Das leidige Thema Garantie

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Feiertag?
  • Also, es geht um einen Hobby Vantana.

    Im Kaufvertrag steht Erstzulassung 06/2025 . Modell soll ein 2024 er sein, 50 km auf dem Tacho

    Den KFZ Brief/ Zulassungsbescheinigung habe ich noch nicht, da das Fahrzeug erst im Oktober ausgeliefert wird


    Laut FIN Abfrage bei Citroen, ist die Garantie 06/2025 abgelaufen, weil das Fahrzeug 05/2023 an Hobby übergeben wurde


    Was nun ?

  • Da hier niemand die Historie des Fahrzeugs kennt, müsstest du das konkret mit deinem Verkäufer abklären.

    Alles was wir hier sagen können, wäre nichts als Kaffeesatzleserei.

    Ob der Händler vergessen hat das Garantie strartdatum zu ändern, bei Citroen, oder etwas anderes. Vermutlich die Entsorgung eines Lagerfahrzeugs des Händlers über die Mietflotte?

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • Da hier niemand die Historie des Fahrzeugs kennt, müsstest du das konkret mit deinem Verkäufer abklären.

    Alles was wir hier sagen können, wäre nichts als Kaffeesatzleserei.

    Ob der Händler vergessen hat das Garantie strartdatum zu ändern, bei Citroen, oder etwas anderes. Vermutlich die Entsorgung eines Lagerfahrzeugs des Händlers über die Mietflotte?

    Das Fahrzeug hat 50 km auf dem Tacho, ist eine Tageszulassung von 06/2025 was soll es da an Historie geben?

  • Hallo Ralf,

    mein Händler hat mir, auf konkrete Nachfrage, mitgeteilt, das die Garantie bei Übergabe des Fahrzeuges angepasst wird. Mein Fahrzeug stand auch über ein Jahr beim Händler auf dem Hof.

    Wenn ich das aber richtig verstanden haben, dann hast du ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Denn im Kaufvertrag steht ja angeblich Erstzulassung 06/25. Meinst du wirklich Erstzulassung oder die Übergabe des Neufahrzeuges an Hobby für den Ausbau?
    Viele Grüße! Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Hallo Ralf,

    mein Händler hat mir, auf konkrete Nachfrage, mitgeteilt, das die Garantie bei Übergabe des Fahrzeuges angepasst wird. Mein Fahrzeug stand auch über ein Jahr beim Händler auf dem Hof.

    Wenn ich das aber richtig verstanden haben, dann hast du ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Denn im Kaufvertrag steht ja angeblich Erstzulassung 06/25. Meinst du wirklich Erstzulassung oder die Übergabe des Neufahrzeuges an Hobby für den Ausbau?
    Viele Grüße! Thomas

    Also es ist eine Tageszulassung 06/2025 Auch wenn das Chassis 2023 von Citroen an Hobby übergeben worden ist, kann es ja nicht sein, dass die Garantie ab dann läuft. Demnach hätte nie ein Kunde eine 2 Jährige Gewährleistung, weil das zeitlich nie funktionieren würde. Citroen wollte jetzt von mir per Mail den Kaufvertrag und den Personalausweis, vielleicht wird dort die Garantiezeit jetzt geändert

  • Stress Dich nicht. Citroen passt das an. Besorg Dir das Dokument zur Erstzulassung und dann geh zu Deinem Citroen-Partner. Kein Problem. Unser Stand mehr als Jahr beim Händler, die Auslieferung an Hobby lag noch weiter zurück. Wurde angepasst und alle Leistungen während der Jahre eins und zwei nach EZ auf Kosten des Citroen-Partners erledigt.

  • Stress Dich nicht. Citroen passt das an. Besorg Dir das Dokument zur Erstzulassung und dann geh zu Deinem Citroen-Partner. Kein Problem. Unser Stand mehr als Jahr beim Händler, die Auslieferung an Hobby lag noch weiter zurück. Wurde angepasst und alle Leistungen während der Jahre eins und zwei nach EZ auf Kosten des Citroen-Partners erledigt.

    Dein Wort in Gottes Ohr. Ich habe jetzt schriftlich von Citroen, daß die Erstzulassung 2023 war und ich habe das an den Händler weiter gegeben, der sagte mir vorher am Telefon Erstzulassung 2025 🫣. Ich werde berichten wie es weiter geht

  • Das Fahrzeug hat 50 km auf dem Tacho, ist eine Tageszulassung von 06/2025 was soll es da an Historie geben?

    Da der Verkauf von Reisemobilen mein Job ist, kann ich dir sagen, dass es da viele Möglichkeiten gibt.

    Der Chassishersteller trägt als Garantiestart das Lieferdatum an den Ausbauer ein. Das ist erstmal Fakt und fest. Nichts anderes sieht ein Servicemitarbeiter.

    Bei Erstzulassung bzw. Auslieferung an den Endkunden wird die Zulassungskopie an den Chassishersteller gesendet um von diesem das Startdatum der Garantie zu korrigieren.

    Auch davon bekommt der gemeine Servicemitarbeiter bei Fiat Citroen VW oder anders nichts mit. Er sieht nur das Datum und das ist für ihn Fakt.

    Wird die Meldung vergessen oder verzögert sich, sieht der MA nur das alte Datum. Er sagt dann erstmal, keine Garantie weil zu alt.

    Diesen Fall hatte ich, und es Gazette eine Weile bis es geändert war. Mein VW Servicemensch war total überrascht dass das geht.


    Und auch bei Chassis-Langstehern gibt es ggf irgendwann von Chassishersteller einen automatischen Garantiestart. Dieser wäre dann auch nicht mehr änderbar. Das wird dann aber eigentlich auch durch den Verkäufer kommuniziert. Dann wird der Wagen auch nicht mehr als NEU verkauft, mit oder auch ohne Erstzulassung.


    Also glaub mir, es bringt nichts hier, oder in anderen Foren, rumzuraten. Eindeutiges kann nur dein Verkäufer sagen.

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • Hallo Ralf,


    lt. BGB hast du ab Erstzulassung 2 Jahre Gewährleistung vom Händler, ohne wenn und aber.

    Das ist per BGB so vorgeschrieben und kann von keinem Händler ausgehebelt werden. Max. ein Richter könnte den Händler davon befreien.

    Da nun dein Händler für die Gewährleistung zuständig ist kann dir die Eintragung bei Hersteller egal sein. Wenn der Händler das verpennt muss er sowieso zahlen. Ich würde eh vor jeder Fahrt zum Hersteller vorher eine Anfrage beim Verkäufer stellen damit du im Zweifel die benötigten Nachbesserungsversuche des Verkäufers einhältst.


    Gruß Kurt

    Optima Ontour Editon V65GQ 2020

  • Und da muss ich wieder dazuwischengehen. Das ist wieder das klassische Foren Halbwissen.




    Bei Neuware muss der Verkäufer 24 Monate Gewährleistung geben.


    Bei Gebrauchtwaren eigentlich auch. Allerdings kann er hierbei die Gewährleistung auf q2 Monate verkürzen. Zudem tritt nach 12 Monaten die Beweislastumkehr ein. Danach muss der Käufer nachweisen, dass ein eventueller Mangel schon bei der Übernahme vorlag.

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • klassische Foren Halbwissen.

    Hallo allerseits,

    dann mal der Versuch das Thema mit Paragrafen rüber zu bringen. :/

    Ob nagelneu oder gebraucht, bei Wohnmobilen spielt § 438 Abs. 2 BGB eine wichtige Rolle. Und so sieht so aus:


    Neufahrzeug:

    Die Verjährungsfrist startet, sobald du das Wohnmobil übergeben bekommst ,also mit dem Moment, in dem du die Schlüssel in der Hand hältst. Die Erstzulassung ist dabei völlig nebensächlich und hat keinen Einfluss auf den Fristbeginn.

    Wie lange gilt die Frist?

    In der Regel hast du zwei Jahre Zeit, falls sich Mängel zeigen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Es sei denn, du und der Verkäufer habt etwas anderes vereinbart dann gilt natürlich das, was im Vertrag steht.

    Gebrauchtfahrzeug

    Auch bei gebrauchten Wohnmobilen gilt grundsätzlich das gleiche Spiel:

    Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe, also dann, wenn du das gute Stück übernimmst.

    Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Frist verkürzt werden und das passiert auch ziemlich oft. Viele Händler setzen die Verjährung auf ein Jahr, was rechtlich erlaubt ist (§ 475 Abs. 2 BGB).

    Das muss klar und ausdrücklich im Kaufvertrag stehen. Sonst gilt die normale Zweijahresfrist.


    Gruß Erich

  • Also könnte der Händler, falls es ein Gebrauchtfahrzeug ist, auch 24 Monate Gewährleistung geben?

  • Hallo Ralf,

    ja, das geht, wenn ein Händler bei einem gebrauchten Wohnmobil freiwillig die vollen 24 Monate Gewährleistung gibt, zeigt das Vertrauen in den Zustand des Fahrzeugs. Für dich als Käufer bedeutet das mehr Sicherheit und Schutz vor Mängeln, ein echtes Qualitätsmerkmal!


    Gruß Erich

  • ...wiso Halbwissen?


    Man kann das alles hier nachlesen


    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/tageszulassung/


    Beginn der Gewährleistung ist die Erstzulassung. Darüber gibt es bereits massig BGH Urteile die genau diese Frage geklärt haben.


    Bei Tageszulassungen entsprechend. Nach Daten von Ralf 06/2025, endet 06/2027. Verantwortlich dafür ist der Händler mit allen Konsequenzen.


    Für die Gewährleistung ist,.....ausnahmslos, der Händler zuständig, nicht der Hersteller. Daher, bei Mängeln ob am Aufbau oder dem Fahrzeug IMMER über den Händler gehen, nie direkt zur Werkstatt.


    Weiterhin,.....Mängel die während der Gewährleistung gemeldet werden sind auch wenn die Werkstatt erst nach der Gewährleistung einen Termin hat vom Händler kostenlos zu reparieren. Es zählt das Meldedatum. Sonst könnte ja jede Werkstatt die Vorschrift einfach aushebeln.

    Für Mängel die aufgrund der Gewährleistung beseitigt wurden verlängert sich automatisch der Gewährleistungszeitraum entsprechend.


    Ich habe dementsprechend schon 2 Fahrzeuge vorm Landgericht in Essen, aufgrund 2 maliger fehlgeschlagener Reparatur, gewandelt.


    Also,....mal recherchieren. Darüber gibt es genug Lesestoff.

    Hilfreich sind bei so etwas auch Kommentare zum BGB.


    Gruß Kurt

    Optima Ontour Editon V65GQ 2020

  • Kurt Und wieder wirfst du alles durcheinander. Du verlinkst auf den ADAC Artikel und redest wieder über Gewährleistung. Dieses Wort taucht auf der Seite nicht einmal auf. Dort wird nur über die HerstellerGARANTIE geschrieben.


    Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers beginnt mit dem Eigentumsubergang.


    Und diese Verwechslung passiert regelmäßig.

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • Also könnte der Händler, falls es ein Gebrauchtfahrzeug ist, auch 24 Monate Gewährleistung geben?

    könnte er, aber ganz ehrlich, würdest du das tun? Du müsstest ja auch als Privatverkäufer für dein altes Auto 24 Monate Gewährleistung geben, laut BGB.


    Allerdings darfst du das vertraglich ausschließen. Macht man normalerweise auch, oder?




    Solltest du beim Verkauf aber nur Geld gegen Ware und Handschlagverkauf ohne schriftlichen Vertrag abwickeln, hängst du 2 Jahre am Fliegenfanger. Auch das ist Gewährleistungsrecht laut BGB.

    Die Linke zum Gruß (nicht politisch, für Nonbiker)

    Andreas

  • Hallo allerseits,

    ich habe das mal zusammengefasst, denn nach meinem Gefühl ist die Übersicht etwas verloren gegangen.


    Von der Neuwagengarantie umfasste Mängel bei einem Citroën Basis –Fahrzeug


    Diagnose   

    2 Jahre ab Auslieferungsdatum /Keine Kilometerbegrenzung

    Fehlerhafte Bauteile (ausgenommen Verschleißteile, z. B. Bremsbeläge) Instandsetzung oder Austausch fehlerhafter Teile. Kosten für Pannenhilfe vor der Abschleppen, wenn das Fahrzeug infolge einer von der Garantie gedeckten Panne liegen bleibt

    Fahrzeuglackierung     

    2 Jahre (PKW und Nutzfahrzeuge)

    Vollständige oder teilweise Neulackierung zur Behebung eines Fehlers an der Originallackierung

    Durchrostung                                                                 

    12 Jahre (PKW) 5 Jahre (Nutzfahrzeuge)

    Durchrostung: Korrosion der Karosserie von innen nach außen Instandsetzung oder Austausch der betroffenen Teile.


    Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) 24 Monate ab Übergabe des Fahrzeugs an dich

    Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Frist vertraglich auf mindestens 12 Monate verkürzt werden

    Anspruchsgegner

    Immer der Verkäufer/Händler, nicht der Hersteller.

    Ansprüche können nicht bei einem anderen Händler geltend gemacht werden, auch wenn er dieselbe Marke vertreibt.

    Beweislast

    In den ersten 12 Monaten (bei Verträgen ab 2022) gilt: Tritt ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.

    Danach musst du als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

    Rechte des Käufers

    Nacherfüllung

    Reparatur (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung.

    Der Händler darf die Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist.

    Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.Möglich, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird!

    Schadensersatz

    Wenn dir durch den Mangel zusätzliche Kosten oder Schäden entstehen.

    Wichtige Hinweise!

    Normale Verschleißteile (z. B. Bremsbeläge, Reifen) sind in der Regel nicht umfasst, es sei denn, sie waren bei Übergabe bereits mangelhaft.

    Umbauten oder unsachgemäße Nutzung können Ansprüche ausschließen.

    Lässt du Mängel bei einem anderen Betrieb beheben, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, musst du die Kosten meist selbst tragen.

    Tipp:

    Es lohnt sich, Mängel immer schriftlich und mit Fristsetzung beim Händler zu melden, so bist du rechtlich auf der sicheren Seite.


    Gruß Erich

  • Andreas

    vielen Dank für deine Hinweise.

    Nein, tatsächlich meine ich die Gewährleistung nach dem BGB.

    Sonst würden alle meine Argumentationen auch nicht greifen.

    Ralf meint im übrigen auch die Gewährleistung oder kennst du eine Garantie die

    mit Gefahrenübergang (in der Regel Erstzulassung) beim Hersteller über die FIN abrufbar ist? Das gibt es nur bei der Original Neuwagenversicherung des Herstellers selber oder aber bei der gesetzlichen Gewährleistung. Ralf seine Frage bezieht sich aber auf das Datum der Erstzulassung, worauf er auch explizit Hinweist. Demnach rede ich schon von der richtigen "Gewährleistung". Citröen ebenfalls, siehe "weil das Fahrzeug 05/2023 an Hobby übergeben wurde". Welche Garantie soll das sein?

    Nur weil einer der Kollegen den falschen Begriff verwendet werde ich ihn nicht ständig Maßregeln. Ich kann dir gar nicht sagen wie oft ich hier im Forum schon etwas über "Kältebrücken" gelesen habe was definitiv physikalischer Unsinn ist.

    Trotzdem haben die Kollegen eine vernünftige Antwort verdient.

    Auch der Link zur ADAC Seite ist korrekt. Bei Ralf geht es um eine Tageszulassung. Genau diese wird auf der ADAC Seite beschrieben. Das der ADAC nicht "Gewährleistung" sondern "Garantie" verwendet wird aus dem von mir oben bereits beschriebenen Grund sein. Normalbürger verstehen Garantie nun mal besser als Gewährleistung.


    Also, ....zu meinen Aussagen stehe ich. Wenn Ralf meine Hinweise befolgt und Grundsätzlich den Verkäufer in die Pflicht nimmt wird schon alles gut.

    Außerdem wird der Verkäufer das Garantiedatum erst bei der Übergabe an Ralf anpassen. Etwas anderes habe ich noch nie gehört.


    LG Kurt

    Optima Ontour Editon V65GQ 2020

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