohnanhänger, 1985, Seite 430 (Beck)


    VG Oliver

  • Moin, frage doch lieber ein Anwalt für Verkehrsrecht, der weiß es 100%. Die Polizei weiß nicht alles und jeder Polizist sieht es auch anders und Fahrlehrer wissen auch nicht immer alles. Ansonsten ist auch meine Info, daß, wenn dein Camper mehr als 3,5t wiegt und kein extra Schild mit Hinweis auf Wohnmobile ausgenommen, du nicht überholen darfst.

    Gruß Stephan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!