Hallo Thomas,
vielen Dank für deinen sachlichen Kommentar.
Könnt ihr bitte noch mal den ersten Post lesen?
Gut, machen wir das doch nochmal zusammen.
Der Themenstarter schreibt:
wir haben uns einen DT im September beim Hobby Händler als Neuwagen gekauft.
Das wird auch durch seine Datumsangaben bestätigt. Es handelt sich also um ein
Neufahrzeug aus September 2025. Dementsprechend ist das Fahrzeug noch in der gesetzlichen Gewährleistung. Mir ist keine Regelung bekannt diese Gewährleistung auszuhebeln. Gewährleistung ist immer höherwertig als eine dazu gekaufte Garantie. also hätte man damit den besseren Schutz.
Jetzt mussten wir zur Reparatur zur örtlichen VW Werkstatt und die sagte nun, die VW Neuwagengarantie ist erloschen, da unser DT aus 2023 ist.
Hier spricht der Themenstarter vom Übergabedatum zum Ausbauer Hobby,
also vom Gefahrenübergang vom Hersteller zum Käufer. Das ab da die Gewährleistungszeit los läuft ist hier im Forum jedem bekannt da es diese Fälle schon häufiger gab. Das bei der weitergabe an den Endkunden VW davon unterrichtet werden muss ist ja nun auch nix neues. Du selber schreibst ja:
dein Händler hat das Übergabedatum leider nicht an VW gemeldet.
Um eine Garantie kann es sich in diesem Fall nicht handeln.
Eine Neuwagengarantie schließt bei VW immer an der gesetzlichen Gewährleistung nach 2 Jahren an.
Alles andere wäre ja auch unsinnig da man sonst doppelt Versichert wäre. Allein die zeitlichen Angaben des Themenstarters schließ aber schon die Anschlussgarantie aus da es diese nur für mindestens 1 Jahr gibt und dann noch aktiv wäre.
D.h. Stefan und ich liegen mit der Vermutung auf "Gewährleistung" statt Garantie richtig wenn die Angaben des Themenstarters korrekt sind.
Im übrigen hast du ja meine Argumentation aufgegriffen und für deinen Kommentar weiterverwendet. Das du, obwohl du meine Argumentation weiterverwendest, jetzt behauptest wir würden falsch liegen und den Post nicht vernünftig lesen grenzt ja schon an Heuchelei.
Also liegen Stefan und ich nicht falsch und haben auch nichts falsch interpretiert oder überlesen.
Das du zu früh zu Inspektion musstest ist im übrigen dein eigener Fehler. Wir haben im Kaufvertrag festhalten lassen das sowohl der Ölgüteintervall wie auch der Inspektionsintervall auf 0 zurückzusetzen sind. Das hätte dir dann 800€ gespart.
LG Kurt