Neue Vorschrift ab 2026: Warndreiecke in Spanien verboten – V16-Warnleuchte Pflicht

Partner:
Feiertag?
  • Hallo allerseits,
    a
    b Anfang 2026 dürfen auf spanischen Autobahnen keine klassischen Warndreiecke mehr genutzt werden. Stattdessen ist die sogenannte V16-Warnleuchte vorgeschrieben. Sie haftet magnetisch am Fahrzeugdach, funktioniert mit Akku und übermittelt den Standort des Fahrzeugs per Mobilfunk. Ziel ist es, die Sicherheit bei Pannen und Unfällen deutlich zu erhöhen.
    Für Wohnmobilfahrer, die nach Spanien reisen, bedeutet das: rechtzeitig informieren und die passende Warnleuchte anschaffen. In Deutschland bleibt das Warndreieck weiterhin Pflicht, die V16-Leuchte ist hier nur eine freiwillige Ergänzung.

    Den vollständigen Artikel findet ihr hier: Spanien: V16-Warnleuchte ab 2026 Pflicht für Autofahrer


    Gruß Erich

  • Gilt aber nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ;).

    Liebe Grüße aus Spanien
    Katrin, Ulf und Wuff Bodo


    Unterwegs mit Hobby 600 690 GES auf FIAT Ducato 244 2.8 JTD 107 kW. Seit dem 27.10 2020 mit einem Concorde 840L, seit dem 18.10.2022 mit einem Concorde Charisma 900 LS.

  • Hallo Ulf,

    vielen Dank für die Richtigstellung. In mehreren Pressemitteilungen wurde fälschlicherweise angegeben, dass die Regelung auch für Urlauber gilt. Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auch Urlauber mit ausländischen Fahrzeugen die V16-Leuchte verwenden dürfen. Zudem wird ihre Nutzung klar empfohlen, da sie mehr Sicherheit bietet und das Betreten der Fahrbahn überflüssig macht.

    Gruß Erich

  • Moin Leute,


    mal anders herum gedacht, oder nur so ein Gedanke, wenn ich das richtig verstanden habe, sind wir doch in der EU, was ist denn das schon wieder, ausscheren von der Norm kenne ich eigentlich nur von den Ungarn, kapiere ich wieder mal nicht, aber ich muss ja nicht alles verstehen.

    Gruß aus dem Land des mysteriösen Bergvolkes

  • sind wir doch in der EU, was ist denn das schon wieder,

    Hallo Erich,

    auf den Punkt gebracht: Spanien macht hier von seiner nationalen Kompetenz Gebrauch. Die EU schreibt zwar bestimmte Fahrzeugtechnik verbindlich vor, doch nicht jede Detailregel zur Verkehrssicherheit. Deshalb können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie Warndreiecke, Warnwesten oder wie Spanien ab 2026 die V16-Warnleuchte verpflichtend machen.

    Das Ergebnis ist ein echter Flickenteppich an Vorschriften quer durch Europa. Für Wohnmobilisten wie auch alle anderen Reisenden heißt das: Vor jeder Fahrt ins Ausland prüfen, welche Pflichtausstattung dort verlangt wird sonst können schnell Bußgelder fällig werden.

    Gruß Erich

  • Hallo,


    hier mal die vollständige Erklärung von der Promobil Seite.


    Verbindlich Teil der Fahrzeugausrüstung auch von Wohnmobilen sind V16-Leuchten nur in Spanien. Dort müssen sie auf Schnellstraßen und Autobahnen bei Pannen und Unfällen zwingend genutzt werden. Das gilt bisher nur für dort zugelassene Fahrzeuge. Eine Mitführungspflicht für ausländische Fahrzeuge besteht bisher nicht. Allerdings empfiehlt die spanische Verkehrsbehörde Touristinnen und Touristen die Nutzung.


    VG Oliver

    Elke und Oliver mit einem Goldi(gen) Cooper(+04.22). Nun mit einem goldigen Rocky.
    T70GE, Fiat Ducato, Multijet 2,3l, 150 PS, HY4, 100W Solar, 150 Ah LiFePo4, GS Route Comfort mit M11 VA, GS ZLF HA.

  • Hallo,

    Vielen Dank für die Info.

    Ich muss, über 3,5t, sowie ein Blinkdings mitnehmen.


    Der ADAC hat ein Übersicht für einige Länder veröffentlicht.

    Das findet man hier.


    Viele Grüße!

    Thomas

    Hobby Maxia Van ET

    Geht nicht, gibt´s nicht.

    Nachgerüstet: Dimmbare Außenbeleuchtung, Gasdruckdämpfer Bettgestell, CAN-Bus-Alarm, Solar, Booster, DC-DC Wandler, Victron Cerbo mit Touch Display, 1600VA Wechselrichter, 2x100A Lithium (mit Heizung), Autom. Abwasserventil mit Kamera und Funk, Android Auto PC, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED-Scheinwerfer, LTE mit WLAN, SmartTV, 18Zoll Borbet, SOG, Victron, Alcantara Lenkrad

  • Ein Problem wird es aber mit Wohnmobilen bezüglich dieser Warnleuchte geben: wer einen Van, Bus oder ähnliches hat, hat dieses Problem nicht. Aber was machen die, die ein „Alugehäuse“ haben? Bekanntlich ist Alu ja nicht magnetisch. Und auf der Motorhaube am Alkoven bringt die Leuchte ja gar nichts….🤷🏼‍♂️

    Die Idee ansich finde ich durchaus sinnvoll, weil man nicht mehr aussteigen muss, weil die Position automatisch übermittelt wird, und ein grelles Blinklicht sicher besser wahrgenommen wird, als ein wohlmöglich auch noch falsch aufgestelltes Warndreieck. Eine Überarbeitung, so dass man die Leuchte auch bei Voll- und Teilintergrierten nutzen kann, wäre angebracht. Schätze, dass es in Deutschland auch in Kürze vorgeschrieben wird.

    Und wie oft werden Warndreiecke auch vergessen und stehen dann oft auf dem Standstreifen…

    Hobby Toskana 615 GLFC, 2009, 130 PS

  • Da ich in Spanien lebe und mein Womo auch ein spanisches Kennzeichen hat, muss ich natürlich die V16 haben. Ich habe mir bei Temu einen Handyhalter mit langen Arm gekauft, auf einer Seite mit Saugnapf fürs Dach und auf der anderen Seite mit Magnet. Im Fall der Fälle mach ich das Heki auf und die Leuchte kommt aufs Dach.

    Der Vorteil der V16 ist das man nicht irgendwo anrufen muss um Hilfe anzufordern, was für Ausländer mit schlechten Spanischkentnissen von Vorteil sein kann, ich sehe dan einen Sicherheitsgewinn auch wenn es ein spanischer Alleingang ist.

    Wie schon gesagt ist ja nur Pflicht für alle Spanier, alle anderen können weiterhin ihr Warndreick aufstellen.


    Die Widersprüche enstehen dadurch das in der deutschen Übersetzung der Vorschrift nur was steht von allen Fahrzeugen.


    2311_SENAL-V-16_v11-aleman.pdf

    saludos Christian

  • Ich Finde die Idee grundsätzlich gut und hoffe das andere Länder nach siehen.

    Ich würde die Leunte einfach übers Heki aufs Dach stellen und einen Hinwaeis ans Lenkrad hängen.


    Solange ich aber trotzdem noch das Warndreieck mitführen muß bleibe ich dabei.

    Eine entweder oder Regelung für die ganze EU, wäre da zu begrüßen.

    Grüße aus dem Rheingau-Taunus-Kreis oder von unterwegs im Hobby
    Optima Ontour A60 gf.

  • Hallo allerseits,

    in Deutschland ist ja die Nutzung von Blinkleuchten im § 53a StVZO geregelt.


    Danach dürfen tragbare Warnleuchten (Blinkleuchten) in Deutschland eingesetzt werden allerdings nur zusätzlich zum Warndreieck, nicht als Ersatz.


    Verpflichtend gilt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine Warnleuchte mitführen müssen-.


    Für Pkw ist erlaubt dass man eine Warnleuchte nutzen darf, aber sie ersetzt nicht das Warndreieck.


    Quelle: § 53a StVZO – Gesetze im Internet


    Gerade deshalb wirkt es umso unverständlicher, dass auf europäischer Ebene keine einheitliche Regelung getroffen wurde. Statt eine klare Linie für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen hat man wieder einmal eine Chance vertan, den bestehenden Flickenteppich an Vorschriften in der EU abzubauen. Das Ergebnis: Reisende müssen sich weiterhin mit unterschiedlichen nationalen Bestimmungen auseinandersetzen, was die Verkehrssicherheit und Rechtsklarheit unnötig erschwert.


    Gruß Erich

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!