Karl,
Viel Text, aber trotzdem falsch interpretiert.
4d schließt kein Wohnmobil ein, da Du niemanden außer Dich selbst mit Wasser versorgst.
Du bist kein Betreiber einer Trinkwasserversorgung.
Auch kein Eigenheimbesitzer unterliegt einer gesetzlichen Prüfpflicht, weil er niemanden mit Wasser versorgt. Vermietet er sein Objekt, gelten automatisch andere Auflagen.
Aber es steht Dir natürlich frei, dass Du den Gesetzes-/Verordnungstext für Dich so interpretierst. Da hält Dich niemand von ab.
Was dann aber natürlich auch alles andere nach sich zieht.
Offizielle Probenentnahme, Legionellenprüfung, etc.
Denn wenn Du deine Frischwasseranlage in deinem Wohnmobil so deklarierst, dann musst Du das natürlich auch in aller Konsequenz tun.
Vermutlich bist Du dann aber der einzige Wohnmobilbesitzer (zumindest europaweit), welcher das so macht.
Mit ein wenig logischem Ansatz, wäre das Thema bereits nach dem zweiten Kommentar erledigt gewesen. Spätestens nach Pauls Bemerkung war das Thema durch.
Entschuldigt bitte die persönliche Anmerkung.
Ich finde es immer herrlich, wie sich manche in den Tiefen der Gesetzgebungen verirren und sich danach womöglich über die anscheinende Regelwut der EU auslassen.
Gruß und schönes Restwochenende
Olaf

