Truma Heizung Kondensatwasserablauf TÜV

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  • Ich war heute zur Gasprüfung bei einer TÜV Prüfstelle.

    Der freundliche Kollege wies mich gleich zu Beginn darauf hin, dass die bekannte Abtropfhilfe für das Kondensat der Heizung nicht mehr Zulässig sei. Thule hätte wohl Bedenken bezüglich der Ansaugluftmenge angezeigt.

    Er hatte mir dann einen Schraubendreher in die Hand gedrückt und gesagt ich muss noch ein paar Dinge holen.


    Nach erfolgter Abnahme meinte er noch augenzwinkernd, was ich jetzt damit mache sei meine Sache...



    Edit by MOD
    Hab in dem Titel "Thule" durch "Truma" ersetzt.

    Gruß Marco


    seid 4/2021 V65GE on Tour edition, 140 PS, 100W Solar, Thule Fahrradlifter manuell

    Einmal editiert, zuletzt von Citroënchen () aus folgendem Grund: Titel korrigiert, "Thule" durch "Truma" ersetzt.

  • Hallo,


    es gibt auf Makerworld inzwischen eine Variante, die die Luftzufuhr nicht einschränkt. Ob die beim TÜV durchgeht, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber sie verringert den Querschnitt des Luftschlitzes nicht mehr. Die bisherigen Modelle sollte man nicht mehr einsetzen. Truma denkt sich das nicht aus - die sind wirklich problematisch. Muss nicht, aber kann die Anlage beschädigen.


    Hier die bessere Variante.

    https://makerworld.com/de/models/2151477-truma-drip-guard-without-airflow-obstruction?from=search#profileId-2395990

    Gruß
    Peter


    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE, 2020er Modell, 140 PS, 310 Wp Solar Victron MPPT 100/30, 250 Ah LiFePo4, Ladebooster VCC 1212-30, 1,5 kW Ective Wechselrichter, Votronic Smartshunt 200 S

  • Moin,

    ich hatte auch so ein Teil verbaut. Den Gasprüfer hat es nicht interessiert. Allerdings hatte ich über den Winter das Gefühl das die Heizung schlechter zündet. Ich hab es wieder abgebaut und denke das es wieder besser ist. Vielleicht auch nur Einbildung.

    Ich habe jetzt einfach meine Wäscheklammer dran, geht genauso.

  • Moin,


    Bisher ist das bei mir auch immer durch die Gasprüfung gekommen, aber die Diskussion gibt es noch nicht lange, sodass ich mir vorstellen kann, dass das bei den Prüfern inzwischen angekommen ist. Aber halb so wild, man wird es vor Ort abschrauben dürfen.


    Ich hatte mit dem alten Teil allerdings auch schon die ein oder andere Fehlermeldung der Truma (meist irgendwas mit "Überhitzung ...". Nach 15 Minuten Pause ließen sich die Fehler jeweils zurücksetzen und die Anlage lief wieder. Ob das irgendetwas mit dem Kondensatablaufteil zu tun hatte, kann ich nur raten. Aber ich beobachte, ob die sporadischen Fehlermeldungen jetzt mit dem neuen Teil weg sind.

    Gruß
    Peter


    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE, 2020er Modell, 140 PS, 310 Wp Solar Victron MPPT 100/30, 250 Ah LiFePo4, Ladebooster VCC 1212-30, 1,5 kW Ective Wechselrichter, Votronic Smartshunt 200 S

  • Hallo allerseits,

    habe gerade dazu einen aktuellen Promobil‑Artikel gelesen, der das Thema Abtropflippen /Tropfblech am Truma‑Kamin ziemlich eindeutig erklärt.


    Hier der Link:


    Camper aufgepasst: Praktisch – aber „illegal“? Die Abtropflippe am Truma-Kamin
    Abtropflippen am Heizungskamin verhindern die lästige Eiszapfenbildung am Wohnmobil. Nun stellt Truma klar: Durch die Verwendung solcher Hilfsmittel erlischt…
    www.promobil.de


    So praktisch die kleinen Tropfbleche im Winter auch sind , Truma sagt klar, dass solche Anbauteile nicht erlaubt sind. Alles, was den Kamin verändert oder ergänzt, gilt als unerlaubter Eingriff ins Abgassystem. Laut Truma kann dadurch sogar die Betriebserlaubnis der Heizung erlöschen.


    Gruß Erich

  • Ich habe das Thema jetzt auch schon von zwei Prüfern gehört, scheint also langsam wirklich durchzusickern. So praktisch die Dinger sind, wenn Truma da schon so klar Stellung bezieht würde ich es für die Prüfung auch einfach abnehmen und danach wieder dran machen wenn man nicht drauf verzichten will. Auf Dauer ist mir persönlich aber das Risiko für die Heizung zu hoch, gerade wenn schon von Fehlermeldungen berichtet wird.

  • aber das Risiko für die Heizung zu hoch

    Einfach das Ding nehmen, was ich in Beitrag #2 gepostet habe. Da besteht meiner Meinung nach kein Risiko mehr. Ich kann zumindest keine nennenswerte Einschränkung der Luftzufuhr erkennen - im Gegensatz zu dem Teil von Thule. Da wird der halbe Ring quasi geschlossen.

    Gruß
    Peter


    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE, 2020er Modell, 140 PS, 310 Wp Solar Victron MPPT 100/30, 250 Ah LiFePo4, Ladebooster VCC 1212-30, 1,5 kW Ective Wechselrichter, Votronic Smartshunt 200 S

  • Hallo zusammen,

    hallo Peter,


    wenn ein Prüfer genau hinschaut und über die Vorgabe von Truma informiert ist, wird er Deine Idee auch nicht akzeptieren, obwohl keinerlei Beeinflussung der Heizung erfolgen wird. Das Problem ist, dass eine Änderung an der Heizung erfolgt, für die es keine Abnahme oder Betriebsgenehmigung existiert und somit die Betriebserlaubnis der Heizung erlischt.

    Ich baue die Nase aus.


    Viele Grüße

    Stefan

    Hobby on Tour Edition v65GQ mit 140 PS, Modell 2021, 2 x 100W Solar

  • wenn ein Prüfer genau hinschaut und über die Vorgabe von Truma informiert ist, wird er Deine Idee auch nicht akzeptieren


    Hallo Stefan,


    ja, das ist mir bewusst. Vor der Prüfung werde ich das deshalb abschrauben. Und danach möglicherweise wieder dran machen, weil ich der Meinung bin, dass die o.g. Version kein Problem darstellt. Aber das muss natürlich jeder selber entscheiden. Ich kann mit dem Restrisiko leben.

    Gruß
    Peter


    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE, 2020er Modell, 140 PS, 310 Wp Solar Victron MPPT 100/30, 250 Ah LiFePo4, Ladebooster VCC 1212-30, 1,5 kW Ective Wechselrichter, Votronic Smartshunt 200 S

  • Sehe ich wie Stefan.


    Selbst wenn deine Variante technisch besser ist, bleibt es aus Sicht der Prüfer eben trotzdem eine nicht freigegebene Änderung am Abgassystem. Wenn die darauf achten, wird es so oder so beanstandet.


    Dann bleibt am Ende wirklich nur vor der Prüfung abbauen und danach selbst entscheiden. Ich würde es inzwischen eher ganz lassen, wenn Truma da so klar ist.

  • Hallo allerseits,

    ganz ehrlich: Finger weg von irgendwelchen Blechen oder Bastellösungen am Truma Abgasrohr. Ich habe mein Berufsleben lang Leute ausgebildet, die mit Gas, Druck und Anlagen arbeiten, und genau deshalb sage ich das so deutlich.

    Sobald du am Abgasweg etwas veränderst, beeinflusst du die Strömung. Das kann Abgase zurückdrücken, die Verbrennung beeinträchtigen und im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Kohlenmonoxid ins Fahrzeug gelangt. CO sieht man nicht, riecht man nicht und merkt man nicht, und es kann im Schlaf unbemerkt gefährlich werden. Das ist kein TÜV Pingelthema, sondern ein sicherheitsrelevanter Bereich. Beim Abgasweg gibt es keine Kleinigkeiten.

    Ich spreche solche Dinge auch dann an, wenn man dafür in Diskussionen schon einmal unsachlich angegangen wird, so wie es bei Themen wie dem Umfüllen von Gasflaschen leider immer wieder vorkommt. Sicherheit bleibt Sicherheit, unabhängig davon, wie gut der Hinweis ankommt.


    Gruß Erich

  • Wie groß ist denn die "Bannmeile" um den Abgaskamin ? - wenn man möchte kann man sich ja in gebührender Entfernung eine Abtropflippe ankleben - das es nicht mit dem Kamin in Verbindung steht wäre doch eine vernünftige Lösung .


    Kondenswasserablauf für Truma & Alde zum Kleben - Bling's Manufaktur Schweiz


    Ich persönlich sehe auch kein Problem mit den bestehenden Lösungen , aber Truma hat da nun mal das "Hausrecht" und wollen da kein Risiko eingehen, für mich nachvollziehbar und verständlich.

    Nun ja , ich leg mir für den nächsten TÜV Termin einen Schraubendreher bereit :)

    Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten :)
    Liebe Grüße aus Leverkusen
    H.Joachim

  • Moin Hobbyaner,

    habe ich garnicht gewusst, das die Betriebserlaubnis ggf. erlischt, ich gehe mal auf Nummer sicher und da mal den Weg des geringsten Widerstandes und entferne erst einmal die nachträglich montierte Abtropflippe.

    Bleibt die Frage offen, ob die "aufklebbare" Version, ohne direkte Verbindung zum Abgasrohr die gleiche Funktion erfüllt oder es auch zur Löschung der Betriebserlaubnis führt. Keine Ahnung.

    Grüsse aus dem Sauerland Erich

  • habe ich garnicht gewusst, das die Betriebserlaubnis ggf. erlischt,

    Hallo Erich, hallo allerseits,

    wenn man sich das genauer anschaut, erklärt sich die ganze Verwirrung eigentlich durch genau diesen Punkt: Der Hersteller macht in seinen Unterlagen nur die technische Aussage, dass am Abgas‑ bzw. Kaminbereich keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Mehr steht da nicht. Begriffe wie „Betriebserlaubnis“ tauchen in einer Truma‑Anleitung schlicht nicht auf, weil das rechtlich in den Bereich der StVZO fällt und nicht in die Verantwortung des Geräteherstellers.

    Trotzdem entsteht genau daraus die spätere Konsequenz: Wenn Truma sagt „keine Änderungen“, dann wertet der TÜV jede nachträgliche Anbringung als Eingriff ins Abgassystem. Und damit landet man automatisch in der StVZO‑Logik, wo ein sicherheitsrelevanter Eingriff eben zur Frage der Betriebserlaubnis führt.

    Das Problem ist nur: Während der Hersteller solche Anbauten klar ausschließt, werden sie im Zubehörhandel ganz normal angeboten und in Fachzeitschriften sogar positiv dargestellt. Für den Anwender ist das kaum nachvollziehbar, weil man davon ausgeht, dass offiziell erhältliches Zubehör auch zulässig ist. Genau diese Diskrepanz sorgt dann für die Unsicherheit und für den Ärger, wenn man erst im Nachhinein erfährt, dass das Teil eigentlich nicht montiert werden darf.

    Und genau an dieser Stelle passt der Hinweis, dass bei jeder Gelegenheit über „Regulierungswut“ geschimpft wird aber ausgerechnet bei solchen Unzulänglichkeiten wäre ein bisschen klare Regulierung tatsächlich hilfreich. Nicht als Bürokratiemonster, sondern als eindeutige Vorgabe, die verhindert, dass Hersteller, Zubehörhandel und Prüfer drei verschiedene Realitäten erzeugen.


    Gruß Erich

  • Solche Sprüche wie ‚Stock aus dem …‘ oder Ampelvergleiche bringen uns beim Thema nicht weiter. Ich spreche über technische Vorgaben und rechtliche Konsequenzen. Wenn du dazu etwas beitragen möchtest, gern.

    Kopfschüttelnder

    Gruß Erich

  • Moin Erich, was soll ich dazu sagen, eigentlich müsste man einmal eine eindeutige Aussage bekommen, von sämtlich involvierten Beteiligten, TÜV, Prüfer, Hersteller, die alle zu einem Ergebnis kommen, eine „wasserdichte“ Aussage, damit wäre solch eine Diskussion oder Unsicherheit ausgeschlossen, erlaubt oder nicht erlaubt, für mich gilt einfach, nicht erlaubt. Vielen Dank für dein ausführliches Statement

    Gruß der Sauerland Erich🌲😎🌲✌️

  • ... eigentlich müsste man einmal eine eindeutige Aussage bekommen, von sämtlich involvierten Beteiligten, TÜV, Prüfer, Hersteller, die alle zu einem Ergebnis kommen, eine „wasserdichte“ Aussage, damit wäre solch eine Diskussion oder Unsicherheit ausgeschlossen, erlaubt oder nicht erlaubt,...

    Hallo Zusammen,

    für mich stellt sich zunächst die Frage, warum wird diese "Tropfnase" von so vielen Betreibern verbaut?

    Ich habe sie verbaut, weil mich beim Wintercamping die Eiszapfen unter dem Abgaskamin nerven. Sie beschädigen den Lack bzw. das Dekorset und verhindern bei einigen Fahrzeugen das Öffnen der darunterliegenden Serviceklappe. Um diesen Mangel zu beseitigen habe ich eine Nase montiert.

    Nun wäre es eigentlich Sache des Herstellers - also von Truma - hier eine Lösung zu präsentieren. Aber was macht er???

    Übrigens habe ich auch mit Tropfnase keine Probleme beim Betrieb der Heizung. Also bleibt sie dran.

    Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
    Wilfried

  • eigentlich müsste man einmal eine eindeutige Aussage bekommen, von sämtlich involvierten Beteiligten, TÜV, Prüfer, Hersteller

    Hallo,


    so eine eindeutige Aussage gibt es doch - von Truma. Das reicht. Was der TÜV damit macht, ist seine Sache, aber ich gehe davon aus, dass es schon sehr bald jeder Prüfer bemängelt. Was dann der einzelne damit macht, darüber braucht man nicht diskutieren, das muss jeder selbst entscheiden.

    Gruß
    Peter


    Hobby Optima Ontour Edition V65 GE, 2020er Modell, 140 PS, 310 Wp Solar Victron MPPT 100/30, 250 Ah LiFePo4, Ladebooster VCC 1212-30, 1,5 kW Ective Wechselrichter, Votronic Smartshunt 200 S

  • so eine eindeutige Aussage gibt es doch - von Truma.

    Hallo Peter, hallo allerseits,

    ich verstehe den Punkt, aber ich sehe es etwas differenzierter. Die eindeutige Aussage von Truma liegt zwar inzwischen vor, aber sie wurde ja erst auf die konkrete Nachfrage von promobil so klar formuliert. Ohne diese Anfrage wäre das Thema vermutlich nicht so schnell oder so deutlich aufgegriffen worden.

    Und ehrlich gesagt: Viele von uns haben erst durch den Artikel oder die Diskussion hier im Forum überhaupt davon erfahren.

    Deshalb würde ich nicht sagen, dass die Information schon lange offen kommuniziert wurde, sie wurde erst bestätigt, nachdem gezielt nachgefragt wurde. Dass jetzt Klarheit besteht, ist gut, aber der Weg dorthin war eben nicht ganz so eindeutig.


    Gruß Erich

  • Citroënchen

    Hat den Titel des Themas von „Thule Heizung Kondensatwasserablauf TÜV“ zu „Truma Heizung Kondensatwasserablauf TÜV“ geändert.

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