Empfehlung Filtereinbau Wasseranlage

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Feiertag?
  • Karl,

    Viel Text, aber trotzdem falsch interpretiert.


    4d schließt kein Wohnmobil ein, da Du niemanden außer Dich selbst mit Wasser versorgst.


    Du bist kein Betreiber einer Trinkwasserversorgung.


    Auch kein Eigenheimbesitzer unterliegt einer gesetzlichen Prüfpflicht, weil er niemanden mit Wasser versorgt. Vermietet er sein Objekt, gelten automatisch andere Auflagen.


    Aber es steht Dir natürlich frei, dass Du den Gesetzes-/Verordnungstext für Dich so interpretierst. Da hält Dich niemand von ab.


    Was dann aber natürlich auch alles andere nach sich zieht.

    Offizielle Probenentnahme, Legionellenprüfung, etc.

    Denn wenn Du deine Frischwasseranlage in deinem Wohnmobil so deklarierst, dann musst Du das natürlich auch in aller Konsequenz tun.


    Vermutlich bist Du dann aber der einzige Wohnmobilbesitzer (zumindest europaweit), welcher das so macht.


    Mit ein wenig logischem Ansatz, wäre das Thema bereits nach dem zweiten Kommentar erledigt gewesen. Spätestens nach Pauls Bemerkung war das Thema durch.



    Entschuldigt bitte die persönliche Anmerkung.

    Ich finde es immer herrlich, wie sich manche in den Tiefen der Gesetzgebungen verirren und sich danach womöglich über die anscheinende Regelwut der EU auslassen.


    Gruß und schönes Restwochenende


    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
    1991 - CI Autohome MK III auf FORD Transit "Free Willy"
    1997 - IVECO TurboDaily Kasten hoch/lang "Le Petit Prince"
    2006 - Hobby 700 FMC auf Ducato 230 / 2,8JTD "Frodo"
    2017 - Hobby Toskana Exclusive 750 H FLC/ 3.0 Multijet "Frodo II"


    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Moin, ich kann jetzt erstmal nicht weiterlesen.... muss meiner Frau erstmal die jährliche Hygienebelehrung erteilen und bescheinigen (.... falls mal ne Kontrolle kommt)


    Ironie off

    Hab alle lieb

  • Auch kein Eigenheimbesitzer unterliegt einer gesetzlichen Prüfpflicht, weil er niemanden mit Wasser versorgt. Vermietet er sein Objekt, gelten automatisch andere Auflagen.


    Aber es steht Dir natürlich frei, dass Du den Gesetzes-/Verordnungstext für Dich so interpretierst. Da hält Dich niemand von ab.


    Wie Du richtig sagst, Du unterliegst keiner Prüfpflicht, wie Vermieter etc., jedoch unterliegst der TrinkwV. Du verwechselst hier die Dinge.


    Überleg doch mal: Hier ein Beispiel plakativ:

    Dein Besuch in deinem Haus trinkt das Wasser. Es stirbt an den Folgen des Wassers. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.


    —Welches Gesetzt, Verordnung oder was auch immer wird der Sachverständige nehmen?


    —Welche Gesetze, Verordnung oder Recht willst du nennen, um zu zeigen, daß du nichts falsch gemacht hast?


    Nebenbei, beantworte mir folgende Frage auch:

    Wenn du der TrinkwV nicht unterworfen bist als Privatperson, warum bist du gezwungen die Bleileitungen zu entfernen? TrinkwV §17 Leitungen aus Blei



    :)

  • Mein Womo ist 9,1 m lang :S :).

    Liebe Grüße aus Spanien
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • Mit Heckbox 9,18


    Was machen die Chips??


    🤣🤣🤣

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    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Bei mir bekommt der Besuch nur Wein, Bier oder falls unbedingt nötig, Sprudel aus der Flasche.


    Mein Leitungswasser muss niemand trinken.


    🤣

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    Einmal Womo Sapiens immer Womo Sapiens

  • Jetzt war ich gerade draußen eine rauchen und mir ist im Schneetreiben fast der Himmel auf den Kopf gefallen.

    Wo ist der verdammte Aluhut, wenn man den mal dringend braucht….


    Gruß

    Olaf

    1985 - VW T2 "Bulli"
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  • Lieber Moderator,


    in den letzten Posts wurde leider nicht zum Thema beigetragen. Leider sind diese Posts auch diskreditierend einem User gegenüber.

    Vielleicht wäre es sinnvoll solche Post zu löschen, was deine Aufgabe wäre.


    Ich empfinde es spannend, wie wir hier klassisch die Muster einer Diskussion durchlaufen haben, die von Menschen geführt wird, die nicht sachlich argumentierend mit der Wahrheit umgehen können. Es stand jeden frei Quellen heranzuziehen und seine These zu untermauern. Jedoch wurde auf herablassende Weise Personen diskreditiert, sobald dies keine Wirkung zeigte wurde die Lächerlichkeit herausgeholt.


    Damit auch mein letzter Post mit dem Inhalt dieses Themas zu tun hat, hier der Link zu Ausführungsempfehlung Baden Würtenberg für die Umsetzung der TrinkwV. Hier wird mit Beispielen und ganzen Sätzen beschrieben, was zu tun ist.


    Ich verweise auf den Punkt Paragraph 2 Nr. Absatz d wo mobile Wasserversorgungsanlagen beschrieben werden. Hier besonders auf die Bemerkung der Wasserversorgung mit Behältern.



    Punkt Paragraph 2 Nr 3 Betreiber mit einem schönen Bild, wo auch vielleicht beim letzten der Groschen fällt.



    Ausführungshinweise zu TrinkwV Land BW und Verbraucherschutz


    Für alle anderen Interessierten empfehle ich einen Lehrgang TRWI (Technische Regeln Trinkwasser Installation) in Bremen. Dort sitzen Sachverständige DVGW die das Thema den Fachleuten sehr gut erklären können.

    Gerne können wir uns dort über das Thema weiter unterhalten :) ….


    Ich beabsichtige das Forum zu verlassen…und wünsche uns allen für Gesundheit 2025 und reichlich Bier & Grillgut, sowie gutes und TrinkwV konformes Wasser 💦


    Ahoi

  • Hallo Karl,


    Deine Beiträge sind sehr informativ und haben mich überzeugt, die Fundstellen beeindruckt. Als Jurist kann ich Deine Argumentationskette nachvollziehen.

    In Diskussionen kann man unterschiedlicher Ansicht sein, die Form muss aber stets gewahrt bleiben, das geht in unserer Gesellschaft leider zunehmend verloren.

    Ich würde mich freuen, wenn Du weiter dem Forum erhalten bleibst und die Hinweise hier nutzen kannst.


    Vielleicht trägt diese Diskussion dazu bei, die Art und Weise des gegenseitigen Respektes in unserer Gesellschaft zu überdenken.


    Viele Grüße aus Hemmingen bei Hannover

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar

  • Guten Morgen Karl,


    Ich finde es sehr befremdlich, dass Du mich als Betreiber des Forums auch noch auf meine Aufgaben hinweisen willst.


    Aber sehr gerne gebe ich Dir dazu eine Antwort.


    Ohne mich, gäbe es das Forum heutzutage gar nicht. Ohne die Mithilfe von 4 anderen Mitgliedern, welche ebenfalls ihre private Zeit für wildfremde Menschen opfern, würde das Forum nicht existieren. Die IT wird von einem guten Freund betreut, welcher noch nicht einmal Wohnmobilfahrer, dafür aber Familienvater mit 3 Kindern ist. Unser Engagement ist völlig unentgeltlich !!!


    Jedwede Information aus über 13 Jahren Existenz dieses Forums steht jedem der aktuell über 3.000 Mitgliedern zur Verfügung. Ich möchte einfach mal behaupten, dass dieses Forum einzigartig ist und unzähligen Menschen bei ihren „Problemen“ geholfen, bei Um- und Anbauten Hilfestellung und somit übrigens auch sehr vielen Mitgliedern tausende von Euro gespart hat.


    Und über dieses Forum kann man sogar bei einem großen Händler für FIAT Ersatzteile, spezielle Rabatte erhalten.





    Und heute Morgen will mir nun jemand erzählen, was meine Aufgabe ist.


    Wir haben letztendlich gar keine Aufgabe, sondern wir moderieren mit sehr viel Freizeit Engagement eine Plattform von und für Hobby Wohnmobilfahrer. Stellen somit, für uns unbekannte Menschen, Informationen rund um das Fahren eines Hobby Wohnmobils zur Verfügung.


    So wie man in den Wald ruft, so schallt es hinaus. War schon der Lieblingsspruch meiner Oma. In Deinem Fall heißt das, dass man sich ordentlich vorstellt, einem Beitrag ein kurzes Hallo oder ähnliches vorstellt und sich ebenfalls auch mit Namen wieder verabschiedet.


    Du wirst morgens auch nicht die Tür zum Bäcker aufreissen, von dort schon „3 Brötchen“ in den Raum rufen und nach dem Bezahlen ohne ein „auf Wiedersehen“ wieder gehen.


    Wenn meine Mit-Moderatoren und ich überhaupt eine Aufgabe haben, dann ist es die, den Stil und den Umgangston im Forum sicherzustellen. Dazu gehört aber auch, dass wir Humorvoll miteinander umgehen. Wem unser Stil der Moderation nicht passt….


    Zu Deinem Beitrag gab es genügend Anmerkungen. Das Thema war damit eigentlich durch und an den zwischenzeitlichen Reaktionen hättest Du merken können, dass das Thema ausdiskutiert ist. Hier ist nicht der Platz, etwas in der Tiefe juristisch aufzuarbeiten. Dafür kannst Du gerne einen Anwalt konsultieren.


    Es steht Dir auch völlig frei, ob Du hier mitmachen möchtest oder uns wieder verlässt. Weder Du noch wir sind der Nabel der Welt und schon in fünf Minuten kräht da kein Hahn mehr nach.



    Stefan

    Wenn Du Jurist bist, kannst Du das Thema ja gerne einmal von Deiner Sicht betrachten. Danke vorab



    Einen schönen Sonntag euch allen

    1985 - VW T2 "Bulli"
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    3 Mal editiert, zuletzt von FRODO ()

  • Stefan

    Wenn Du Jurist bist, kannst Du das Thema ja gerne einmal von Deiner Sicht betrachten. Danke vorab

    Hallo Olaf,


    grundsätzlich sage ich immer nur etwas zu Sachverhalten, von denen ich etwas verstehe, also wirkliche Kenntnisse habe. Das ist hier nicht der Fall, also äußere ich mich nicht zu der Sache selbst.


    Im Übrigen dürfte das Thema hinreichend erörtert worden sein.


    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar


  • Diskussion mit Dir sind immer interessant und solange sie zielführend sind, führe ich diese auch gerne.

    Hallo allerseits, hallo Olaf.


    Um das Ganze wieder in eine vernünftige Richtung zu bringen:

    Die Gründe, warum ich als Besitzer nicht der Trinkwasserverordnung unterliege, sind, dass man deren Privatsphäre nicht unnötigerweise eingreifen wollte, zumal eine Kontrolle des Einhaltens der Verordnung schwer durchführbar ist, weil der Umgang mit dem Wasser individuell ist. Da der Einlass von Trinkwasser (Zapfsäule) der Verordnung und der Ablass des Grauwassers per Gesetz geregelt sind, hat man darauf verzichten können.


    Olaf ich hoffe das ist zielführender für dich.


    Gruß Erich

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