.....das wird nix. Da müsste erst einmal geklärt werden wie ein Fußgänger feststellen soll wie schnell er ist. Weiterhin dürften die meisten "Verstöße" dann
von spielenden Kindern begangen werden die man eh nicht haftbar machen kann.
LG Kurt
.....das wird nix. Da müsste erst einmal geklärt werden wie ein Fußgänger feststellen soll wie schnell er ist. Weiterhin dürften die meisten "Verstöße" dann
von spielenden Kindern begangen werden die man eh nicht haftbar machen kann.
LG Kurt
Hallo zusammen,
ich habe jetzt auch die Rückmeldung von Knaus zu unserem Fahrradträger und der Rückwand des Wohnmobils.
Knaus gibt eine Gesamtbelastung der Rückwand von 60KG an. D.h. abzüglich der 18Kg des Trägers bleiben dann noch 42Kg für unsere E-Bikes. Das ist dann ja mal deutlich zu wenig. Interessanter Weise habe ich beim Verkaufsgespräch unseres WOMO explizit darauf hingewiesen das die Traglast der Rückwand geprüft werden muss.
Hat der Verkäufer (Caravan Center Bocholt) dann auch umgehend gemacht und telefonisch den Werkstattmeister kontaktiert. Antwort,.....klar geht das, das machen wir schon immer so.
Jetzt berät Caravan Center Bocholt gerade über eine Lösung wie wir doch noch die vertraglich zugesicherten 60Kg Nutzlast des Fahrradträgers bekommen.
Ich werde berichten.......
LG Kurt
Hallo Andreas,
Kurt VW hat nichts mit der Gewährleistung am Hut. Gewährleistungspflichtig ist der Verkäufer.
Richtig ! Das hatte ich oben ja auch bereits geschrieben.
Für ALLE Gewährleistungsfälle ist dein Verkäufer der Ansprechpartner,....auch für die des Basisfahrzeuges.
Im übrigen habe ich für alle meine Kommentare schon den Link der Verbraucherzentrale eingefügt damit man das nachlesen kann
LG Kurt
Hallo Thomas,
vielen Dank für deinen sachlichen Kommentar.
Könnt ihr bitte noch mal den ersten Post lesen?
Gut, machen wir das doch nochmal zusammen.
Der Themenstarter schreibt:
wir haben uns einen DT im September beim Hobby Händler als Neuwagen gekauft.
Das wird auch durch seine Datumsangaben bestätigt. Es handelt sich also um ein
Neufahrzeug aus September 2025. Dementsprechend ist das Fahrzeug noch in der gesetzlichen Gewährleistung. Mir ist keine Regelung bekannt diese Gewährleistung auszuhebeln. Gewährleistung ist immer höherwertig als eine dazu gekaufte Garantie. also hätte man damit den besseren Schutz.
Jetzt mussten wir zur Reparatur zur örtlichen VW Werkstatt und die sagte nun, die VW Neuwagengarantie ist erloschen, da unser DT aus 2023 ist.
Hier spricht der Themenstarter vom Übergabedatum zum Ausbauer Hobby,
also vom Gefahrenübergang vom Hersteller zum Käufer. Das ab da die Gewährleistungszeit los läuft ist hier im Forum jedem bekannt da es diese Fälle schon häufiger gab. Das bei der weitergabe an den Endkunden VW davon unterrichtet werden muss ist ja nun auch nix neues. Du selber schreibst ja:
dein Händler hat das Übergabedatum leider nicht an VW gemeldet.
Um eine Garantie kann es sich in diesem Fall nicht handeln.
Eine Neuwagengarantie schließt bei VW immer an der gesetzlichen Gewährleistung nach 2 Jahren an.
Alles andere wäre ja auch unsinnig da man sonst doppelt Versichert wäre. Allein die zeitlichen Angaben des Themenstarters schließ aber schon die Anschlussgarantie aus da es diese nur für mindestens 1 Jahr gibt und dann noch aktiv wäre.
D.h. Stefan und ich liegen mit der Vermutung auf "Gewährleistung" statt Garantie richtig wenn die Angaben des Themenstarters korrekt sind.
Im übrigen hast du ja meine Argumentation aufgegriffen und für deinen Kommentar weiterverwendet. Das du, obwohl du meine Argumentation weiterverwendest, jetzt behauptest wir würden falsch liegen und den Post nicht vernünftig lesen grenzt ja schon an Heuchelei.
Also liegen Stefan und ich nicht falsch und haben auch nichts falsch interpretiert oder überlesen.
Das du zu früh zu Inspektion musstest ist im übrigen dein eigener Fehler. Wir haben im Kaufvertrag festhalten lassen das sowohl der Ölgüteintervall wie auch der Inspektionsintervall auf 0 zurückzusetzen sind. Das hätte dir dann 800€ gespart.
LG Kurt
Hallo Janimaxi,
du meinst "Gewährleistung" nicht Garantie.
Das findest du unter BGB §439.
Für der Gewährleistung zählt der Tag der Erstzulassung, zumindest lt. aktueller Rechtsprechung. Wenn euer Fahrzeug lt. Kaufvertrag ein Neufahrzeug ist und vorher noch nie zugelassen war gilt der Tag der Erstzulassung. Das dies bei VW korrekt hinterlegt wird liegt in der Zuständigkeit deines Verkäufers.
Für ALLE Gewährleistungsfälle ist dein Verkäufer der Ansprechpartner,....auch für die des Basisfahrzeuges. Wenn VW die Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verweigert muss dein Verkäufer die Kosten übernehmen.
Wichtig: In jedem Fall alles schriftlich machen. An Telefonate oder Absprachen kann sich später Niemand mehr erinnern.
Um zukünftig Ärger aus dem Weg zu gehen muss sich dein Verkäufer zwingend um die Eintragung bei VW kümmern.
LG Kurt
P.S. Auch für den Weg zur Werkstatt aufgrund einer Nacherfüllung muss dein Verkäufer bezahlen.
Hallo Ralf,
Durch stöbern bin ich jetzt auch auf Wechselrichter mit Ladegerät und MPPT Laderegler gestoßen, bei denen alles in einem Gerät ist (z.B. Ective SSI 15).
Geräte mit mehreren Funktionen zu nutzen ist, bei Systemen die auf Ausfallsicherheit getrimmt sein sollten, nie eine gute Idee. Im schlimmsten Fall fällt dann alles auf einmal aus wenn dein Gerät einen defekt hat. Weiterhin musst du dann auch mit einem erhöhten Standbystrom rechnen. Wechselrichter die nicht permanent benötigt werden sollten auch über einen entsprechenden Batterietrennschalter abschaltbar angeschlossen werden.
Ich würde also immer auf Geräte mit Einzelfunktionen zurückgreifen.
Dein Wechselrichter sollte ca. 30% Überdimensioniert sein.
Die benötigten Vergleichswerte zur Dimensionierung sind Leistung = Watt oder
Leistung = VA. VA Angaben sind bei Ohmschen Widerständen das selbe wie Watt.
Das kannst du schon aus der Leistungsformel P = U*I ableiten. Auf die Einheiten reduziert ergibt das W = V*A. Nennenswerte Abweichungen zwischen VA und W aufgrund irgendwelcher kapazitiver oder induktiver Lasten brauchst du im Wohnmobilbau nicht zu berücksichtigen es sei denn du würdest Großverbraucher wie eine Klimaanlage oder Bohrmaschinen über den
Wechselrichter betreiben. Wechselrichter immer als Sinuswechselrichter auslegen, keine modifizierte Sinuswelle verwenden. 12V Leitungen am Wechselrichter ruhig überdimensionieren da Wechselrichter sehr empfindlich auf Spannungsabfälle reagieren.
Und für mich zum Verständnis: Wenn ich das Dometic smp439 raus mache und gegen z.b. das o.g. ective tausche, wird die Starterbatterie immer noch bei Landstrom geladen, wenn die Aufbaubatterie voll ist, oder?
Deine Starterbatterie wird immer dann mitgeladen wenn die Aufbaubatterie einen festgelegten Ladezustand erreicht hat und fast voll ist. D.h. wie du die Aufbaubatterie lädst, Solar, Landstrom o.ä. spielt keine Rolle. Wenn die Aufbaubatterie voll ist wird über den Toptron auch die Starterbatterie mitgeladen. Eine zusätzliche Leitung zur Starterbatterie ist somit auch nicht notwendig.
Bei weiteren Fragen ruhig melden, dafür gibt es das Forum ja.
P.s.
Eine Diode in deinen Fön einzubauen ist ein ganz schlechte Idee......
LG Kurt
Wenn du das einfach mit einem Schalter überbrückst, dann erhält das Sigma auch z.B. folgendes Gerät:
Hallo Thomas,
daher hatte ich ja geschrieben, "Wechselschalter". So wird der Kühlschrank komplett vom D+ Strang getrennt und auf 12+ V gelegt.
Eine Diode würde man nur benötigen wenn man statt eines Wechselschalters nur einen normalen Schalter verwenden würde.
Das ist aber sowieso nicht zu empfehlen da ich nicht weiß wie der Toptron auf eine Fremdeinspeisung reagiert.
Also,....Wechselschalter dann ist gut.
LG Kurt
Hallo Stefan,
habe leider etwas vergessen;
Solltest du in deinem 2021 Modell bereits einen Dometic 10 o.ä. habe gilt das so wie beschrieben nicht. Bei unserem 10er sind die Kontakte bereits ab Werk gebrückt.
In dem Fall muss du einfach nur das D+ direkt an der Kühlschrank Rückwand mit einem Wechselschalter auf 12V+ Versorgung der Aufbaubatterie legen. Beides befindet sich bereits im Anschlusskasten des Kühlschrankes.
Falls du die Trennung am Toptron vornimmst würdest du dem Kühlschrank die Stromversorgung abschalten die er aber für seine Elektronik benötigt.
LG Kurt
Hallo Stefan,
das D+ ist vom Werk aus negiert (D-) und kommt auf der Beifahrerseite unten aus der B-Säule. Dein Toptron macht dann aus dem D- ein verwendbares D+ Signal. Das kannst du auf dem Schaltplan in deinem Hobby Handbuch sehen.
Wir hatten auch den Kühli während der Fahrt ständig auf 12v damit er nicht bei jeder Pause aus geht. Dein Vorhaben ist sehr einfach. Auf der Platine des Toptron gibt es 2 Kontakte die überbrückt werden müssen wenn man einen Kompressorkühlschrank verwendet damit dieser immer läuft. Wenn du diese beiden Kontakte mit einem Schalter (Mind. 30A) überbrückst kannst du den Kühlschrank nach belieben auf Dauerbetrieb oder D+ schalten. Auf Leitungsquerschnitt achten, mind. 4mm².
Wie gut die Kühleistung auf 12V dann ist kannst du auf dem Kühlschrankschild ablesen. Das sind Leistungswerte und somit vergleichbar. Bei uns war die Kühlschrankleistung auf 230V=170W und auf 12V=170W. D.h. kein Unterschied.
Das auf Gas meist eine höhere Leistung konfiguriert ist liegt einfach daran das ein guter Teil der benötigten Wärme schon über das Abgas verloren geht.
LG Kurt
Hallo zusammen,
der Kühlschrank ist an dem Toptron angeschlossen. Der Toptron wird von der Aufbaubatterie versorgt. D.h. auch der Kühlschrank wird von der Aufbaubatterie versorgt. Das kann man schnell testen. Wenn man bei abgeschaltetem Motor das D+ des Kühlschrankes brückt dann wird auch auf 12V gekühlt bis die Aufbaubatterie leer ist. läuft der Motor ändert sich da nix. In diesem Fall wird die Aufbaubatterie nur nicht leer weil sie über die Lichtmaschine und dem Ladebooster ständig nachgeladen wird. Läuft der Motor muss man die Leistung des Kühlschranks und der anderen Verbraucher dann von der Ladeboosterleistung abziehen und kommt dann auf den effektiven Ladestrom.
LG Kurt
Hallo Thomas,
es gibt immer mehrere Wege nach Rom.
Ich selber habe auch einen Messshunt und 2 Akkus ohne BT.
Ich würde diese Konfiguration aus folgenden Gründen nicht mehr nehmen.
Warum kein Messshunt:
1. Bei BT kann ich bei jedem Akku den Zustand auslesen d.h.
- den Zellendrift, Zustand der einzelnen Zellen
- wann Balanciert werden muss und wann der Vorgang beendet ist
- Temperatur im Akku und nicht draußen am Kontakt
- Ladezustand jeden einzelnen Akkus
- Defekt oder Abschaltung eines Akkus
davon geht schon mal nix mit einem Messshunt. Geht bei einem Messshunt ein Akku in Störung merkst du das erst wenn es plötzlich nach der Häfte der Kapazität schon dunkel wird.
2. Der Verkabelungsaufwand ist höher,...wenn auch nur geringfügig.
3. Der Messshunt kostet extra und muss bereits bei der ersten Konfiguration
so groß bestellt werden das es für zukünftige Leistungen noch reicht.
4. Akkus mit BT kann man Konfigurieren. Bei Eco-Worthy kann z.B. der Kurzschlussstrom in der App frei konfiguriert werden. So kann das Akku auf seine eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Was soll ich mit einem Akku mit 150A Kurzschlussstrom wenn, wie bei uns, max. 25A benötigt werden. Das macht den Installationsaufwand sehr viel einfacher und günstiger. Meistens kann man dann die original Verkabelung nutzen und auf zusätzliche Sicherungen verzichten.
5. Ist das ein sehr einfaches System das von jedem (auch Nichttechniker) von uns Campern installiert und genutzt werden kann.
6. BT im BMS ist Autark und Herstellerunabhängig nutzbar. Eine Kommunikation mit anderen Geräten wie z.B. Ladegerät, Booster oder Wechselrichter ist nicht nötig.
7. Das BT des BMS gegen Fremdnutzung zu schützen ist nun auch lange bekannt
und kann durch Änderung des Passwortes unterbunden werden. zumindest Namenhafte Hersteller haben auf diese Problem schon vor Jahren reagiert.
Das Victron Bussystem möchte ich auf keinen Fall einbauen da man dann mehr oder Weniger auf deren Komponenten angewiesen ist. Das ist genauso schlimm wie das Zeugs von WCS. Bei mir wurden alle Teile so ausgesucht das diese unabhängig arbeiten und im Fall eines Defektes unkompliziert im Urlaub, auch gegen andere Marken, ausgetauscht werden können. Denn wir müssen uns ja nix vormachen, kaputt geht am WOMO ja nix zu Hause. Defekt entstehen immer im Urlaub und dort sollten die Geräte auch unkompliziert und Herstellerunabhängig ausgetauscht werden können.
Und zu guter letzt:
Am Anfang fand ich das auch interessant ständig auf den Stromverbrauch des Messshunts zu schauen. Mitlerweile kontrolliere ich das nur noch am Urlaubsbeginn,......ich weiss ja bereits das der Strom für uns reicht.
Jeder wie er möchte. Ich würde keine Messshunt mehr einbauen.
LG Kurt
Hallo Ralf,
hier mal einige Punkte die du beachten solltest.
1. Immer 2 Akkus verwenden
2. Die Akkus direkt nebeneinander, nicht unter beiden Sitzen verteilen
3. Akkus parallel mit gleicher Kabellänge und selben Querschnitt verkabeln.
Nicht diagonal wie es häufig erklärt wird.
4. Sicherungen, gut erreichbar, direkt hinter den Lifepo's (max.10 cm) so berechnen das eine Sicherung für den max. Verbrauch reicht. Falls nicht, Kabelquerschnitt nach dem Kurzschlussstrom des Akkus berechnen.
5. Wechselrichter oder andere Großverbraucher separat, direkt an den Batterien anschließen. Nicht über die Verteilung.
6. Akku mit BT verwenden. Keinen zusätzlichen Messshunt.
7. Akkus verwenden mit 5 Jahren Garantie, möglichst mit BMS das über BT konfiguriert werden kann wie z.B. Eco-Worthy 100Ah.
8. Ladebooster auf Lifepo umstellen.
9. Ladegerät auf Lifepo umstellen, falls möglich (z.B. Victron) Ladegrät als Stromversorger mit konstant 13,6V einstellen.
10. Kabel FLY-B 105° verwenden.
11. Plus Leitungen in Kabelschutzrohren verlegen.
12. Bei unserem GQ hatte ich damals eine Metall-Übergangsleiste zwischen den Sitzen. Darunter hatte ich die Kabel verlegt.
13. Akkus besser unter dem Fahrersitz. Sollte so ein Akku bei deinem GQ mal hochgehen kommst du besser aus dem Fahrzeug raus wenn die Akkus nicht unter dem Beifahrersitz sind.
14. Werkzeug wie z.B. Krimpzange ruhig kaufen. Die brauchst du in deinem WOMO Leben so häufig das sich das locker lohnt.
Kühlschrank mal mit zusätzlichem Lüfter über Thermostatschalter versuchen.
Vielleicht reicht das schon.
LG Kurt
Hallo Peter,
ich denke da gibt es auch keine gesetzliche Beschränkung. Für Fahrradträger auf der AK gibt es ja auch keine. Wir reisen eh nur mit 100 Km/h - 110 Km/h. Mir war nur wichtig die Sache geklärt zu haben. Firmen wie Thule, die nicht seit Jahren falsche Übersetzungen im Netz stehen haben, geben ja auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung vor. Die Systeme sind ja gleich.
Man muss sich das mal überlegen. Der Bericht von Promobil, indem auch schon die falsche Werte angegeben werden, ist schon 7 Jahre alt. Was muss Fiamma für eine Gammelfirma sein wenn sie 7 Jahre lang nicht merken das sie fehlerhafte Übersetzung in das Netz stellen? Ich bin gespannt ob Fiamma den Text überarbeitet oder einfach so lässt bis der nächste Kunde darüber stolpert.
LG Kurt
Hallo zusammen,
ich habe gerade die Antwort von Fiamma erhalten.
....wen man den Text in der FAQ richtig zerlegen würde dann dürfte man allein aufgrund der Tatsache das ein Fahrradträger angebracht wurde schon nur noch 90 Km/h fahren.
"Mit einem montierten Fahrradträger darf die Geschwindigkeit von 90 Km/h nicht überschritten werden".
Keine Ahnung was die sich dabei gedacht haben.
Die Papiere habe ich nochmal durchgelesen. Da steht nix dazu. In einer Bedienungsanleitung eines anderen Modells habe ich den Hinweis auf die empfohlene Geschwindigkeit von 90 Km/h gefunden. Wie gesagt,...das war ein anderes Modell. Man weiß ja auch nicht wer die FAQ pflegt und ob die sich überhaupt untereinander unterhalten.
Wir werden sehen. Ich werde bei dieser Firmenpolitik erst einmal die Finger von Fiamma Produkten lassen.
LG Kurt
Hallo Erich,
wegen der Belastbarkeit des Fahrzeuges oder Rückwand mache ich mir keine Sorgen. Thule hat bei einem vergleichbarem System keine Geschwindigkeitsbegrenzung an dem selben Fahrzeug mit der selben Rückwand. Außerdem wurde der Träger vom Händler montiert und steht im Kaufvertrag. Somit gilt die 10 Jahresgarantie auf Dichtigkeit. Weiterhin gibt es tausende Fahrzeuge die, bei richtiger Montage, lebenslang erfolgreich Fahrräder an der Rückwand transportieren. Der Hersteller bietet ebenso Fahrradträger ab Werk an unserem Fahrzeug an. Ich denke die werden wissen was sie tun.
Ich habe jetzt den Händler und Fiamma angeschrieben. Sollte das Fahrzeug tatsächlich durch den Träger auf 90 Km/h begrenzt sein darf sich der Verkäufer eine Lösung einfallen lassen.
Ich werde berichten......
LG Kurt
Hallo Peter,
es geht immer um Schadensersatzansprüche.
Was mich ärgert:
Fiamma wirbt gegenüber Thule mit 60 kg statt 50 kg Belastbarkeit.
Der Händler hat davon nichts erwähnt obwohl wir aus dem Grund (Geschwindigkeitsbegrenzung) extra keinen 4To gekauft haben.
Weder in der Montage noch der Bedienungsanleitung steht das.
Auch auf der Web-Seite bei unserem Carry 77 Lift steht kein Hinweis.
Erst wenn man unter Kundendienst "FAQ" schaut kommt dieser Hinweis.
Anfragen werden von Fiamma nicht gegenüber Privatkunden bearbeitet.
Ich habe 5 Händler angerufen, keiner wusste davon.
Hätten wir das gewusst hätten wir uns eine andere Möglichkeit überlegt.
Wenn wir jetzt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Händler bekommen baut der zurück oder es geht zum Anwalt.
Ohne Heckträger können wir bei unserem Kofferraum keine Fahrräder mitnehmen. Ohne Fahrräder brauchen wir auch kein WOMO. das ist nun mal unser Hobby.
Thule gibt übrigends keine Geschwindigkeitsbegrenzung, bei vergleichbarem, Träger vor. Muss man sich fragen wie schlecht dann die Qualität von Fiamma sein muss.
LG Kurt
Sollte jemand von euch einen Fiamma Carry Fahrradträger an der Heckwand haben ist diese Information bestimmt interessant:
Hier der Link dazu:
LG Kurt
Hallo Peter,
ich bin gerade im Urlaub, Waging am See, daher eine für mich eher untypisch kurze Antwort.
Heizungsausfall ==> lange Lieferzeit.
Dem sehe ich mit meinem WOMO relativ entspannt entgegen. Bei uns wurde 10 Wochen lang das Bad renoviert. Da hatten wir auch keine Dusche. Im WOMO klappt das bestens und das war Januar bis März. Heizung würde ich, falls nötig, durch Wärmewellenheizungen als Überbrückung einsetzen. Heizungsbauer vermieten so was häufig. Wenn das für dich ein Druckpunkt ist wirst du irgendwann die falsche Entscheidung treffen.
Unser zukünftige Heizungsplanung, falls es eine Wärmepumpe wird:
1. Inverter Wärmepumpe, Luft/Wasser, großer Kondensator, alle Kennwörter zum Zugang der Steuerung. Auch die Adminebene/Serviceebene.
Wärmepumpe nur für die Heizung. Nur externe Systemkomponenten wie z.B. Umwälzpumpen.
2. Warmwasser über elektronischen Durchlauferhitzer und 5Liter Heizer in der Küche.
3. Ausreichend großer Wasserspeicher Wärmepumpe um Takten zu verhindern 4. Falls möglich Solarthermie am Wärmespeicher
5. Falls möglich und sinnvoll 230V Heizstab im Wärmespeicher bei vorhandener Solaranlage oder Steuerung durch dynamischen Strompreis.
6. Alle Bauteile/Systemkomponenten von Markenfirmen
7. Handwerksbetrieb aus der näheren Umgebung mit Empfehlung der Nachbarn/Kollegen.
LG Kurt
vielen Dank für deine Hinweise.
Nein, tatsächlich meine ich die Gewährleistung nach dem BGB.
Sonst würden alle meine Argumentationen auch nicht greifen.
Ralf meint im übrigen auch die Gewährleistung oder kennst du eine Garantie die
mit Gefahrenübergang (in der Regel Erstzulassung) beim Hersteller über die FIN abrufbar ist? Das gibt es nur bei der Original Neuwagenversicherung des Herstellers selber oder aber bei der gesetzlichen Gewährleistung. Ralf seine Frage bezieht sich aber auf das Datum der Erstzulassung, worauf er auch explizit Hinweist. Demnach rede ich schon von der richtigen "Gewährleistung". Citröen ebenfalls, siehe "weil das Fahrzeug 05/2023 an Hobby übergeben wurde". Welche Garantie soll das sein?
Nur weil einer der Kollegen den falschen Begriff verwendet werde ich ihn nicht ständig Maßregeln. Ich kann dir gar nicht sagen wie oft ich hier im Forum schon etwas über "Kältebrücken" gelesen habe was definitiv physikalischer Unsinn ist.
Trotzdem haben die Kollegen eine vernünftige Antwort verdient.
Auch der Link zur ADAC Seite ist korrekt. Bei Ralf geht es um eine Tageszulassung. Genau diese wird auf der ADAC Seite beschrieben. Das der ADAC nicht "Gewährleistung" sondern "Garantie" verwendet wird aus dem von mir oben bereits beschriebenen Grund sein. Normalbürger verstehen Garantie nun mal besser als Gewährleistung.
Also, ....zu meinen Aussagen stehe ich. Wenn Ralf meine Hinweise befolgt und Grundsätzlich den Verkäufer in die Pflicht nimmt wird schon alles gut.
Außerdem wird der Verkäufer das Garantiedatum erst bei der Übergabe an Ralf anpassen. Etwas anderes habe ich noch nie gehört.
LG Kurt
Das Hobby-Wohnmobilforum ist KEIN offizielles Angebot der Hobby-Wohnwagenwerk, Ing. Harald Striewski GmbH.
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