"Möglicher Verstoß gegen Verbote und Beschränkungen
Produktsicherheit"
Soll jetzt durch derartige Kleinigkeiten den Bestellern das Leben so schwer gemacht werden, diesen Import zu unterbinden??
Hallo Heinz- Günther,
es gibt im Haftungsrecht den Begriff des "in den Verkehr bringen". Egal, was Du auf dem europäischen Markt in den Verkehr bringst, Du haftest dafür. Dafür, das es den technischen Vorschriften entspricht und dafür, das dadurch kein Schaden eintritt, weil der Benutzer z.B. die Bedienungsanleitung nicht verstehen kann.
Ich halte solche Vorschriften - gerade bei technischen Produkten - für sehr sinnvoll. Ich bin auch gerne bereit, ein paar Euro mehr auszugeben, wenn ich die Gewissheit habe, dass das Produkt durch den Importeur auf seine Konformität überprüft und die Bedienungsanleitung übersetzt wurde.
Aus meiner Sicht ist es nur zu begrüßen, dass der Zoll in einer Zeit, in der jeder meint, er könne dank Internet sein eigener Importeur sein, besonders darauf achtet.

