... graue Gasflaschen heißen auch Eigentumsflaschen. Die sind also mein Eigentum und ich kann daraus zB auch eine Bierzapfanlage bauen wenn ich das möchte.
Und man verändert beim umfüllen auch nichts sondern man öffnet bzw schließt das Ventil. Genau dafür ist es vorgesehen.
Zur eigentlichen Frage zum Befüllen
https://www.gasflasche.de/gasf…tion/#9.82/50.8845/6.8094
Moin Wolf und alle Mitlesenden;
diese Klarstellung wollte ich heute auch posten (da war der Wolf schneller).
Meine 2 grauen 5 kg-Eigentumsflaschen habe ich im OBI-Baumarkt erworben, und dort hängt nochmal ein großer Aushang für die Kunden mit dem Hinweis, dass diese mit Entrichtung der Nutzungsgebühr (=Kaufpreis) in das Eigentum des Käufers übergehen, das diese keine Pfandflaschen sind und bei Rückgabe auch kein Pfand/Kaufpreis/Nutzungsgebühr erstattet wird.
Meine 11kg-ALUGAS.de-Flasche habe ich bei Fritz-Berger.de für damals 129 EUR gekauft und diese ist ebenfalls eine Eigentumsflasche.
Das Entleeren und Wiederbefüllen mit diesen bauart-zugelassenen und regelmäßig geprüften Mehrwegflaschen findet innerhalb des bestimmungsmäßen Gebrauchs statt.
Zu dem o.g. Link von gasflasche.de:
Dies ist die Webpräsenz eines Mitgliedes des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) Das ist der Interessenverband oder Lobbygruppe, der es seit Jahren nicht schafft ein Regelwerk zu erstellen, wie man z.B. eine Tankgasflasche ordnungsgemäß zu verbauen hat (mal soll sie fest verschraubt sein, dann soll sie im Brandfall werkzeuglos zu lösen sein. Ihr kenn ja sicherlich diese endlose Diskussion zu diesem Thema). Jedenfalls ist bei diesen Verband davon auszugehen, dass dieser keine Interesse hat, dass Nutzer Ihre Flaschen selber auffüllen, weil die DVFG-Mitglieder mit dem Gasflaschenauffüllen Ihren betrieblichen Gewinn erzielen.
Auf der verlinkten Seite wird die Aussage getroffen, dass das Auffüllen/Umfüllen für Privatpersonen verboten sei und nur gewerbliche Anbieter dies durchführen dürfen. Leider fehlt zu dieser Aussage dann der Quellennachweis, in welchenm Gesetz/Verordnung/Technische Regel oder Norm dieses Verbot enthalten und nachzulesen ist.
Ich habe mal folgenden Aussage im Netz gefunden, die der Darstellung von gasflasche.de widerspricht:
https://scharr.de/aktuelles/pr…eite/gasflasche-umfuellen
Darin heißt es wie folgt:
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Umfüllen von Gasflaschen
Das eigenständige Gasflasche selber füllen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Gefahrgutbeförderungsrecht (ADR) sowie die Betriebssicherheitsverordnung stellen klare Anforderungen an Umfüllanlagen und deren Betreiber. Wer gewerbsmäßig Flüssiggas umfüllt, benötigt entsprechende Genehmigungen, geschultes Personal und zertifizierte Anlagen.
Privatpersonen und Unternehmen dürfen lediglich unter sehr eng definierten Bedingungen geringe Mengen umfüllen: Nach geltender Rechtslage sind bis zu zehn Kilogramm pro Stunde zulässig, ohne dass eine förmliche Genehmigung als Umfüllanlage erforderlich wird. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Umfüllen zwischen verschiedenen Behältern – nicht auf das Befüllen an öffentlichen Tankstellen.
Technische Ausrüstung für sicheres Umfüllen
Wer dennoch in den gesetzlich zulässigen Grenzen Flüssiggas umfüllen möchte, benötigt spezielle Ausrüstung. Handelsübliche rote Gasschläuche sind für den Hochdruck beim Umfüllen nicht geeignet. Erforderlich sind Hochdruckschläuche mit einem Prüfdruck von mindestens 20 bar.
Die Anschlüsse müssen kompatibel sein und über Überwurfmuttern verfügen, um ein sicheres Verbinden ohne Verdrehen der Flaschen zu ermöglichen. Zusätzlich sind Sicherheitsventile und Druckminderer empfehlenswert, um unkontrollierte Gasfreisetzung zu verhindern.
Eine präzise Waage ist unverzichtbar, um Überfüllungen zu vermeiden. Die meisten Gasflaschen tragen Angaben zum maximalen Füllgewicht, das keinesfalls überschritten werden darf.
Leider fehlt auch auf dieser Seite der Quellennachweis, aus welchen Gesetz/Verordnung/Technische Regel/Norm, diese Zulässigkeit abzulesen ist.
Dies ist übrigens mein Umfüllschlauch:
Hochdruckschlauch mit Herstellerkennung und für Propan/Butan bis 30bar geeignet. Produktionsjahr 2022. Diesen werde ich bis 2032 nutzen und dann nach 10 Jahren gegen einen neuen Umfüllschlauch ersetzen.



